Vielen Dank für die schnelle Antwort! War dann das Reich auch Kostenträger oder mussten die Kommunen die Aufwendungen übernehmen?
Früher war in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Jura notwendig, heute sind auch andere Studiengänge möglich.
Ich gehe aber davon aus, dass es in der Justiz ebenfalls die Möglichkeit gibt, sich von Leitungspositionen des gehobenen Dienstes auch nach längerer Verwendung auf den höheren Dienst bewerben zu können und dadurch JVA-Anstaltsleiter zu werden.
In welchem Bundesland fängst du dein Studium an? Rein aus Interesse.
Ansonsten benötigst du eine Krankenversicherung (sofern du nicht in einem Bundesland mit Freier Heilfürsorge anfängst), wo du zwischen Privater und Gesetzlicher (Freiwillig mitversichern) wählen kannst. Ersteres hat bedeutend mehr Vorteile.
Darüber hinaus eine Pflegeversicherung, die i.d.R. bei den Polizeitarifen mit enthalten sind.
Sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich sind Diensthaftpflichtversicherungen (gibt es i.d.R. über die Gewerkschaft) sowie Dienstunfähigkeitsversicherung (KEINE Berufsunfähigkeitsversicherung und KEINE Unfallversicherung, das ist Unsinn!!!) mit Einschluss Polizeidienstunfähigkeit, Teildienstunfähigkeit und spezieller Dienstunfähigkeit.
Weiterhin solltest du für's Alter vorsorgen, da auch die Pensionen über kurz oder lang gekürzt werden.
Sobald du eine eigene Wohnung hast und deine erste Ausbildung vollendet hast, sind natürlich auch weitere reguläre Versicherungen ratsam, wie Hausratsversicherung, private Haftpflicht usw.
Wegen so einer Kleinigkeit wird dich kein Richter ernsthaft verknacken.
In den polizeilichen Systemen wirst du aber auf jeden Fall die nächsten Jahre weiter auftauchen und man wird das bei einer Bewerbung einsehen. Deiner Eignung als Polizist wird man daher sicher nichts aus strafrechtlicher Sicht entgegenstellen können, möglicherweise aber aus charakterlichen Gründen.
Nein.
Die meisten Notärzte arbeiten als normale Ärzte in Krankenhäusern und werden im Einsatzfall von einem ausgebildeten Rettungsassistenten abgeholt und fahren dann zum Einsatzort. Vereinzelt fahren Notärzte auch selbst alleine in ihren Einsatzfahrzeugen.Vorwiegend in ländlicheren Regionen übernehmen auch Hausärzte die notärztliche Versorgung und dürfen ihren Privat-PKW dementsprechend umbauen, dass sie ihn als Einsatzfahrzeug nutzen können.
Der Vorwurf lautet deiner Aussage nach "Führen einer Waffe ohne Waffenschein", somit wirft man dir vor, das Gewehr außerhalb eines befriedeten Besitztums bei dir gehabt zu haben, ohne dass du auf dem Weg zu einem Schießstand o.ä. warst.
Beim Schießen auf dem eigenen Grundstück wird es problematisch, wenn die Geschosse es theoretisch verlassen können. Außerdem ist die Mündungsenergie (Joule) für den Erwerb und Besitz entscheidend. Ich bin kein Richter, aber in diesem Fall sollte der eigentliche Vorwurf darin bestehen, dass durch das Schießen einige Geschosse das Grundstück verlassen haben, was klar rechtswidrig ist. Auf Rummelplätzen darf man mit Luftgewehren schießen, weil es sich dabei um eine Art Schießstand handelt und es Teil der Brauchtumspflege ist.
Wegen deines Visums solltest du dir keine Sorgen machen brauchen, da dies deiner Aussage nach dein erster Verstoß war und dieser als so gering anzusehen ist, dass du dich (grundsätzlich) weiterhin als "nicht vorbestraft" bezeichnen darfst. Zudem warst du zum Zeitpunkt deines Visa-Antrags noch völlig weißhemdig und hast daher nicht gelogen, weshalb du dir meiner Meinung nach erst Recht keine Sorgen machen solltest. Das Ganze wird auch nicht mal im kleinen Führungszeugnis auftauchen.
Kein Richter in Deutschland wird eine alleinerziehende, berufstätige Mutter ohne jegliche Vorstrafen wegen sowas ins Gefängnis schicken. Wenn hier Notwehr gerichtlich festgestellt werden sollte, bist du sowieso fein raus.
Auch wenn ich dir das natürlich nicht garantieren kann, solltest du dir keine Sorgen machen, dich aber in Zukunft von solchen Personen fernhalten.
Kriminalakte und Führungszeugnis teilen sich prinzipiell den selben Inhalt, auch wenn erstere bei der Polizei (i.d.R. Landesbehörde, somit Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes) geführt wird und das Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz erstellt wird. In der Kriminalakte taucht jedoch meist alles auf, weswegen du polizeilich in Erscheinung getreten bist, im Führungszeugnis hingegen nur Verurteilungen. Grundsätzlich ist es schon richtig, dass erst Verurteilungen ab 90 Tagessätzen aufwärts im einfachen Führungszeugnis auftauchen. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel, § 32 BZRG enthält alle abschließenden Regelungen.
Ein Arbeitgeber der Freien Wirtschaft hat keinen direkten Zugriff auf dein persönliches Führungszeugnis. Dies ist ausschließlich Behörden vorbehalten.
