Hallo, bei gleichbleibenden Lohn/Gehalt nimmt man die Höhe des Monatsgehalts. Gruß Cati
Hallo, Es kommt darauf an was im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag steht. In der Regel steht dort etwas davon, wenn Sie den Mitarbeiter übernehmen, aber nicht in dem Fall, wenn er von der ZA gekündigt wurde. (Meistens ist eine Abfindung prozentual nach überlassungsdauer gestaffelt)
In diesem Fall könnten Sie davon ausgehen, das sie den ehemaligen Mitarbeiter Neu Einstellen können. Selbst wenn, könnten Sie sich im Nachhinein mit dem ZA Unternehmen einigen, das Sie in Zukunft weitere Leiharbeitnehmer in die überlassung nehmen. Wann und ob ist ja Ihre Angelegenheit. Ein bisschen tricki sein ;-)
Gruß Cati.
Hallo, das ist bitter, aber letztendlich solltest Du es gelassen sehen.
Der Auftraggeber hat nunmal die Möglichkeit zu sagen, dass Sie dich nicht mehr im Einsatz haben möchten. Und deine Firma hat die Möglichkeit zu sagen, ob sie damit einverstanden sind, dass eine Arbeitskraft ausgewechselt werden soll.
Egal welche Wertung dahinter steht, ob sie dich mag oder nicht mag oder ob Du ordentlich Putzt oder nicht.
Du solltest es dir nicht so zu herzen nehmen.
Und das hat mit einen Platzverbot nichts zu tun
Ganz so tief sollte man nicht schießen und gleich den Zoll informieren oder bzw. an zuzeigen. Und wenn warum?
Allerdings hast Du die Pflicht dich bei deiner Firma (die Dir deinen Lohn/Gehalt zahlt) zu melden und deine Arbeitskraft anzubieten. Diese muss dafür sorgen, das Du einen neuen Arbeitsplatz/Auftrag erhälst.
Unique Personalservice SüdWest GmbH
www.unique-personal.de Eltinger Straße 5 Leonberg 07152 3085 ext. 3
Hallo Rosenrot,
sicher ist es richtig, wenn bei Neueinstellungen geschaut wird, wieviel Urlaubsanspruch der jene im Jahr hat und dem entsprechend Anspruch pro Monat. Wie gesagt, das macht man im ersten Jahr.
Von dem Mitarbeiter zu verlangen, dass er Urlaub nimmt bei Nichteinsatz ist unzulässig. Das bedarf der Zustimmung des Mitarbeiter. (siehe Maximillian)
Urlaub dient der Erholung.
Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf mehrere Tage zusammenhängenden Urlaub. (für Familien bis zu 3 Wochen)
Wenn Du beim nächsten Mal wieder darauf angesprochen wirst Urlaub zu nehmen, sage "Nein", mit dem Argument, das diese Tage nicht ausreichend sind zur Regeneration, dass Du in der nächsten Zeit mehrere Tage nehmen möchtest.
Allerdings solltest Du Urlaub, im Vorfeld mit deinen Einsatzleiter (nicht Disponent) absprechen.
Das mit Deinem Stundenlohn ist ärgerlich. Hat man Dir bei der Einstellung erklärt wie sich dein Std. Lohn zusammensetzt oder hat man Dir versprochen/gesagt das du umgerechnet die 1450,- Euro/Netto Fest bekommst? Das wäre ein himmelweiter Unterschied. Es gibt eine Einsatzbezogene Zulage (ET) und Außertarifliche Zulage (AT).
Mehr Möglichkeiten, außer Dir Fahrgeld zu Zahlen gibt es leider nicht.
Leider kannst Du nur versuchen eine Lohnerhöhung zu bekommen, durche eine Außertarifliche Zulage. Eine Einsatzbezogene Zulage ist je nach Einsatz und kann und wird immer individuell verhandelt. Tja...leider ist das eine "kann" Leistung...wenn Dein Disponent Dir da nicht etwas zu Gute kommen lassen möchte. Rede nochmals mit Ihm/Ihr, das Dir das Geld def. zu weng ist und das bei der Einstellung anderes Vereinbart war.
Letztendlich kann es Dir egal sein, ob Dein Disponent an Rahmenverträge oder sonstige Verträge gebunden ist.
Er muss kalkulieren und er muss auf dem Schirm haben, was sein MA kostet.
