BGH..

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Dazu würde mir nur Detektiv Conan, wo der Protagonist Shinichi Kudo aufgrund eines Giftes geschrumpft wurde und die Urheber des Giftes, die "Schwarte Organisation" jagt. Das Gift sollte ihn eigentlich umbringen, aber er wurde nur wieder zu einem kleinen Kind. Seine Gegner, die Männer in Schwarz (so nennt er die schwarte Organisation) denken aber er ist tot. Und das macht er sich zunutze. Er will die Organisation zerschlagen, die unschuldige Menschen umbringt. Bis zu ihrem mysteriösen Anführer namens Anokata.

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Den Straftatbestand des "Mobbens" an sich gibt es im Strafgesetzbuch nicht. Es könnten eher folgende Straftatbestände in Sinn kommen:

  • Körperverletzung (§ 223 StGB)
  • Beleidigung (§ 185 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB)
  • Verleumdung (§ 187 StGB)

Und im schlimmsten Falle könnte man für einer dieser Taten ins Gefängnis gehen. Aber dann müsste man schon vorbestraft sein und die Tat müsste sehr schlimm gewesen sein. Eher würde der Jugendrichter Sozialstunden gegen den Täter verhängen.

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