ok ich muss erstmal los... vielleicht meldet sich gern ein Spezi zu dem Thema...
ich sage ...
der Arbeitsvertrag geht die nix an ... weil es keine Rolle spielt ...lediglich das Einkommen gilt es offen zu legen
ok ich muss erstmal los... vielleicht meldet sich gern ein Spezi zu dem Thema...
ich sage ...
der Arbeitsvertrag geht die nix an ... weil es keine Rolle spielt ...lediglich das Einkommen gilt es offen zu legen
NEIN ... das Jobcenter ist verpflichtet KdU die anfallen zu bezahlen und wenn du bei einem Freund in der Laube unterkamst. Ein Mietvertrag bedarf nicht mal der Schriftform... klar begehrt das Jobcenter den Vertrag hat aber kein Anspruch drauf!!! Die monatlichen Mietzahlungen reichen rechtlich aus
.. da die Heizkosten eh komplett unternommen werden
Eher nicht, da die wenigen Stellenbei Bundespolizei oder Polizei generell über Sportfördergruppen weg gehen
ok oder bist ein Angehöriger oder guter Bekannter von einem dann kannst du Glück haben
Der Sporttest ist das kleinste Problem dabei
... Schubs...
.......
später beginnen nicht .... man kan aber mit krankheit oder "urlaub " die ausbildung beginnen. das ist nicht die feine englische art aber rechtlich sauber und ohne konsequenzen
die 216 sind tatsächlich der höchstsatz im schüler bafög ... es sei denn die elterliche wohnung liegt nicht im pendelbereich zur Einrichtung ... dann darfst du ausziehen und der satz wird bis zu 455 euro gesteigert
danke habs gefunden - uriah heep - lady in black
es ist eher so, dass sich die Augen an die Brille gewöhnen d.h. je nach Alter bevor man sich eine Brille aufschwatzen lässt genau überlegen ob es nicht auch ohne geht. Die bekommt man nie wieder los!!!!
Ausnahme sind hierbei Fehlsichtigkeiten die im Kindesalter bekannt sind.. diese können sich im Zuge der körperlichen Entwicklung insbesondere in der Pupertät in Luft auflösen und die Brille nicht mehr nötig!
die hättest du bei der Abholung bemängeln müssen ... dann hätte die Versicherung der Reinigung die Sache gezahlt .. im Nachhinein geht nix mehr zu klären
um Erkundigungen einzuholen ja ... abschließen kannst du nichts ... aber am Telefon kann man in Vollmacht des anderen Auskünfte einholen .. obendrein wenn ein Mann für einen Mann anruft merkt das keiner
p.s. ABER NUR FÜR AUSKÜNFTE ZU BESICHTIGUNGSZEITEN ETC.!!!!!!!! anderes ist strafbar
nein ... nicht mal ein Arzt darf das... Personal egal ob Schwestern, Pfleger, Ärzte etc.. hab Passwort geschützte bereiche in denen sie Daten abrufen können... Sind Vorbefunde wichtig, so geht das per Mail am schnellsten...
Ein fremder Zugriff ist also nicht möglich!!!
warte den Mahnbbescheid ab und geh darin in Widerspruch - ist das selbe Schema wie die Kohl KG ... sind alles Inkassobuden die mit rechtswiderigen Machenschaften Leute ausnehmen wollen ...
Fazit siehe Kohl ... die Klagen nie, schicken nur Schreiben um Leute einzuschüchtern ... leider zahlt auch ein Großteil!
sieh mal hier: http://4topas.wordpress.com/2009/12/11/abzockganoven-der-kohl-kg-forderungsmanagement/kohlkg2/
da findest du sicher auch diese Firma!!!
da es sich um deinen Ex handelt -
Sex ist immer erst richtig gut wenn man sich länger kennt und überhaupt der Sex mit dem ex ist eh der beste!
nicht bezahlte KFZ-Steuer deines PKW oder Motorrads ... klingt nach PKW Steuer + Säumniszuschlag!
Es kann dir ebenso passieren, dass dein Fahrzeug wenn es gefunden wird zwangsentstempelt wird.
musst du nicht .. im Zuge der Kündigung der alten Wohnung kann dir lediglich passieren, dass du nach Ablauf des Mietverhältnisses wohnungslos bist, da du noch keine neue gefunden hast!
Da vom Bundesgerichtshof die Endrenovierungsklausel aus den Mietverträgen ersatzlos gestrich wurde kannst du ausziehen wie und wann du willst. Selbst wenn alle Wände bunt etc. gemalert sind das ist rille
Selbst wenn die Klausel in deinem Mietvertrag drin steht, so ist dieser Vertragspunkt unwirksam während dessen alle anderen Punkte ihre Rechtskraft behalten.
ich vergaß bei allem ... ich bin in beiden Verträgen Bürge, da Tochter Studentin und Mann damals nur die Wohnung wechselte
ich danke allen für ihre Bemühungen .. ihr seid einfach super ... Das Problem klärte sich, in dem ich anrief und fragte ob Tochter nun in ihre Wohnung reinkommt oder ob ich dem Staatsanwalt einen Wink geben soll... Man überstürzte sich und Tochter konnte so wieder ihre Wohnung nutzen! Allein an der Reaktion der Hausverwaltung weiß man das die nicht im Recht waren!
Ich gab das Feedback für alle die das lesen und das selbe Problem haben! Vielen Dank euch und nachfolgend zu dem Fall die nächste Frage.. weil der Hammer zeigte sich erst danach!
Die Wohnung wurde durch uns komplett selbst eingerichtet, alles Inventar befindet sich im Eigentum der Tochter. Anzeige bei der Polizei geschah gestern schon. Klar ist ja die machen auch nichts.
Wie hoch kann man denn Schadensersatz in etwa geltend machen?