3 Tage nach Autounfall angeblicher Schaden?

Moin,

vor drei Tagen bin ich Rückwärts gegen ein anderes Auto gefahren, die Dame kam plötzlich aus der Ausfahrt (hab nicht geschaut, war meine Schuld). War ganz langsam, wir haben beide an den Autos geschaut geschaut und keinen Schaden festgestellt. Danach sind wir wieder eingestiegen und beide gefahren.

Jetzt drei Tage später schreibt sie einen Zettel, dass ich sie anrufen soll. Hab ich gemacht und am Telefon sagt sie mir, dass sie nach drei Tagen das erste Mal mit dem Auto gefahren sei und unter dem Auto eine Flüssigkeit ist. Ich sagte ihr dass es nicht davon kommen kann, da es ja nicht doll war und kein Schaden sichtbar war, worauf sie mir sagte dass es ja doch schon doll war und es einen sichtbaren Schaden gab aber das Auto ja alt sei. Hätte es einen Schaden gegeben wäre ich da geblieben und wir hätten es klären können.

Ich kann ja jetzt nicht nachvollziehen ob sie das Auto in den vergangenen 3 Tagen wirklich nicht bewegt hat und es nicht durch etwas anderes passiert ist. Ich habe an dem Tag leider keine Fotos gemacht um festzuhalten, dass dort kein Schaden zu sehen war.

Sie geht jetzt zu ihrem Schwager der Mechatroniker ist um zu schauen ob es damit zusammenhängt. So sind wir auch verblieben.

Jetzt zu den Fragen:

  1. Kann sie 3 Tage nach den Unfall auf einmal einen Schaden mit dem Unfall in Verbindung bringen?
  2. Wird ein Gutachter es nachvollziehen können, dass sie angeblich drei Tage nicht mit dem Auto gefahren ist?

Wenn ich dafür verantwortlich bin, komme ich gerne dafür auf, allerdings klingt das alles komisch.

Würde mich über eine Einschätzung freuen :)

Autounfall, Unfall, unfallschaden, Versicherungsschaden, schadensmeldung

Anzahlung einbehalten für Termin, Fall für Polizei?

Ein wenig reißerisch die Überschrift aber klingt gleich interessanter, sorry

In benenne die Personen jetzt mal um.

Folge Situation:

Heidi hat bei Frauke einen Kosmetiktermin gemacht für den Frauke eine Anzahlung von 100€ haben möchte, was auch völlig verständlich ist.

Jetzt hat Heidi den Termin, welcher in 3 Wochen ist, abgesagt. Frauke sagt darauf hin, dass sie die 100€ einbehält, da sie den Termin für Heidi geblockt hatte und anderen dafür abgesagt hat. Rechtlich müsste es doch aber so ausschauen, dass ein angemessener Zeitraum vorhanden sein muss um einen neuen Kunden für den Termin zu finden und 3 Wochen sollten dafür doch allemal ausreichen oder nicht? Auch hat Frauke Heidi nicht darüber aufgeklärt, dass die Anzahlung einbehalten wird auch wenn der Termin weit im Voraus abgesagt wird (bei 2 Tagen vorher wäre es verständlich). Unterschrieben wurde ebenfalls nichts.

Die Gespräche liefen alle über Instagram. Kurzzeitlich hatte Frauke gesagt, dass Heidi die 100€ zurückbekommt, hat sich dann aber dagegen entschieden und sie überall blockiert und den Chat gelöscht. Die Nachrichten die Frauke an Heidi geschrieben hat sind alle nicht mehr verfügbar.

Ist es rechtlich die Abzahlung einzubehalten bei einem solchen Zeitraum? Wie sieht der weg für Heidi aus?
Bei einem Streitwert von 100€ lohnt sich vermutlich der Gang zum Anwalt nicht.

Grüsse

Chris

Polizei, Recht, Anwalt, Privatrecht, Strafrecht
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.