Ich drücke dir die Daumen, im positiven sinne :)
Als Rat könnte ich Dir geben, dass Du zu der zuständigen Industrie- und Handelskammer gehst zu der dein Ausbildungbetrieb gehört. Dort gibt es Beauftragte die dafür Zuständig sind, wenn es Probleme im Ausbildungsbetrieb gibt. Du kannst während der Öffnungszeiten einfach hingehen und Rat suchen.
Du schriebst:
dass den Zeitarbeitsfirmen verbietet den Menschen die Hälfte vom Lohn bzw. Gehalt weg zu nehmen. (Equal Pay).
Welche hälfte vom Lohn? Das ist nicht Equal Pay!
Die Tarifverträge der ZA und des DGB besagt das es alle 2 Jahre eine erhöhung gibt. Wer will dann die Löhne drücken?
Drücke Dich ein bisschen klarer aus. Das ist spekulativ was du wissen möchtest.
Hallo,
Ok, pro woche müsstest du 15 std arbeiten.
Du bist am 21.08. angefangen somit sind das gut eineinhalb wochen die du gearbeitet hast. Das entspricht ca 1,6 Wochen entsprechen 24 Std die du hättest arbeiten müssen. Es waren aber tatsächlich gearbeitete 44 std in 1,6 Wochen, ergeben Überstunden von 20 Std. die auf dein Arbeitzeitkonto gutgeschrieben werden.
Frage nach, ob sie dir die Ü-Std nicht nachträglich evtl als Vorschuss auszahlen können.
Gruss
Cati
Hallo,
Dazu müsste man wissen wie du wöchentlich gearbeitet hast.
Vllt kannst du das einmal kurz mitteilen. Danke :)
Hallo,
Equal Pay ist eine gute Sache.
Transparenz für die Unternehmen, den AN und der ZAF.
Was glaubt Ihr, wer hat das größere Interesse weniger zu zahlen die Unternehmen oder die ZAF die den Lohn an die AN zahlen?
Der Konkurenzkampf unterhalb der ZAF ist gross und Verrechnungssätze werden mit dem spitzen Bleistift geschrieben.
Die Margen sind längst nicht mehr die, die zu anfang der ZAF in den 60-er Jahren gab. Wo es ganze Montagegruppen gab besonders im Metall- und Schiffbau. Damals haben ZAN sehr gutes Geld verdient. Und die Unternehmen haben die Leistungen gewürdigt.
Eher sollte man sich gedanken darum machen, dass kosten von Personaldienstleistern keine Sachkosten sind und buchhaltärisch anders abzusetzen sind.
Generell ist das Instrument ZA eine gute Sache, sie wird nur teilweise falsch umgesetzt. Letztendlich frage ich mich auch auf welchen Teilen, Bereichen der Zeitarbeit rumgeritten wird. Gute und qualifizierte Kräfte verdienen auch in der Zeitarbeit gutes Geld...aber von denen hört man eher seltener.
Leider ist dies ein brisantes politisches Thema und ggf. Nehme ich hiermit abstand von meinen geschriebenen.
Hallo,
Zum einen wäre wichtig welche Erkrankung Du hast. Ist sie evtl berufsbedingt? Sollte das so sein, müsste das Unternehmen in dem du tätig bist dafür sorgen, dass du einen krankheit angemessene und der gleichen Leistung entsprechenden Arbeitsplatz/Tätigkeit erhälst und weiterhin gleich bezahlt wirst. Allerdings können die Zuschläge wegfallen, wenn diese der neuen Tätigkeit nach nicht anfallen. Z.B. Schmutzzulage etc.
Zum anderen, ist es eine Erkrankung für die dein AG (salopp gesagt) nichts kann z.b. einen Motorrad unfall. Dann kann dein AG schauen, was und welcher wechsel innerbetrieblich möglich ist. Z.b. eine Tätigkeit die keine grosse Einarbeitung mit sich trägt und der Erkrankung angemessen ist. Er hat dafür eine gewisse Fürsorgepflicht die er erfüllen muss. Leider musst du dann auch Lohn- Gehaltskürzungen in kauf nehmen.
Wichtig wäre zu erwähnen, das Du in deinen neuen Vertrag bzw. Vertragsänderung, Änderungskündigung...das die Betriebszugehörigkeit und Urlaube, sonstige Vergütungen (Urlaub-Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen) unverändert bzw angepasst bleiben.
Kannst Du deine Arbeit auch nach genesung nicht ausführen, musst Du dir überlegen was du in Zukunft machen möchtest. So wie ich es entnehme, hat dein AG dir eine Möglichkeit angeboten und damit seine Fürsorgepflicht erfüllt. Annehmen oder nicht....
