Das Gesetz nach Sgb V lässt keine Kulanz zu, auch wenn es die Mitarbeiter vielleicht wollen. Wenn du die Krankschreibung nicht fristgerecht eingereicht hast, müssen die dir für jeden versäumten Tag das Krankengeld kürzen.

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Schau dir Boruto den Film an. Da wird alles erklärt. Kurz erklärt, Sasuke bleibt in Konoha. Er unterstützt das Dorf und Naruto als Hokage, er kriegt ein Kind mit Sakura. 

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Sony ist immer gut 

Sony Xperia m4 aqua sollte in deiner Preisklasse liegen. hab selbst bis jetzt nur Sonys aus der z Reihe gehabt die letzten Jahre und hatte seit dem null Probleme mehr. 

Andere Anbieter haben mich nicht überzeugt. 

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Ich denke, jede filiale wird Sortiment selbst bestimmen können, wenn nyx bei euch vielleicht nicht gut läuft, bestellen sie es deswegen nicht mehr. Ist zumindest eine Vermutung. Von hunkemöller hab ich mal so ne Antwort bekommen aufgrund meiner Nachfrage zu Produkten. Ob das in der Drogerie ähnlich ist kann ich dir aber nicht garantieren. 

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Na klar kannst du dich freistellen. Nur du bekommst kein Krankengeld. 

Die Mutter des Kindes muss bei ihrer Krankenkasse eine sogenannte Haushaltshilfe beantragen, weil sie nicht in der Lage ist sich um ihr Kind um ihren Haushalt zu kümmern aufgrund der op. über die Haushaltshilfe kann sie deinen nettoverdienstausfall von der Kasse wieder zurück bekommen zumindest Anteilig. Du wirst also von der Mutter über die Kasse bezahlt. 

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Deine Nachbarn können aktiv gegen dich nichts machen. höchstens beim Vermieter beschweren, aber was soll der bitte gegen Besuch sagen? 

Mach dir kein Kopf. Alles ist gut. probiere soweit alles zu ignorieren, distanziere dich, sollte es zu weiteren Vorfällen kommen einfach selbst mal beim Vermieter beschweren, Anzeige gegen unbekannt machen sollte dir wieder was gestohlen werden. 

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Bei einer volljährigen ist die zahnspange tatsächlich keine Kassenleistung und gehört zu schönheitseingriffen. trägt sie die Spange aufgrund einer Krankheit, kann es zur Kassenleistung werden. einfach die Bewilligungen und den Behandlungsplan des Arztes der neuen Kasse vorlegen. Die zahlen meist die Leistung weiter, soweit diese nach Gesetz in ihre Zuständigkeit fällt. Wenn sie Anspruch hat, muss jede Kasse diese Leistung zahlen. Jede andere Aussage ist quatsch. 

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Wenn du aufgrund deiner ersten Krankheit bereits im Krankengeldbezug bist und eine andere Krankheit kommt hinzu, löst diese tatsächlich keinen erneuten Anspruch aus und dein Bezug endet nach den gesetzlichen 78 Wochen. 

Wie du bereits richtig erwähnt hast, müsstest du tatsächlich mindestens 1 Tag arbeiten gehen, damit du dich den darauf folgenden Tag aufgrund der Erkrankung krank schreiben lassen kannst. Mit einer komplett neuen Erkrankung außerhalb eines Krankengeldbezuges, hast du dann tatsächlich erneut Anspruch auf Krankengeld. Dir bleibt nichts anderes über, wenn du nicht ausgesteuert werden möchtest. Ob ein Arzt dich trotz Krankheit gesund schreibt für einen Tag bleibt weiterhin fraglich. 

Wichtig ist zu beachten, falls du wirklich dich wegen der zweiten Krankheit krank schreiben lässt und dann auch im Krankengeldbezug bist, dass niemals die erste Diagnose wieder mit auftaucht. Das kürzt deinen Bezug auf die 2 Monate zurück. Du hast Anspruch auf Krankengeld für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Wenn deine arthrose Erkrankung irgendwann wieder aufm Krankenschein steht, wird das alles verrechnet. 

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Es gibt jedes Jahr dieses Konzert (findest einfach über eventim), wo ein Orchester die Songs von the legend of zelda spielt. zurzeit gibt es zwar keine Tickets, weil es gerade erst war  ,aber schenk ihm doch ein Gutschein für diese Karten für eine folgende Veranstaltung 

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Ein Medikament kann nicht zweimal abgerechnet werden. Die Apotheke brauch für die Abrechnung das Kassenrezept, wenn das Medikament von der Krankenkasse bezahlt wird. Wenn das nicht vorliegt, kann die Apotheke auch nicht ihr Geld einfordern. 

Der Patient bekommt von seinem Arzt definitiv nicht nochmal das Medikament auf Kassenrezept. Die dürfen das nicht zweimal verschreiben. Er bekommt es höchstens nochmal als privatrezept. Und dann muss man selber zahlen. 

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