Geben denn die von dir befragten Kaah Ieehs keine vernünfitge Antwort auf die Frage? Hätte jetzt erwartet, dass man da quasi sofort eine gut verwertbare Antwort bekommt.
- Sachverhalt und Beurteilung:
- Bei der bewegten Lieferung wird der Transport der Güter vom Standort des Verkäufers (bzw. des an der Lieferkette beteiligten Unternehmers) in das Ausland betrachtet. Da der französische Abnehmer als Privatperson (bzw. für nichtunternehmerische Zwecke) bestellt, greift § 3c Abs. 1 UStG (Nach- bzw. Ortsverlagerung der Lieferung). Das heißt, der Ort der Lieferung – und damit der Umsatzsteuerschuld – liegt in Frankreich.
- Konsequenz:
- Die Lieferung zwischen Großhändler Hamburg und dem französischen Kunden ist in Deutschland nicht umsatzsteuerbar; stattdessen unterliegt sie dem französischen Umsatzsteuersystem. Dadurch ergibt sich – je nach den französischen Regelungen – die Verpflichtung, sich in Frankreich umsatzsteuerlich zu registrieren.
- Anmerkung zur Referenz:
- Ihre Angabe „Lieferung § 3 (6a) S. 4 HS.2“ verweist auf eine spezielle Norm, die unter Umständen in der Fachliteratur oder in Kommentarwerken diskutiert wird. Entscheidend ist, dass die Regelung zur Ortsbestimmung (vgl. § 3c Abs. 1 UStG) hier korrekt angewendet wird.
- Sachverhalt und Beurteilung:
- Hier handelt es sich um den innerdeutschen Erwerb der Ware. Da die Güter nach wie vor aus Karlsruhe stammen und – auch wenn sie letztlich direkt vom Großhändler Karlsruhe an den französischen Abnehmer versendet werden – der Verkauf zwischen Karlsruhe und Hamburg vertraglich organisiert wurde, liegt der Lieferort bei Karlsruhe.
- Rechtliche Einordnung:
- Nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 UStG wird diese Teilleistung als unbewegte Lieferung von Karlsruhe aus bewertet, was sie in Deutschland steuerbar macht. Da keine Befreiungstatbestände greifen, ist diese Lieferung mit deutscher Umsatzsteuer zu belegen.
- Ergebnis:
- Der Umsatz, der im Rahmen dieser Teilleistung entsteht, ist in Deutschland steuerbar und es besteht die übliche steuerliche Melde- und Abführungspflicht.
- Grundsatz:
- Die Unterscheidung in zwei Teilleistungen ist korrekt. Für die bewegte Lieferung (Hamburg – Frankreich) bestimmt der Umkehrungsmechanismus (Ortsverlagerung gemäß § 3c Abs. 1 UStG) den Leistungsort in Frankreich.
- Steuerliche Folgen:
- Großhändler Hamburg muss sich in Frankreich umsatzsteuerlich registrieren, da der Umsatz in Frankreich steuerbar wird.
- Hingegen ist die unbewegte Lieferung von Karlsruhe an Hamburg als Inlandslieferung zu behandeln und unterliegt der deutschen Umsatzsteuer, sofern keine speziellen Befreiungen greifen.
- Dokumentationspflichten:
- Gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist es wichtig, alle Nachweise (bspw. Transportdokumente) sorgfältig zu führen. Dies betrifft vor allem die Begründung der Ortsverlagerung der Lieferung.
- Einzelfallprüfung:
- Trotz der korrekten grundsätzlichen Aufteilung sollten im konkreten Fall auch weitere Besonderheiten (z. B. vertragliche Gestaltungen oder spezifische Vereinbarungen zwischen den Parteien) berücksichtigt werden, die zu einer abweichenden umsatzsteuerlichen Behandlung führen könnten.
Zusammenfassung:
Ihre Lösung ist in den wesentlichen Punkten richtig: Die bewegte Lieferung an den französischen Endabnehmer wird – da dieser als Privatperson bestellt – in Frankreich umsatzsteuerbar, während die unbewegte Lieferung von Karlsruhe an Hamburg als Inlandslieferung in Deutschland steuerbar ist. Achten Sie aber darauf, die genaue Normierung und die Dokumentationspflichten nicht außer Acht zu lassen.
Ich hoffe, diese Erläuterungen helfen Ihnen weiter!
Hat mir Jet-SkiPiTea gesagt. Kling für mich plausibel.
Auch wenn du es dir nicht vorstellen kannst, aber hier wird noch gut gevögelt und es macht nicht weniger Spaß als vor 20 Jahren. Ich glaube auch, dass es in 20 Jahren noch Spaß machen wird.
Ja kann man. Wer sollte dich auch daran hindern?
Wenn es einer versucht, zeig ihn an.
