Die Länge des Bartes im Islam ist ein Thema, das in den vier islamischen Rechtsschulen (Madhahib) unterschiedlich interpretiert wird. Es gibt keine eindeutige Angabe im Qur'an, wie lang ein Bart sein muss. Stattdessen basieren die Diskussionen auf Überlieferungen (Ahadith) des Propheten Muhammed, Allahs Frieden und segen seien auf ihm, und der Praxis seiner Gefährten.
Das Tragen eines langen Barts ist eine Sunna, die auf der Praxis und der Aufforderung des Propheten, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, beruht. Das Tragen eines Barts ist ein Erkennungszeichen muslimischer Männer, besonders der Gelehrten und Rechtschaffenen unter ihnen.
1. Die Grundlage: Überlieferungen des Propheten
Der Prophet Muhammed, Allahs Frieden und segen auf ihm, hat die Muslime aufgefordert, den Bart wachsen zu lassen. Unteranderem in einem Hadith sagte er:
„Schneidet die Schnurrbärte kurz und lasst die Bärte wachsen, um euch von den Götzendienern zu unterscheiden.“
(Sahih al-Bukhari, Nr. 5892; Sahih Muslim, Nr. 259)
Es gibt aber noch viele andere Überlieferungen diesbezüglich.
2. Unterschiede zwischen den Rechtsschulen
Die islamischen Gelehrten haben unterschiedliche Ansichten zur genauen Länge des Bartes entwickelt:
a) Hanafi-Schule:
Die Hanafiten empfehlen, den Bart mindestens eine Handvoll lang wachsen zu lassen.
Alles, was über eine Handvoll hinausgeht, darf gestutzt werden. Diese Praxis wird auf Abdullah ibn Umar, einen Gefährten des Propheten, zurückgeführt.
b) Maliki- und Hanbali-Schule:
Die Malikiten und Hanbaliten legen keinen spezifischen Längenmaßstab fest. Sie betonen, dass der Bart wachsen gelassen werden soll, ohne ihn zu kürzen oder zu rasieren.
c) Schafi'i-Schule:
Die Schafi'iten erlauben das Kürzen des Bartes, solange der Bart sichtbar voll ist.
Fazit:
Unter den Gelehrten besteht Einigkeit darüber, dass das völlige Abrasieren des Bartes ohne jeden Vorwand eine Sünde ist. Es ist kein muslimischer Gelehrter irgendeiner der vier Schulen – weder Früh- noch Spätgelehrter – oder irgendeiner anderen Schule bekannt, der jemals gesagt hätte, es sei bedingungslos erlaubt, sich den Bart abzurasieren.
Die obligatorische Bartlänge für Muslime nach den vier Rechtschulen kurz zusammengefasst:
a) Hanafi-Schule: Hand- bzw. Faustbreite
b) Maliki- und Hanbali-Schule: nicht kürzen
c) Schafi'i-Schule: sichbar voller Bart, kürzen aber nicht abrasieren erlaubt