Meinung des Tages: AfD vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft - wie bewertet Ihr diese Entscheidung?

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AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die bisher als "Verdachtsfall" klassifizierte AfD auf Bundesebene nun als "erwisen rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Die Entscheidung basiert auf einem über 1.000 Seiten starken Gutachten, das zahlreiche Belege für demokratiefeindliche, rassistische und völkisch-nationalistische Tendenzen enthält.

Die Hochstufung ermöglicht weiterhin den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel – wie Abhörmaßnahmen oder die Anwerbung von Informanten –, verändert aber formal erst einmal nichts an den bisherigen Befugnissen.

Inhalt und Begründung des Gutachtens

Das Gutachten beinhaltet u.a. rassistische und pauschalisierende Äußerungen gegenüber Migranten, Muslimen und Menschen mit Migrationshintergrund. Besonders hervorgehoben wird der sogenannte „völkische Nationalismus“ und die Verwendung des Begriffs „Remigration“. Auch Aussagen von Alice Weidel sowie weiterer AfD-Funktionäre werden als Beleg für die Missachtung der Menschenwürde und demokratischer Grundsätze angeführt.

Politische Konsequenzen

Die Neueinstufung hat die Diskussion über ein mögliches Verbotsverfahren neu entfacht. Während einige Politiker wie Grünen-Chef Banaszak nun ein Verbot befürworten, lehnen CDU-Politiker wie Hendrik Wüst und CSU-Politiker Alexander Dobrindt ein solches ab; sie betonen die Notwendigkeit politischer Auseinandersetzung statt juristischer Schritte. Die rechtlichen Hürden für ein Verbot gelten zudem als sehr hoch.

Die AfD hat angekündigt, juristisch gegen die Einstufung vorzugehen, sieht sich politisch verfolgt und fordert parlamentarische Ämter ein.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Einschätzung des Verfassungsschutzes?
  • Sollte Eurer Meinung nach ein AfD-Verbotsverfahren eingeleitet werden?
  • Was denkt Ihr darüber, dass das komplette Gutachten aus Daten- und Personenschutzgründen nicht offen gelegt wird?
  • Was bedeutet die Neubewertung des Verfassungsschutzes für den politischen Wettbewerb und die Rolle der AfD als Oppositionspartei?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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War doch eh allen klar,is aber gut, dass es jetzt offiziell ist.Vermutlich wird es aber kaum jemanden abhalten die afd zu wählen

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Meinung des Tages: Was denkt Ihr über die veranlasste Zurückweisung Asylsuchender an deutschen Grenzen?

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Der neue Bundeskanzler, Friedrich Merz, hält derzeit an einer Sache besonders fest - die irreguläre Migration soll weiterhin sinken. Teil seines Vorgehens sind dabei auch Zurückweisungen Asylsuchender an Grenzen - nicht zur Freude einiger Nachbarländer...

Reaktionen auf verschärfte Kontrollen

Die strikteren Kontrollen werden nicht nur von anderen Parteien, sondern auch von Deutschlands Nachbarländern kritisiert. Bezweifelt wird dort sogar, ob diese neue Art des Vorgehens vereinbar ist mit dem EU-Recht.
Merz versuchte zwar in Brüssel zu beruhigen, dass Dobrindts Maßnahmen durchaus vereinbar seien mit geltendem Recht, Glauben schenken ihm aber nicht alle.
Hingegen ist Bayerns Ministerpräsident, Markus Söder (CSU), davon überzeugt, dass sich der Ärger um die schärferen Grenzkontrollen schon noch legen wird. Für ihn steht fest, dass Deutschland sich die letzten Jahre in eine Art "Sonderposition" begeben habe, durch die Aufnahme einer hoher Anzahl von Migranten.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) versteht die Reaktionen ebenfalls nicht. Den Nachbarsländern sei bereits zugesichert worden, dass sie nicht überfordert würden und außerdem würden Asylsuchende bereits aus sicheren Drittstaaten nach Deutschland einreisen. Erhofft wird, dass Asylsuchende nicht mehr bis nach Deutschland durchgelassen werden, sondern dort Asyl beantragen, wo sie ankommen - dies würde, so der Politiker, auch positive Auswirkungen auf die Nachbarsländer haben aufgrund des versiegenden Binnenzustroms.

Die Frage der "Notlage"

Eigentlich galt bislang, dass jeder, der an der deutschen Grenze einen Asylantrag stellt, ins Land und dort verweilen darf, bis die Prüfung abgeschlossen ist. Diese Regelung galt seit 2015 und wurde per Weisung von Thomas de Maizière, dem damaligen Innenminister, herausgegeben. Dobrindt hat diese nun zurückgezogen. Dadurch können Polizisten Asylsuchende nun zurückweisen. Stichwort dabei ist das Wort "können", denn eine eindeutige Weisung im Sinne von "sollen" wurde nicht ausgesprochen, dadurch kann das Problem entstehen, dass Beamte selbst entscheiden müssen. Konkrete Anweisungen gibt es im Umgang mit Schwangeren, Kindern und offensichtlich kranken Personen.
Rechtlich ist das Vorgehen schwer zu beurteilen - sieht Merz kein Problem mit der Vereinbarkeit mit dem Europarecht, so denkt SPD-Fraktionsmitglied Sonja Eichwede, dass hier eindeutig europarechtswidrig gehandelt würde. Laut EU-Bestimmungen der Dublin-Verordnung darf eigentlich auch nicht zurückgewiesen werden bei der Asylsuche an Grenzen. Es gibt allerdings die Notlageklausel, welche angewendet werden kann: Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Dieser besagt, dass ausnahmsweise an Grenzen zurückgewiesen werden könne, wenn das für die "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit" nötig sei. Diese Notlage wiederum muss nicht explizit ausgewiesen werden. Ob Richterinnen und Richter die Ausnahme im Fall einer Klage akzeptieren werden, bezweifeln einige Rechtsexperten.

Binnen zwei Tagen wurden anscheinend 19 Asylsuchende zurückgewiesen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über das Vorgehen?
  • Welche Alternativen zu Grenzkontrollen könnten effektiv gegen irreguläre Migration wirken?
  • Wie beeinflussen derartige Kontrollen die öffentliche Meinung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt?

Wir freuen uns auf Eure Antworten! Viele Grüße und einen guten Start in die Woche
Euer gutefrage Team

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ich finde dass Deutschland schon noch Flüchtlinge aufnehmen sollte.Die kommen ja nicht grundlos.Jeder sollte in einem sichern Umfeld leben können.Das einzige das wirklich ein Problem ist, ist fehlende Integration durch z.b.Arbeitserlaubnis,eigene Wohnung..

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