Wenn er das mit voller Absicht macht,
weil er den Radfahrer töten will,
wird er u.a. wegen versuchten Totschlag oder wegen versuchten Mord bestraft.
Wenn er das mit voller Absicht macht,
weil er den Radfahrer töten will,
wird er u.a. wegen versuchten Totschlag oder wegen versuchten Mord bestraft.
Die Anstiftung zu einer Tat wird bestraft wie die Tat selbst.
Aber in diesem Fall ist ja von "gezwungen" die Rede.
Dann dürfte nur derjenige bestraft werden,
der den anderen zur Tat gezwungen hat.
Allerdings ist auch die Frage, ab wann man von "Zwang" reden kann.
Ich hab eher den Eindruck, dass es immer mehr Veganer gibt.
"Was ist daran "besser" als Vergewaltigung, wenn eine Frau das einem Mann antut (Es sei denn sie macht es als Rache für Vergewaltigung)?"
Wer behauptet denn so etwas?
Natürlich ist das gewaltsamme kastrieren viel folgenschwerer und verwerflicher als eine gewöhnliche Vergewaltigung.
Die Strafe für Vergewaltigung beträgt mindestens 2 Jahre, maximal 15 Jahre.
Also muss im Einzelfall entschieden werden.
In der Schweiz gilt für Vergewaltigung:
Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
Handelt der Täter grausam, verwendet er namentlich eine gefährliche Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
Nein!
Es landen ja jetzt schon viel zu viele Unschuldige im Knast.
Und es wird wohl kaum eine Straftat so oft vorgetäuscht wie Vergewaltigung.
Und selbstverständlich muss für alle anderen Delikte auch die Unschuldsvermutung gelten.
Natürlich komm ich damit klar.
Beim Fliegen muss die Zeit doch auch umgestellt werden.
Die Zeitumstellung ist völlig vernünftig,
da es dann abends länger hell ist.
Und morgends schläft sowieso jeder bei Sonnenaufgang.
q.e.d.
Nein,
nicht genauso schlecht.
Das Tatmotiv ist ein anderes und der jenige, der zuerst die Tat begangen hat,
ist der Auslöser.
Rache ist nicht deckungsgleich mit dem strafrechtlichen Begriff der Vergeltung, da Vergeltung einen deutlicheren Gerechtigkeitsbezug, d. h. eine Ausgleichsfunktion für erlittene Ungerechtigkeit hat.
Weil Frauen wohl nicht den Mut haben, Straftaten zu begehen.
Sie haben Angst, geschnappt zu werden.
Warum sollte man einen Ex-Vergewaltiger,
der einmal einen schweren Fehler gemacht hat,
nach 20 oder 30 Jahren noch dafür bestrafen.
Der aht vielleicht eine Familie mit Kindern und Arbeit.
Außerdem verjährt doch Körperverletzung auch.
Die Strafen genügen.
Beleidigung ist strafbar.
Und wenn jemand "Fette Kuh" ruft, dann sit das ne Beleidigung.
Soll jemand, der "heiße Schnecke" ruft,
jetzt höher bestraft werden?
Ja, ich würde es essen, wenn es mir schmeckt.
Ja, die müssen 1000 Mal härter bestraft werden.
Jedoch 1000 * 0 = 0
s = a/2 * t^2
"Und ist die Strafe höher wenn es ein sehr teures Auto war??"
Klar!
Straftaten dürfen sich nicht lohnen.
Wir leben ja nicht im Schlaraffenland.
Straftaten dürfen sich nicht lohnen.
Wir leben ja nicht im Schlaraffenland.
Wer Schwarz fährt um 3 € zu sparen,
muss auch 60 € Strafe bezahlen.
Denn der Gewinnerwartungswert muss < 0 sein.
"So viele Kinderschänder bekommen nur Bewährung."
Ja und.
Die allermeisten anderen Straftaten werden gewöhnlich nur mit Geldstrafe bestraft.
Z.B. für Diebstahl, Körperverletzung, Betrug, Beleidigung gibts nur Geldstrafen.
Ja, man sollte ihm eine Chance geben.
Sein privatleben hat nichts mit dem Thema Fußball zu tun.