Hey, sieh das mal nicht so eng wegen den paar Euros. Mach Deine Ausbildung und sieh zu, das Deine Zukunft gesichert bzw besser verläuft als die Vergangenheit. Die Gläubiger werden wegen den paar Euros keine Probleme machen, weil nichts pfändbar ist.

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Hallo. Nein, der Verkäufer muss den Rückversand nicht bezahlen, da der Kaufpreis unter 40,00 Euro liegt. D.h. das Sie nur den reinen Kaufpreis von 30,00 Euro zurückerstattet bekommen. Die beiden male Versand zahlen Sie aus eigener Tasche, es sei denn, der Artikel ist nicht der, den Sie bestellt haben bzw ist defekt, dann muss der Verkäufer beide Male Versand zurückerstatten.

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Hallo. Wir haben unserer Tochter den Schnuller nicht abgewöhnt bzw. weggenommen. Bei ihr kam mit 3,5 Jahren die Schnullerfee und hat den Schnuller gegen ein kleines Geschenk ( Kuscheltier )getauscht. Das hat wunderbar geklappt, da ja nun das Kuscheltier da war. Auf jeden Fall würde ich dem Kind kein Stress damit machen, sondern es vorher darauf vorbereiten.

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