Verantwortlich für die Visumerteilung sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland.
Örtlich zuständig für die Bearbeitung des Visumantrags ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Wohnsitz haben. Eine Übersicht über die Auslandsvertretungen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass sachlich die Auslandsvertretung desjenigen Schengen-Staates zuständig ist, in dessen Hoheitsgebiet Ihr alleiniges oder hauptsächliches Reiseziel liegt. Bei einer deutschen Auslandsvertretung können Sie Ihren Visumantrag also vor allem dann stellen, wenn Sie nach Deutschland reisen wollen.
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Nur eine Anmerkung meinerseits:
Wir haben in Europa Reisefreiheit.
Wurde Ihr Visum von einem Land im „ Schengen-Raum" ausgestellt, berechtigt es Sie automatisch zu Reisen in alle anderen Schengen-Länder. Ein gültiger Aufenthaltstitel aus einem dieser Schengen-Länder ist einem Visum gleichwertig. Für die Einreise in ein Nicht-Schengen-Land benötigen Sie eventuell ein Visum.
https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu-nationals/index_de.htm
Wenn es also eine Möglichkeit gibt, ein Visum in einem anderen Land zu beantragen? Italien, Österreich, Frankreich, Spanien usw?