Die Sexualität ist generell ein schwieriges Thema, bzw. auch ein Thema wo man sich nicht festlegen muss.

Generell gibt es da eine Menge Sexualitäten, mit welcher man sich definieren kann.

Sexuelle Anziehung von Mädchen und Jungs zu erfahren, könnte man als Bisexuell bezeichnen.

Im Endeffekt ist es aber egal als was du dich Definierst, solang du einfach du selbst bist und dein Leben so lebst, wie du es möchtest und dich nicht von irgendwelchen Gruppen, Definitionen oder Wertegefühlen unterdrücken lässt.

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Das Problem ist ja, dass es an sich eine Körperverletzung ist. Und man ggf. auch eine Infektion auslösen kann.
Aber andererseits wurde es mir schon in meinem FSJ anvertraut und da war ich defintiv keine Ausgebildete Medizinische Kraft.
Was aber Möglich ist, dass man das Blutzuckermessgerät, Desinfektionsmittel und Tupfer dem Patienten gibt und dieser sich, evtl. unter Anleitung selbst misst. Dann ist es definitiv möglich.

Im Endeffekt ist immer die Devisie, wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn die Person dem zustimmt, sehe ich da auch kein Problem.
Auch für Ehrenamtliches personal, haben sie immerhin eine Einweisung in das Gerät bekommen und wie man damit umgeht.

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