Hier steht dies:
Aber man Bemerke dort steht EIntritsskarte, aber ich habe eine Jahreskarte dies ist doch ein Sonderfall da ich sie nicht bei jedem betreten neu bekomme sondern mein eigentum ist...
- Jeder Gast erhält beim Betreten unseres Tanzlokals eine Abrechnungskarte (Kreditkarte). Die Karte berechtigt den Inhaber, im Musikpark Leistungen ohne Barzahlung in Anspruch zu nehmen. Durch Aushändigung der Karte gewähren wir dem Karteninhaber Kredit in der auf der Karte angegebenen Höhe. Die Karte selbst repräsentiert den kreditierten Gegenwert. Jeder Gast ist verpflichtet, die ihm ausgehändigte Karte sorgfältig aufzubewahren und beim Verlassen unseres Tanzlokals an der Kasse zur
Abrechnung vorzulegen. Die Karte bleibt unser ausschließliches Eigentum. Wir können die Benutzung der Karte jederzeit - auch ohne Nennung der Gründe, untersagen. Eine Karte, deren Benutzung wir untersagt haben, muss sofort an uns zurückgegeben werden. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur von der Person benutzt werden, der die Karte ausgehändigt worden ist. Der Karteninhaber haftet bei Verlust der
Karte auf Rückzahlung des gesamten, durch die Karte repräsentierten Kreditbetrages, es sei denn, er weist nach, dass ihn am Verlust der Karte kein Verschulden trifft.