So sieht eine Antwort aus:
Es lässt sich bereits am Anfang feststellen, dass die Klägerin kein echtes Interesse an den Tag legt ihr Handy wieder zu bekommen. Schließlich belässt sie es bei einem Versuch ihr Handy wiederzubekommen.
Sehr fraglich, ich persönlich sage Vorsatz: warum bleibt die Klägerin nicht an der Sache dran und unternimmt nicht mehrere Versuche an das Handy zu kommen.
Davon abgesehen hat die Klägerin eine Hohlschuld, weil sie es ja auch vergessen hat. Beispiel: ich lasse "ausversehen" meine Brieftasche auf dem WC eines Gasthauses liegen. Dann rufe ich einen Tag später beim Wirt an er soll es mir gefälligst vorbeibringen. Kommt die Briefetasche nach einer Woche nicht zu mir, verklage ich den Wirt? Wo sind wir den, nur von dämlichen Idioten umgeben?
Die Sachlage sollte klar sein: wer was vergisst muss sich um die Wiederbeschaffung selbst kümmern. Nimm einen Anwalt, der freut sich und die Gegenseite lernt aufgrund der Kosten evtl daraus. Glaube aber fast nicht an einen Lernerfolg, den dieser Fall zeigt unübertroffene Intelligenz auf der ganzen Linie.
Ich bin kein Anwalt, alle Tipps frei, meine persönliche Meinung, trifft evtl nicht zu, evtl falsch, Fachanwalt fragen
Wo wird verhandelt?