Achso was noch wichtig für den Antrag beim Amt ist:
Du sagtest ja das du in Trennung bist. Hier ist das für das Amt wichtig zu wissen ob ihr in räumlicher Trennung seit oder dein Exman noch mit in der Wohnung wohnt oder bald auszieht.
Sollte er noch mit in der Wohnung wohnen und dein Mann zu viel verdienen bist du NICHT Hartz 4 berechtigt da ihr ja noch verheiratet seit.
Das würde dann aber geprüft werden, den es müssen von allen Personen die in der Zeit des Antrags und drüber hinaus die in der Wohnungen wohnen auch Bedarfsgemeinscht gennat ihr vermögen offen legen was sie verdienen.
Am besten wäre auch das du das irgendwie bescheinigen kannst das ihr euch getrennt habt, das würde den Hartz 4 antrag erleichtern.
Du kannst auch wärend du Harz 4 beziehst bis zu 100€ dazu verdienen.
Den wenn man Harz 4 bezieht und mehr als die 100€ feibetrag verdient wird das gegengerechnet von dem Harz 4 satz
Was man auch googlen kann wieviel das Amt in deinem Wohnort zur Miete dazugibt. Das ist in jeder stadt oder dorf unterschiedlich.
Das kann aber gegooglet werden dort steht drin wieviel die Wohnung kalt kosten darf und wie groß die Wohnung mit 3 Personen in euerem Fall sein darf. Deine Kinder werden im Harz 4 antrag mitberechnet und zählen fürs Amt auch als Bedarfsempfänger obwohl du das Geld bekommst.
Kindergeld wird nicht auf den Harz 4 satz gerechnet wie die 100€ freibetrag bei einem Job oder so. Kindergeld wird nicht angerechnet und kommt zu dem Harz 4 noch drauf
Sollten mehr fragen bezüglich amt bestehen versuche ich so gut es geht zu helfen. Schreibe dann einfach deine fragen die du hast als Antwort auf diese Antwort von mir.
Hoffe ich konnte ein wenig Helfen