Also ich kann dir da nicht helfen, und sicher auch kaum jemand anderes hier im Forum. Aber wenn ich 25 Jahre jünger wäre und heute noch mal studieren würde, wüsste ich welche Webseiten ich aufrufen würde, um das Problem zu lösen (kynstliche Yntelligenz. SchatGPT und Co.) Das ist doch eine perfekte Problemstellung für die. Muss man nur richtig prompten.
Da Introvertiertheit keine Punktanalyse sondern ein Spektrum ist, wirst du es wohl selbst beurteilen müssen, wie es auf dich zutrifft.
Lies dir den 3. Punkt bei deine Aufgaben durch und überleg, ob du gut darin bist, anderen den ganzen Tag zu erklären, was sie in Ihrer Arbeit besser machenn könnten oder sollten. Oder noch genauer, was sie falsch gemacht haben. Und das jeden Tag.
Nicht weit. Sie steht da einfach so rum.
Wie wahrscheinlich ist es, dass man trotz durchschnittlicher Noten in eine gute Stelle in der Führungsebene kommt und würdet ihr es einem empfehlen ?
Ich würde mal so schätzen 63 %
Was soll ich tun ?
Am besten ist es, man macht das, was einem auch Spaß macht. Niemand macht Karriere, weil er etwas macht, worauf er sein Leben lang keinen Bock hat. Das kann keiner 45 Jahre durchziehen.
Als ZFA bist du wohl er recht eingeschränkt. Das Berufsbild ist doch sehr spezifisch. Du kannst es probieren mit einer anderen Ausbildung bei der Bundeswehr, aber wie du schon geschrieben hast, dann steigst du auf unterstem Dienstgrad ein
Wenn du nicht erst auf eine Antwort warten willst, kannst du sonst auch glassdoor oder gehalt.de verwenden.
Dann kannst du gleich auch schauen, welches Bundesland für dich interessant ist. Die Gehaltsunterschiede sind nämlich erheblich.
Ich hab 0 Ahnung. Aber ich würde mir auf den 3 größte deutschen Jobportalen nach "Investment" AND " Bank" suchen und dann mir die Anforderungen an solche Stellen durchlesen.
Ich denke viel genauer, wirst du es kaum bekommen
Würde sagen, Nein.
Vielleicht mal Transaktion SA38 ausprobiert?
Oder Oracle JD Edwards?
6 bis 10 Jahre. So als ganz grobe Hausnummer. Das dürfte 80 % abdecken.
Rettungsdienst ist schon ein interessantes Berufsfeld. Definitiv ein Job der in naher Zeit nicht durch KI/Robotics ersetzt werden wird. Abwechslungsreich. Und man hat die Möglichkeit, in andere medizinische Bereiche inkl. Medizinstudium zu wechseln.
Mitte 40. Im Schnitt so 1,5 mal die Woche. Ohne BJ, HJ etc.
Ist das die XK01?
Du must eine Sicht auswählen. Normalerweise genau 1 Haken setzen. Und nat. Kreditor und BuKrs eingeben.
Sie auseinandersetzen (ACHTUNG KANINCHEN niemals einzeln halten).
Ansonsten gar nichts. So ist die Natur!
Wir haben früher eine Fernbeziehung gehabt. Wenn man sich nur 2 x im Monat sieht, kann man auf die Tage keine Rücksicht nehmen. Es wurde trotzdem gev*gelt. Ab und an auch anal, damit es nicht immer so blutig war.
Nach über 20 Jahren im Schnitt 1 - 2 x pro Woche
Das Eis danach.
Also man kann das ab 18 machen lassen. Allerdings wird es schwierig unter Mitte 20 einen Arzt zu finden, der das auch macht. Der Arzt wird - zu recht - Angst vor Schadenersatzklagen und möglicherweise schlechtem Leumund haben. Schwierig heißt aber nicht unmöglich.
Mit 22 würde ich sagen, da wird man wohl mind. 100 Urologen abtelefonieren müssen. Vllt. hat man schon beim 3. Telefonat Glück. Vllt erst beim 300.
All deine Argumente kann ich super nachvollziehen. Denn genauso ging es meiner Frau und mir auch. Hormone waren irgendwann unerwünscht. Kondome aus den von dir genannten Gründen auch - plus das es ohne Kondom viel viel schöner ist [würde ich nie meinen Teenager Kids sagen]. Allerdings gibts zwei Unterschiede. Wir haben 4 Kinder und ich war Anfang 40.
Eine Vasovasostomie ist übrigens keine Garantie, dass man danach wieder Kinder bekommen kann. Die Wahrscheinlichkeit dafür sinkt von Jahr zu Jahr.
Ich bin immer noch sehr glücklich mit meiner Entscheidung. Aber ehrlich gesagt, wärt ihr in meinem Freundeskreis würde ich deinem Freund auch von einer Vasektomie abraten. Mit 22 hab ich auch noch zu viel Mist gemacht, den ich später bitter bereut habe.