In Wirtschaft haben wir gerade das Thema (beschränkte) Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit.
Da haben wir gelernt, dass Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren nur beschränkt geschäftsfähig sind, sie brauchen also die Einverständnis ihrer Erzihungsberechtigten, wenn sie eine größere Anschaffung machen wollen.
Aber wir haben auch gelernt, dass Minderjährige laut Paragraph 110 auch ohne Einwilligung eines rechtlichen Vertreters mit Mitteln, die ihnen von ihren Erziehungsberechtigten zur freien Verfügung gestellt wurden, größere Kaufverträge abschließen dürfen.
Darf man jetzt mit 16 ein Mofa kaufen, wenn man es mit Geld bezahlt, das man sich angespart hat?