Hallo zusammen,

zu der nachstehenden Konstellation konnte ich bislang keine verbindliche Antwort erhalten, auch nicht von der örtlichen Polizeidienststelle. Vielleicht klappt es ja hier:

Die Feuerwehr öffnet mit der Polizei die Wohnungstür einer Mietwohnung, da ein gesundheitlicher Defekt des Mieters vermutet wird. Der "Hilferuf" des Nachbarn ist nicht böswillig erfolgt und es stellt sich heraus, das der Mieter ok ist und das Ganze ein Mißverständnis war.

Der Vermieter hat eine beschädigte Haustür - doch wer bezahlt die Reparatur?

Die Wohngebäude- und Hausratversicherung scheidet jeweils aus; es liegt kein versicherter Schaden vor.

Der "alarmierende" Nachbar ebenfalls, da er dies nicht böswillig gemacht hat und man im Umkehrschluß sonst eine - grundsätzlich wünschenswerte - Hilfeleistung im Keim erstickt.

Polizei und Feuerwehr haben im Zuge der Gefahrenabwehr grundsätzlich richtig gehandelt...

Aber bleibt der Vermieter hier auf den Kosten sitzen?

Wer hat eine Quelle, wo und wie derartige Beschädigungen geregelt sind, würde ich mich sehr freuen!

Bis denne

Christian