Hi,
aufgrund eines Hochschulwechsels habe ich bei meiner jetzigen Hochschule einen Antrag auf Exmatrikulation gestellt, der am 30.9. Inkraft tritt.
Habe ich bis dahin noch Anspruch auf Bafög oder muss ich jetzt schon dem Bafögamt meine Exmatrikulation melden?
;Wobei ich schon an der neuen Hochschule immatrikuliert bin (aber an der jetzigen ebenso, da ich, wie erwähnt, erst zum 30.09. exmatrikuliert werde).
danke