Das einfache Führungszeugnis kannst du selbst beantragen und erlangst somit Einsicht. Das behördliche Führungszeugnis (z.B. für Bewerbungen bei Behörden) kann nur von Behörden beantragt werden und auch nur diese erhalten Einsicht - du nicht. In diesem stehen weitaus mehr Informationen, als im einfachen Führungszeugnis.
Eine Anzeige mit Nennung des Täters wird sehr wahrscheinlich einen frühzeitigen Durchsuchungsbeschluss nach sich ziehen, welcher dann wiederum mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit zur Auffindung und Sicherstellung deines Eigentums führen wird.
"Frühzeitig" ist dabei natürlich relativ zu sehen, denn leider ist es politisch gewollt, dass Polizei und Justiz nicht über ausreichend Personal verfügen, um ihren gesetzlichen Aufträgen vollumfänglich gerecht zu werden.
Theoretisch kannst du als Landesbeamter überall im jeweiligen Bundesland eingesetzt werden. Im mittleren Dienst ist es jedoch erheblich einfacher, an einen Wunschort zu kommen.
Grundsätzlich ist es so, dass man deinem Wunsch entspricht, sofern Bedarf besteht. Wollen mehrere Bewerber an einen Ort, wird dabei oft nach Leistung und sozialen Aspekten ausgewählt.
Du kannst aber davon ausgehen, dass du nach deiner Ausbildung an deinen Wunschort oder zumindest in die nähere Umgebung versetzt wirst. Im höheren Dienst beispielsweise sieht das da schon ganz anders aus - aber das war ja nicht deine Frage.
Da schreibt man einen ellenlangen Text und skyfly71 schreibt es mit wenigen Worten :-) ich schließe mich ihm an.
Grammatikalisch richtig wäre AFAIK folgender Text (den Inhalt finde ich auch etwas merkwürdig):
"Sehr geehrte Damen und Herren,
innerhalb meines Familien-, Bekannten- und Freundeskreises wurde das persönliche Interesse an der Bundespolizei seit vielen Jahren immer größer.
Ich habe dieses Jahr auf einer Realschule meinen mittleren Schulabschluss erworben.
Der Beruf als Polizist des Bundes fasziniert mich sehr, da man an verschiedenen Orten sowohl körperlich, als auch geistig fit und aktiv arbeiten muss. Man hilft, schützt und verschafft Menschen Klarheit - dies für mich das Wichtigste im Leben. Ich möchte diese Chance nutzen. Eine hohe Motivation und die Bereitschaft zu lernen zählt zu meinen Stärken, wie auch mit Ehrgeiz - körperlich und geistig - Aufgaben zu erfüllen.
Derzeit in meiner Freizeit konzentriere ich mich hauptsächlich auf Sport, meinen Nebenjob in einer Pizzeria und um meine Freunde, die mir helfen zu erreichen, was ich mir vornehme.
Ich freue mich über eine positive Antwort, vielen Dank !
Mit freundlichen Grüßen,
BTW: Muss man überhaupt bei der BP ein Bewerbungsanschreiben beilegen? Bei der LaPo Niedersachsen ist dies nämlich z.B. nicht der Fall.
Die anderen Antworten stimmen nicht im Geringsten...
Für den mittleren Dienst benötigst du die "mittlere Reife", sprich den Realschulabschluss oder vergleichbares. Für den gehobenen Dienst benötigst du (Fach-)Abitur oder einen vergleichbaren Abschluss. Dies ist in allen Bundesländern gleich. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass einige BL nur noch für den gehobenen Dienst einstellen.
Natürlich kann er sich bewerben. Aber als Epileptiker wird man auf gar keinen Fall genommen. Quasi jede Krankheit, die einer Dauermedikamentation bedarf, ist ein Ausschlussgrund. Tut mir leid.
Wer mit Alkohol nicht umgehen kann, sollte aufhören ihn zu trinken oder zu lernen, sich wenigstens zu benehmen. Eine Falschaussage kann sehr wohl geahndet werden, wobei natürlich "hohe Geldstrafe" relativ ist. Ich nehme an, du bist Schüler/Azubi und dann wäre das auf jeden Fall viel Geld für dich. Knast in diesem Fall von Sachbeschädigung kommt nicht in Frage.
Ich habe ungefähr 3,0677127373 Sekunden eine Suchmaschine benutzt, um eine Besoldungstabelle herauszufischen:
http://www.beamtenbesoldung.org/images/bund/bundesbesoldungstabelle-2012.pdf
Der mittlere Dienst beginnt bei A7.
Es gibt private Hilfsorganisationen in Deutschland wie at-fire, die international Hilfe leisten. Am besten googleste du einfach mal danach. Wenn du dort Mitglied bist, kommt es häufig vor, dass du zur Waldbrandbekämpfung und SAR (je nachdem) eingesetzt wirst. Allerdings ist natürlich eine längere Mitgliedschaft von Nöten und nicht einfach nur während deines Uralubes. ;-)
Ich kenn mich in Deiner Region nicht aus, aber in jeder größeren Stadt gibt es eigentlich einen Laden, der sich auf Arbeitskleidung spezialisiert hat. Dort findet man unter anderem auch Schuhe für Handwerker und i.d.R. auch für BOS.
Und was soll daran jetzt Diskriminierung sein? War doch eine ganz normale Verkehrskontrolle und auf die Fragen hättest du ja keine Auskunft geben brauchen. Weiterhin glaube ich nicht, dass die sich das mit dem Vater und Kind ausgedacht haben. Was haben die denn davon? Eine Prämie oder sonst was bekomt man nicht.