Hi! Prima - oder auch nicht. Zwischenzeitlich habe ich zumindest herausgefunden, das die Buchse nur zusammen mit dem Mainboard getauscht wird. Als Alternative habe ich im Netz den Weg gefunden, aus einem defekten Tablet das Mainboard auszubauen und von dort die Buchse umzulöten... Hab ich aber selber noch nicht gemacht, da (noch) USB 2 funktioniert. Bis denne Christian
Hi,
da ich das gleiche Problem habe - konntest Du es lösen und wenn ja, wie?
VG
Hi! Wenn ich das richtig lese, dann ist der Hobel als ein Sportgerät anzusehen - das Du allerdings nur auf spezielle hierfür freigegebenen Gelände fahren darfst. Ohne Straßenzulassung keine Anmeldung und ohne Anmeldung keine Nutzung im öffentlichen Raum. Versichert werden sollte die Nutzung allerdings schon (z.B. über den MX Club) - denn als Kraftfahrzeug unterliegst Du trotzdem grundsätzlich der Gefährdungshaftung!
Bei Krankenversicherungen werden Fragen nach Vorerkrankungen - und Behandlungen gestellt und hier die Zeitfenster genannt. Für Krankenhausaufenthalte werden deutlich längere Zeitfenster abgefragt - in der Regel 10 Jahre.
Wenn ich Deine Fragestellung richtig lese, dann ist hier ein Krankenhausaufenthalt von LETZTEM Jahr!??
Zudem versteh ich nicht, wie die von Dir korrekt gemachten Angaben wieder aus dem Antrag verschwinden konnten? Wenn ich das im Zusammenhang mit Deiner Überschrift lese, gehst Du davon aus, das Dein Vertreter die Daten manipuliert hat. Ist dem tatsächlich so?
Grundsätzlich ist der Kunde für die Richtigkeit der Antrag gemachten Angaben verantwortlich. Volle Geschäftsfähigkeit natürlich vorausgesetzt. Hast Du den Antrag bekommen, gelesen und unterschrieben?
Das die Versicherunsprämie noch zusätzlich mit der Mehrwertsteuer belegt wird, kann ich mir nicht vorstellen, denn Versicherungsprämien - gleich ob für private oder gewerbliche Kunden - unterliegen nicht der Mehrwertsteuer.
Da der Steuersatz für Mehrwert- und Versicherungssteuer (Kraftfahrt) identisch bei 19 % liegt, besteht die Möglichkeit, das der Einfachheithalber die Nettoprämie ausgewiesen und besteuert wurde. Dann schneidet sich der Vermieter mit der Vorsteueranmeldung aber ins eigene Fleisch...
Hi! Such Dir eine alteingesessene AXA Agentur; die kann Dir bestimmt weiterhelfen. Die Colonia war in den 80er Jahren im Fusionsfieber; allerdings ist wie Wahrscheinlichkeit gering, daß Du an eine ehemalige Nordstern oder Albingia Agentur bei der Suche geraten wirst. AXA Agenturen als solche gab es nicht - die AXA hatte sich über die Übernahme der Colonia auf den deutschen Markt eingekauft...
Ansonsten - ein direkter Kontakt zu den Niederlassungen dürfte hier auch weiterhelfen!
Versicherungsvermittler - und damit auch der Makler - sind seit einigen Jahren genehmigungspflichtige Berufsbilder. U.a. ohne Qualifikation keine Genehmigung. Das Vermittlerregister sollte hier erste Aufschlüssen über den Vermittler geben können.
Hallo,
auch mit den bisherigen Antworten kann ich mir kein umfassendes Bild von der Situation machen.
Fragen nach der Tarifierung der alten und neuen Versicherung, den vorhandenen Schadenfreiheitsrabatten und deren Übertragbarkeit von Versicherung A nach B und den Hintergründen der doch erheblichen Prämiendiskrepanz werden hier nicht erläutert.
Fakt ist allerdings, daß bei einer drohenden Stillegung des Fahrzeuges das Straßenverkehrsamt eine sehr niedrige Humorgrenze an den Tag legt und nicht lange fackelt.
Ein direktes Gespräch mit der alten und der neuen Versicherung, woran es denn hapert, halte ich für sinnvoll - Dein aktueller Versicherungberater scheint mit der Situation ein wenig überfordert zu sein.
Bis denne
Christian
Für den Gebäudeschaden macht es Sinn, die Regulierung an die Gebäudeversicherung zu übergeben.
