Der mindestbetrag ist 225 den ein Vater oder was auch immer diese unmöglichen Menschen darstellen, zahlt. 133 ist das was man vom Jugendamt bekommt. Erster Schritt: Ab zum Jugendamt und eine Beistandschaft veranlassen!!! Das heisst: Die Dame/Herr übernimmt alles was den Unterhalt angeht ohne dass Du mit dem in Kontakt geraten musst. ALSO: Er wird angeschrieben und MUSS sein aktuelles Einkommen vorlegen......Reaktion meines Mannes war darauf: Geldgieriges Stück etc. statt seinen selbst ernannten mindestbetrag den er von sich aus zahlte von 225 sidn es nun 257....also bitte geh so schnell wie Möglich zum Jugendamt, die klären das für dich. Und nen Titel bekommst du auch.....sehr hilfreich wenn er bis zum 3. eines Monats nciht zahlt wird es per Kontopfändung eingezogen. :-)
LG!