Recht einfach:
Die Personalplanung ist Aufgabe des Arbeitgebers nicht Deine.Dein Anspruch auf Erholungsurlaub ist gesetzlich geregelt.Er ist Dir zu gewähren. Zwar können betriebsbedingte Gründe der gewünschten Lage des Urlaubs entgegenstehen --- aber innerhalb eines Jahres musst Du mindestens Deine gesetzlichen 24 Werktage bekommen.
Also, mach Deinen Urlaub schriftlich geltend. Das ist sehr wichtig. Hast Du auch Deinen Urlaub letztes Jahr geltend gemacht und die Übertragung ins neue Jahr beantragt? (Sonst verfällt der Resturlaub.)
Du kannst das beispielsweise so machen:
"Urlaubsantrag
Sehr geehrter Herr XXX,
da Sie bisher, trotz wiederholter Aufforderung, nicht bereit sind, mir meinen gesetzlichen Jahresurlaub zu gewähren, mache ich nun letztmalig meinen Urlaubsanspruch für das Jahr 2011 geltend und beantrage folgende Verteilung:
von X.X. bis Y.Y. (6 Werktage)von X.X. bis Y.Y. (12 Werktage)von X.X. bis Y.Y. (6 Werktage)
Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung bis zum Tag X mit. Sollten Sie diese Frist ungenutzt verstreichen lassen, gehe ich davon aus, dass die Verteilung meines Urlaubs genehmigt ist.
Sollten Sie Einwände gegen diese Verteilung meiner Urlaubstage haben, bitte ich um schriftliche und ausführliche Begründung und erwarte Ihre Alternativvorschläge.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich meinen Urlaubsanspruch unverzüglich gerichtlich geltend machen werde, wenn Sie ihn mir verwehren.
Mit freundliche Grüßen
bla"
Nur mal so als Anregung. Übergib das Schreiben persönlich Deinem Chef und lass Dir den Empfang quittieren. Er wird sagen: "Nö."
Dann gehst Du zur Rechtsantragstelle, nimmst die Kopie Deines Urlaubsantrags mit, die Empfangsbestätigung Deines Chefs, Deine Lohnabrechnung, auf denen Dein Urlaubsanspruch vermerkt ist - oder, sofern Ihr keine Lohnabrechnungen bekommt, irgendwelche anderen Belege mit, die zeigen, dass Du bisher keinen Urlaub genommen hast.
Dort sagst Du, dass Du Deinen Urlaub einklagen möchtest, da Dir Deine Chef denselben nicht bewilligen will. Und Sie werden Dir dann bei der Antragsschrift helfen. - Nicht zu viel erwarten. Da sie Teil des Gerichts sind, dürfen Sie Dir nicht beratend zur Seite stehen. Sonst würde das Gericht ja bereits den Kläger gegenüber dem Beklagten bevorzugen. Ihre Aufgabe ist nur, Dir zu helfen, den Antrag sauber zu formulieren.
Dann wird ein Gütetermin festgelegt. Entweder wird der Chef dann schon Deinen Anspruch anerkennen, oder er stellt sich quer (was saublöd wäre) und im (ein paar Monate später) folgenden Kammertermin wird er dazu verurteilt.
Deswegen macht es Sinn, je nachdem, wann Du Deinen Urlaub nehmen willst, auch eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Da Du nun bereits ein halbes Jahr gewartet hast, wird es womöglich schwer die Dringlichkeit nachzuweisen. (Sonst hättest Du nicht gewartet.) Auf der anderen Seite lässt sich das auch wieder begründen. Vielleicht sind sie in der Rechtsantragsstelle so nett, Dir zu helfen.
Vor dem Arbeitsgericht kannst Du Dich im ersten Rechtszug selbst vertreten. Gewerkschaftsbeitritt lohnt sich in solchen Fällen. Denn dann übernimmt das ganz routiniert der DGB Rechtsschutz. Rechtsschutz bekommst Du aber erst nach drei Monaten Mitgliedschaft und ich denke auch, nicht für bereits vor der Mitgliedschaft angelaufene Verfahren.
Chefe wird dann womöglich stinkig. Er darf Dir aber nichts. Nach § 612a BGB darf er Dich wegen der zulässigen Ausübung Deiner Rechte nicht Maßregeln. Das wird unter Umständen nochmal ein Verfahren nach sich ziehen, dass Du recht gut gewinnen kannst.
Er muss aber auch gar nicht stinkig werden. Es kann auch sein, dass er dann einfach seiner Pflicht nachkommt.
Häufig probieren es Arbeitgeber einfach, bis man sich wehrt. Und dann geben sie schnell nach, weil sie nicht wollen, dass sich das rumspricht. Kann natürlich auch das Gegenteil sein. Sie wollen drauf hauen, um Angst und Schrecken zu verbreiten.
Aber dadurch ändern sie nicht das Arbeitsrecht.
Nur wer seine Rechte nicht geltend macht (zunächst betrieblich, bei Misserfolg gerichtlich) ist gekniffen.