Die Gebäudeversicherung - so der Eigentümer ausreichend versichert - reguliert den Neuwertschaden; die Haftpflicht- Versicherung hingegen nur den Zeitwertschaden.
Der Gebäudeversicherer nimmt dann Regreß beim Haftpflichtversicherer.
Bis denne
Christian
@Candlejack: Spätestens nachdem dies bereits einmal vorgefallen ist, muß der Fahrer bei der Beifahrerin mit allem und vor allem damit rechnen ;-)
Die Fragestellung nach Vorsatz & Co. - auch mit Hinblick darauf, daß Dich zukünftig ein derartiges Verhalten nicht mehr überraschen darf (!) -verkneife ich mir in dem Zusammenhang und würde hier lieber die Anregungen der Vor- Schreiber aufgreifen:
Nicht mehr mitnehmen - nach hinten setzen - mit dem Gurt verzurren - Trennscheibe einbauen. Im Zweifelsfall am Rande des Polarkreises aussetzen; Darwin regelt das schon :-/
Schon mal ein ernstes Gespräch mit der guten Frau geführt und ausdiskutiert, daß mit so einem Blödsinn auch Menschen gefährdet werden können?
Bis denne
Christian
@Stamina: Es fällt mir schwer, ein anderes Prädikat für Deine Antwort als "Blödsinn" zu finden. Eigene Schuld? Anfechten? Übertrieben? Bitte prüfen Deine Quellen, denn die sind zweifelsfrei zweifelhaft...
@mbraun: Der bereits gegebene Hinweis auf eine eigenständige Elektornikversicherung ist ein Ansatz; hier handelt es sich um Allgefahren- Deckung. Aber auch Hausrat und Gebäude können hier über verschiedene Deckungsbausteine einen (wenn auch nicht so weitgehenden) Versicherungsschutz bieten. Thema Überspannungsschäden (das dürfte der Totalschaden werden), mut- und böswillige Beschädigungen (hier gibt es verschiedene Definitionen!) sowie die Deklaration der Überwachungsanlage als "Gebäudebestandteil". Das dürfte i.d.R. der preiswertere Weg zu einer Absicherung sein - wenn auch die Elektronik umfassender absichert!
Bis denne
Christian
Hm. bei allen Antworten möchte ich entgegen halten, das es nicht wirklich wahrscheinlich ein Täter in einer zusammenhängenden Aktion alle Fahrräder und den Anhänger gleichzeitig knackt und stiehlt. Insofern halte sich es nicht wirklich für wirklichkeitsfremd, das der Täter zunächst ein Fahrrad knackt und dann wegschafft und sich dann der nächsten Beute widmet.
Und gerade an dieser Stelle kommt ja die eigentliche Fragestellung: Wo finde ich eine verbindliche Definition für den Versicherungsfall?
Ich möchte hier bei Schäden im zeitlichen Zusammenhang zu Bedenken geben: Wenn ich beim Einparken meines Autos in einem Vorgang erst vorne, dann hinten mein Fahrzeug beschädige, dann wird dies als 2 Ereignisse und damit 2 x Selbstbeteiligung für die Kaskoversicherung gewertet.... und bei in sich abgeschlossenen Diebststählen, die vermutlich jedoch zeitlich zusammen hängen, soll es sich um ein Ereignis handeln? Kann ich nicht wirklich wechseln und würde daher gerne eine verbindliche Quelle dafür finden...
Bis denne
Christian
Ein Vergleichsportal setzt allerdings voraus, daß der Suchende zumindest rudimentäre Grundkenntnisse von der Materie hat, sonst wird er im "Spar-Dich-reich-Fieber" innerhalb von Sekunden Deckungen einkaufen, die ggf. nicht wirklich zielgerichtet sind ... :-/
Da wäre eine Fachberatung durch den Versicherungsmakler seines Vertrauens schon der bessere Weg - und in vielen Fällen ist der Preis dann auch noch günstiger!
Anders herum gefragt: Welche Rechtsform würde sich alternativ zur AG oder zum VVaG anbieten?
Strom, Wasser und Heizung sind Verbrauchsabhängig. Lässte immer und überall Licht an, drehst die Heizung auf Anschlag und lässt Wasser laufen, dann wird es selbstverständlich teuer. Such mal im Netz den Durchschnittsverbrauch für einen 2 Personen- Haushalt; dann kannst Du den Strompreis z.B. über Veriovox.de hochrechnen - und den Wasserpreis über Deinen lokalen Versorger.