Dein AG wird dir nicht ohne weiteres kündigen (warum sollte er...er könnte Dich abmahnen ggf wegen nicht erfüllen des Arbeitsvertrags oder fernbleiben, verweigern die Palette ist da gross) , nur wenn Du die Arbeit nicht ausüben kannst, solltest du kündigen oder eine Einigung mit deinem AG finden.
Gruß
Cati
Hallo,
Leider gibt es solche ZA-Unternehmen...jammer
Wer geht schon davon aus, dass der liebe Postbote mal wieder an der Firma vorbei fährt und die böse Post nicht abgibt....es gibt massen von Briefe die den Empfänger nie erreichen. (Ist leider manchmal Praxis) Ironie....
Das du den Zettel unterschrieben hast ist natürlich ein bisschen blöd. Man hat dich unter Druck gesetzt. (Haben die vordrucke dafür? Wäre ja krass) Versuche noch einmal dagegen an zugehen. Hast du die Briefmarken im Postamt gekauft und einen kassenbeleg? Hast du ggf. einen Zeugen der von der AU wusste und war beim Brief einwerfen dabei. Als Tipp für die Zukunft, AU vorab faxen mit sendebericht oder einscannen und dann per Mail mit sendebericht und im anschluss per Post versenden. Dann ist es egal welche wege der Postbote nimmt ;-)
In jedem nullachtfünfzehn Arbeitsvertrag der ZA- Nehmer steht, dass der AN auch andere Tätigkeiten ausführen muss die nicht seiner eigentlichen Tätigkeit entspricht. Besonders wichtig wenn keine genauere Tätigkeitsbezeichnung aufgeführt ist. (Eigentlich darf das lt. gesetz nicht sein, wird aber gemacht) Wenn z.B. "Helfer-in" im Vertrag steht, könnte man überall eingesetzt werden. Steht aber "Helfer-in im Callcenter" sieht es wieder anders aus. Trotzdem würde das ZA-Unternehmen versuchen dich "anderweitig" im Einsatz zu bringen. Du müsstest also Arbeiten ausführen die im weitesten mit deiner eigentlichen Tätigkeit zu tun haben.
Unterschreibe keinen unbezahlten Urlaub...never...dein Std.-konto darf mit max. 35 Std ins minus gehen, das ist lt. IGZ und BAP im Tarifvertrag vereinbart. Kündigt man dich ordentlich (wie geschehen) sind die std abgegolten. Alles was darüber hinaus geht kann dir sowieso egal sein. Was fürn volldepp als disponent....ups, hab ich das geschrieben.
Das dein Resturlaub jetzt mit angerechnet wird, ist im beiderseitigen Interesse. Du kannst in während der Kündigungszeit ja nehmen, dein AG ist nicht gezwungen ihn dir auszuzahlen.
Ich könnte sogar nachvollziehen, wenn du weiterhin krank wärst. Gerade wegen dem Verlust des Arbeitsplatzes....sieht natürlich nur doof aus. Und krank MACHEN ist eh doof!
Viel Glück und Gute für die Zukunft.
Gruß
Cati
Hallo, bei der eingruppierung des std. Lohns geht es auch um die beruflich erworbene Qualifikation. Es geht hier wohl um spielekonsolen die kontrolliert werden sollen. Gut...in welchen Bereich ist das Unternehmen angesiedelt in dem sie tätig sein werden. In der Elektro- oder Logostikbranche? Sie schrieben Logostik, dann hat ihre Tätigkeit auch nichts mit Elekto zu tun. So würden sie nach lohngruppe I bezahlt werden (evtl zuschläge) So...wären sie gelernte Elektriker/Elektroniker-in in ihrer qualifikation nach in einen Einsatz bei einem ZA-Unternehmen, muss sich das Unternehmen an das Entsendegesetz halten(Lohngruppe 3 aufwärts). Haben Sie nicht die berufl. Qualifikation und üben elektrohelfertätigkeiten aus in einen Elektro-Unternehmen müssten sie nach Entsendegesetz als Elektrohelfer bezahlt werden (Lohngruppe 1 plus Einsatz bezogenen Zuschlag für die Tätigkeit) Gruss Cati
Hallo,
Es gibt eins von Tamron und eins von Sigma 70 - 300mm mit Makro. Kosten um die 110 - 170,- Euro. Evtl gibt es auch Angebote. Einfach mal zu Media und Co fahren. Allerdings sind diese in der Haptik etwas lahm und lauter, dafür aber auch leichter. Für etwas mehr Geld bekommst du eins von Nikon.
