Hallo Cerezax3 :-)
Die Kleinstaaterei des beginnenden 19.Jahrhunderts war vor allen der Ausdruck eines festgefahrenen und als Folge des dreißigjährigen Krieges tief zersplitterten Feudalsystems, das praktisch jede gesellschaftliche Weiterentwickelung fast bis ganz unmöglich machte. Der Landesfürst,war sein Fürstentum auch noch so klein, herrschte absolut, er bestimmte was geglaubt werden durfte, was Recht war und was nicht, oft existierten sogar noch die Inquisition, vor allen in den Kirchenstaaten, was wer lehrte, und lernen durfte war Sache der Zünfte und Ständevertreter, ebenso wer wie mit wem welchen Handel treiben durfte. Man wurde in seinen „Stand“ hineingeboren, ein gesellschaftlicher Aufstieg war selten, oft unmöglich. Die Leibeigenschaft war gerade in den Kleinstaaten ein drückendes Übel und allgegenwärtig. Ob Stadtstaat oder Land, spielte kaum eine Rolle, wer etwas ändern wollte musste praktisch emigrieren, oder sah sich heftigen Repressionen gegenüber. Das gelang nicht einmal den Fürsten selbst, so musste der bayrische Kurfürst, einer der mächtigsten und angesehensten Fürsten des Reiches, seine sehr liberale „provisorische Konstitution“ von 1791, die schon sehr viele Bürgerrechte und kommunale Freiheiten gewähren wollte, auf massiven Druck der kaiserlichen Vormacht wieder zurücknehmen. Man hatte ihn mit der „Reichsexekution“ und Intervention der Reichstruppen gedroht. Erst 12 Jahre später, nach der Niederlage der kaiserlichen gegen Napoleon gelang die Inkraftsetzung.