Essen, trinken, Kino, Konzerte, Party-machen wollt ihr auch noch? Ihr erledigt alles zu Fuß oder mit dem Rad? Wenn nicht, wer bezahlt Auto und Unterhalt (!)?
Gefühlt wird das recht eng...
Hallo,
die Umstufung findet nicht grundsätzlich zum 01.01. statt, sondern zu vereinbarten Hauptfälligkeit. Das kann auch ein abweichender Termin sein.
Klarheit über den tatsächlich berechneten SFR (Schadenfreiheitsrabatt) wirst Du erlangen, wenn sichergestellt ist, daß Versicherer 1 seinerzeit den Zeitraum an Versicherer 2 bestätigt hat und dieser wiederum an Versicherer 3 weiterbestätigt.
Die SFR Klasse als solche sind übrigens bei den Versicherern nicht gleich gehalten; der Preis und die Leistung ist unterm Strich entscheidend!
Am Rande finde ich 3 Versicherer in dem kurzen Zeitraum schon recht bemerkenwert. Bevor ich hier falsche Rückschlüsse ziehe - was ist der Hintergrund?
Tatsache ist, daß die Versicherungsprämien bei regelmäßigen Fahrern unter 23 (bzw. 25 Jahren) deutlich nach oben gehen.
Hier wird dem Umstand Rechnung getragen, daß die Alterklasse deutlich häufiger in Unfälle verwickelt ist.
Wenn Dein Vater Dir grundsätzlich das Fahrzeug anvertrauen mag (einen Sportwagen würde ich auch nicht wirklich einem Fahranfänger überlassen), solltet ihr euch aber nicht nur über die Mehrprämie unterhalten, sondern auch über einen Weg, wie ihr nach einem Unfall die Rückstufung handhaben wollt.
Aber vielleicht ist das Thema eh schon erledigt, wenn Du das erste mal an der Zapfsäule volltanken warst ;-)
Und zu Deiner Kernfrage - wieso dürfen die anderen mit dem Auto ihrer Väter fahren:
Eine Antwort aus diesem Forum ist reine Spekulation; da dürfte Knochenwerfen bessere Ergebnisse bringen. Die Frage können Dir die anderen Söhne und Väter beantworten; es sei denn, einer von denen ist hier vertreten.
Bis denne
Christian
Online und / oder direkt heisst tatsächlich noch lange nicht günstiger oder besser - es ist halt eine zusätzliche Vertriebsform, die sicherlich ihre Zielgruppe hat und damit auch ihre Daseinberechtigung.
Natürlich ist eine persönliche Beratung von einem Fachmann im Zweifelsfall "Gold" wert, aber wenn Du schon die "Onlineschiene" fahren möchtest, solltest Du Dir einen Überblick mit Hilfe der gängigen Vergleichportale machen. Aber auch hier gibt es eine Reihe von Fallstricken zu beachten; der Artikel der WiWo weist leider nicht auf einige weitere Punkte hin.
Vielleicht schaust Du Dir auch 123tarifvergleich.de an; hier ist alleine die Anbeiterauswahl deutlich größer als bei den "üblichen Verdächtigen". Das Portal ist (noch) nicht wirklich weit verbreitet - aber das sollte sich gerade mit Hinblick auf die kritische Haltung zu den bekannten Vergleichsseiten ändern ;-)
Bis denne
Christian
Hallo,
normalerweise sind die umlagefähigen Versicherungen im Mietvertrag definiert; das sind i.d.R. die Gebäude-, Haus- und Grundbesitzer, Öltankhaftpflicht - und ggf. Glasversicherung. Quasi die Versicherungen, die der Eigentümer zum Schutz seines Eigentumes und Deinem Wohnraum abgeschlossen hat.
Gerade bei der Gebäudeversicherung tauchen immer wieder Probleme - insbesondere bei schadenbelasteten Objekten - auf. Die Schmerzgrenze für die Obergrenze ist recht weit hoch angesiedelt und man muß tatsächlich im Einzelfall prüfen, ob die Konditionen aus dem "normalen" Markt fallen und / oder ob eine Selbstbeteiltigung ggf. nicht sinnvoller ist.
Um Mißverständnissen vorzubeugen: Zur Einzelfallprüfung gehört auch die Berücksichtigung der bisherigen Schäden und hier sind viele Versicherungen derzeit sehr unentspannt - mehr als 2 Schäden in den letzten 5 Jahren könnten schon als problematisch dargestellt werden!
Bis denne
Christian