Gruß
Cati
Ein/-e Einzelhandelskaufmann/-frau lernt 3 jahre und erlernt zudem Bereiche die im Büro (Einkauf, buchhaltärische Teile etc.)anfallen. Die ersten zwei Jahre sind zum Handelsfachwirt identisch. Der Handelsfachwirt/Verkauf lernt insgesamt 2 Jahre. Evtl kann man verlängern auf Einzelhandelskfm. Das hängt aber vom Auszubildenden Unternehmen ab, da viele keine kaufmännische Abteilung besitzen, weil es nur Filialen sind. Wer vorab zur Handelsschule geht, kann die Ausbildungszeit evtl verkürzen (Noten entsprechend).
Hallo,
Es könnte auch Strochenschnabel sein.
Oder sind die Blätter eher pelzig?
Gruß
Cati
Hallo Lidi,
generell ist dein Bewerbungsschreiben ganz gut.
Man erkennt nur nicht deine Absicht...was möchtest Du und auf welche Position.
Lediglich eine Änderung: "durch Ihr Stellenangebot im Internet, bin ich auf die freie Position in Ihrem Unternehmen aufmerksam geworden."
evtl. so: mit großem Interesse habe ich Ihr Stellenangebot im Internet gelesen, dass Sie eine freie Position als Mini-Jobberin (oder Berufsbezeichnung eintragen) in Ihrem Unternehmen anbieten.
Aus diesem Anlass sende ich Ihnen meine Bewerbung zu. .....(deinen weiteren Text anhängen)
Im Prinzip kannst Du deine Bewerbung formlos senden, da Du die ersten Berufserfahrungen sammeln möchtest.
Ich wünsche Dir viel Erfolg und Toi Toi Toi
Lieben Gruß
Cati
Hallo, wie meine Vorredner schon sagten, es wird Dir nichts bringen...höchstens die Unmut deines Chefs gegen Dich und deine Ausbildung steht unter keinen guten Licht mehr.
ERGO: Einfach mal die Klappe halten! (Lehrjahre sind keine Herrenjahre, sagte man früher)
Einen Ausbildungsvertrag kann nur fristlos gekündigt werden, WENN man der Meinung ist, dass das Ausbildungsverhältnis zu keinen Erfolg führt, weil der Azubi z.B. nicht geeignet ist, ständig unpünktlich ist, schwänzt (auch in der Schule) oder sich nicht an absprachen hält. Dieses Verhalten muss vorher mindestens fürs gleiche Verhalten 2 mal Abgemahnt werden. Du bist unter 18 Jahre und unterstehst dem Jugendschutzgesetzt...ist klar. Deine Eltern haben Deinen Ausbildungsvertrag als gesetztlich Vertreter/Erziehungsberechtigte mit unterschrieben.
Wenn es bezüglich dauerhafter Überstunden Probleme mit deinen Chef gibt, so wende Dich an Deine Eltern und an die Industrie- und Handelskammer in dem dein Ausbildungsbetrieb gemeldet ist bzw. steht die Kammer in deinen Azubi-Vertrag. In jeder Kammer gibt es einen Obhutsmann/Schlichter der mit deinen Ausbildungsbetrieb spricht und Probleme schlichtet im beidseitigen Interesse.
Wenn Du dich ungerecht behandels fühlst wende Dich dorthin.
Sicher sollten jugendliche keine Überstunden leisten, aber auch in dringenden Fällen kann dein Chef auf Ü-Std. bestehen. Wenn diese nicht geleistet werden könnte es zum Nachteil des Unternehmens sein. Zum Beispiel, wenn ein wichtiger Termin/Auftrag nicht eingehalten werden kann und das Unternehmen einen extremen finanziellen Schaden erleiden kann. Anders herum, geht es der Firma evtl. schlecht, kann sie Dich auch nicht (rechtzeitig) bezahlen, oder keinen Azubi anlernen. Dein persönliches Interesse sollte also auch hinter den Ü-Std. stehen. Dann solltest Du als Azubi diese Ü-Std. machen. Es darf nur nicht dauerhaft sein. Zeige Einsatz, dann dankt es Dir auch dein Chef und nicht immer gleich nörgeln!
Hallo,
warum fährst Du nicht zu Ihr und unterstützt sie?
Allein aufgrund der Tatsache das sie sich während der Fahrt übergeben könnte (Übelkeit auch wegen Überanstrengung bei einer Gehinerschütterung), ist es äußerst zweifelhaft und das es überhaupt deinerseits in Erwägung gezogen wird, dass sie Auto fahren könnte.
Ich wünsche deiner Freundin alles Gute und gute Genesung.