Früher war in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Jura notwendig, heute sind auch andere Studiengänge möglich.

Ich gehe aber davon aus, dass es in der Justiz ebenfalls die Möglichkeit gibt, sich von Leitungspositionen des gehobenen Dienstes auch nach längerer Verwendung auf den höheren Dienst bewerben zu können und dadurch JVA-Anstaltsleiter zu werden.

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Natürlich kann er sich bewerben. Aber als Epileptiker wird man auf gar keinen Fall genommen. Quasi jede Krankheit, die einer Dauermedikamentation bedarf, ist ein Ausschlussgrund. Tut mir leid.

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SEK und MEK = Landespolizei GSG9 = Bundespolizei KSK = Bundeswehr

SEK und MEK werden im jeweiligen Bundesland eingesetzt. SEK kommen zum Einsatz, wenn sich die gesuchte Person in einem unbeweglichen Objekt, z.B. einem Gebäude befindet. Das MEK ist für Festnahmen in beweglichen Objekten, z.B. Autos zuständig. Fällt die Zuständigkeit in den Bereich des Bundes, so kommt das GSG9 zum Einsatz. Das KSK ist die Kampfeinheit der Bundeswehr, hat einen offiziellen Kombattantenstatus und darf daher auch für Kampfeinsätze eingesetzt werden. Ganz anders also als die Polizeieinheiten. Bei Geiselbefreiungen im Ausland kommt es auf den Einzelfall an, ob das KSK oder die GSG9 in den Einsatz geschickt wird, da sich die Ausbildungen doch recht unterscheiden und die Regierung dann je nach Lage entscheidet, welche Einheit "besser geeignet" ist.

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Freiwillig bedeutet in diesem Zusammenhang eigentlich nur, dass der Ein- und Austritt freiwillig sind. ;-) Dienst und Einsätze sind Pflicht. Wird aber niemand meckern, wenn du mal nicht kommst, weil es dir nicht gut geht oder deiner Mutter oder wem auch immer. Spreche aus Erfahrung, wir als FF fahren auch gut 300+ Einsätze im Jahr.

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Das erste und letzte Fahrzeug eines geschlossenen Verbandes wird mit Flaggen gekennzeichnet, um andere Autofahrer auf den Verband aufmerksam zu machen, da dieser für gewöhnlich langsamer fährt und halt aus mehreren Fahrzeugen besteht.

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Das ist von Region zu Region unterschiedlich. Bei uns erledigen das die Johanniter. In den meisten Fällen wird es jedoch wohl von der Feuerwehr übernommen. Insbesondere in Städten mit Berufsfeuerwehren ist das der Fall.

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Oder ganz einfach den zuständigen Stadt-/Gemeinde- oder Ortsbrandmeister kontaktieren. Den Meldeempfänger bekommt man bei einigen Feuerwehren bereits nach Eintritt, bei anderen nach Ablauf der Probezeit und bei wieder anderen nach bestandener Truppmann I - Ausbildung. Auf dem Land kann es auch sein, dass gar keine Meldeempfänger vergeben werden und noch über Sirenen alarmiert wird. Das ist aber vergleichsweise selten geworden.

Wenn ich eh schon am Schreiben bin, hol ich noch mal weiter aus.. ;-) Viele lassen sich gerne von den schicken Uniformen, den tollen Fahrzeuge und spannenden Heldengeschichten blenden und denken vorher nicht nach, was es bedeutet, Mitglied einer (Freiwilligen) Feuerwehr zu sein. Die Feuerwehr ist kein Kaninchenzüchterverein, sondern eine städtische bzw. kommunale Behörde. "Freiwillig" bedeutet nicht, dass man zu Einsätzen und Dienstveranstaltungen kommen und gehen kann, wann man will - "Freiwillig" bedeutet lediglich, dass der Ein- und Austritt freiwillig ist. Auch zu bedenken ist, dass besonders Städte sehr viele Einsätze (300 Einsätze pro Jahr sind in Mittelstädten keine Seltenheit) auf sich allein gestellt ableisten und für ihr Handeln geradestehen müssen. Wenn man "Feuerwehr" ernsthaft betreibt, dann ist das auch kein Hobby mehr, sondern eine Verpflichtung für das ganze Leben, quasi ein Zweitberuf, für den es jedoch keine Vergütung, sondern sehr oft nur ein hämisches Grinsen oder andere undankbare, beleidigende Gesten gibt. In Großstädten wie Köln sind Feuerwehrleute in Brennpunkten für die Anwohner oftmals ein ähnliches Feindbild wie Polizisten.

Wie dem auch sei: Gott zur Ehr' - dem Nächsten zu Wehr! ;-)

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