Bikini ist eigentlich voll gut

ich mag es, wenn schöne Frauen, das auch zeigen.
Aber ehrlich mal, bist du tatsächlich auf unser Urteil angewiesen? Du weißt nicht mal wer dir zu was auch immer rät.

Wenn du dich darin wohl fühlst, zieh ihn an. Wenn nicht, dann lass es.

Südfrankreich ist ein heißes Pflaster... vielleicht nimmst du dir noch ein schickes Tuch mit, um es um die Hüften zu schlagen, könnte ggf. sogar modisch wirken.

Sei Dir sicher, alle Augen werden auf dir ruhen. Das kann auch unangenehm wirken und sein. ;)

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naja du müsstest sehr stark abspringen, immerhin musst du etwas stärker beschleunigen, als du zusammen mit dem Flugzeug auf den Erdboden fällst. ob dir das als Mensch möglich ist, bezweifele ich einfach mal.
Ein ähnliches Problem würde sich in einem fallenden Fahrstuhl ergeben...

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seltsame Antworten, ohne jeden Beleg.

Grundsätzlich heißt es bei Hausaufgaben, diese außerhalb der regulären Schulzeit bis zur nächsten Stunde zur Nachbereitung des erlenten Stoffes anzufertigen.

außerhalb der regulären Schulzeit sollte hier das Problem für dich darstellen und dir jegliches Argument nehmen bis zur planmäßig angesetzten Stunde die Hausaufgabe noch bis dahin zu erledigen.

Ein Versuch macht kug. Einfach in einer anderen Unterichtsstunde diese noch anfertigen und zur Mathestunde dem Lehrer auf den Tisch legen.

Eine Diskussion darüber wird zu nichts führen, ein wenig tricksen muss gekonnt gegübt werden ;))

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Nein, auf welcher Grundlage sollte diese das tun?

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echt irre, was hier für Meinungen zu den Thema unterwegs sind. 1. Semester Vorlesung BGB Allgemeiner Teil beim Jurastudium ist die Antwort. 
Preisauszeichnungen sind nur umgangssprachlich fälschlicher Weise als Angebot bezeichnet. Formaljuristisch handelt es sich um eine Einladung an den Kunden ein Angebot abzugeben, unter Juristen mit einem Hang zum lateinischen auch invitatio ad offerendum geannt. 
Ein Problem entsteht immer dann, wenn die sich gegenüberstehenden Parteien nicht miteinander reden und in der Kasse ein von der Preisauszeichnung abweichender Preis vermerkt ist. Ist dieser niedriger als der ausgezeichnete Regalpreis, wird der versteckte Dissens wohl nie aufgedeckt werden. Im umgekehrten Fall wohl aber schon, spätestens wenn der höhere Kaufpreis zu zahlen ist.
In wie weit der Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfe an der Kasse an den Preis am Regal gebunden ist, steht auf einem anderen Blatt, solange zwischen dem das Angebot antragenden Käufer und dem Verkäufer keine Einigung über den Kaufpreis bezüglich der Sache zustande kommt, gibt es keinen Kaufvertrag, kein Verpflichtungsgeschäft. Punkt.

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