Hallo,

das ist unterschiedliche bei den Jugendherbergen. Gerade in den Grossstädten gibt es solche Gästeküchen nicht mehr, da die wollen, das man das eigene Restaurant benützt.

Deshalb schau Dir die Ausstattungsmerkmale von jedem an, es steht immer in der Beschreibung. Meistens als Stichwort Gästeküche vorhanden oder Gemeinschaftsküche etc.

Gruss

urbanbnb

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Hallo,

am besten bewirbst Du Dich in der Schweiz in der Hotelbranche, weil dort verdienst Du am besten. Startgehälter von ca. 4000 Euro.

Gruss

urbanbnb

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Hallo,

grundsätzlich kann jeder ein Hotel aufmachen, dazu ist keine Ausbildung oder Voraussetzung notwendig.
Aus Sicht von Hotelverbänden wird immer vorausgesetzt, das man eine Hotelschule, Hotelausbildung gemacht hast. Das kann sinnvoll sein, ist aber keine Bedingungen.

Du kannst auch überlegen, ob Du statt einem Hotel eine abgespeckte Version als Gästehaus oder Pension machst.

Daher stellt sich zuerst nicht die Frage, welche Ausbildung Du machst, sondern ob Du

a)  das Zeug zur Selbstständigkeit hast.
b)  als Unternehmer, inbesondere in der Startphase keinen Urlaub, keine feste Arbeitszeiten, viele Sorgen, sehr viele Behördengänge etc, immer ein Lächeln für Deine Gäste trotz viel Stress Dir vorstellen kannst

wenn Du beide Fragen mit Ja beantwortest hast, dann leg los :-)

Als Hinweis: Viele erfolgreiche Hotelketten von heute haben mal sehr klein angefangen und das waren auch oftmals Branchenfremde, das heisst, die hatten keine klassische Hotelausbildung.

Gruss

urbanbnb

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nur Novos hat Recht. Denn eine fristlose Kündigung des Beherbungsvertrag mit dem Hotel ist nur bei schwerwiegenden Gründen machbar. Zum Beispiel: Zimmer ist durch Wasserschaden unbewohnbar. Ein fehlende WLAN, trotz Prospekthinweis etc., ist kein schwerwiegender Grund und berechtigt nur zur Minderung. Denn hier ist es zumutbar, das Du einen Prepaidstick Dir kaufst und diesen solange benützt. Diese Prepaidstick sind heutzutage supergünstig und im Grunde auch viel besser als jedes WLAN im Hotel, das meistens gerade für Emailabfrage reicht, aber nicht für grosse Daten. Und wie Novos schon sagte, ein Hotel bietet Übernachtungen und ist kein Internetcafe.

Da aber jedes Hotel auf sein Ansehen nach aussen hin bedacht ist, ist in der Regel eine Stornierung trotzdem kostenlos meistens im Gespräch mit dem Hotel drin.

Aber schau doch erstmal in die Stornobedingungen, meistens kann man bei Hotels ja sogar noch am Anreisetag bis abends 18 Uhr ohne Angabe von Gründen kostenlos kündigen.

Falls aber Worstcase: Du hat ein Hotel, das schlechte Stornobedinungen hat, weil Du zum Beispiel einen Sonderpreis hast, also so eine Art 100% Stornokosten - dann wie geschildet, nur Minderung in HöheKosten eines vergleichbaren Prepaidstick machbar.

Letzte Möglichkeit für Dich: Du kündigst wegen dieser mangelhaften Beschreibung, bietest dem Hotel an, dafür keine schlechte Bewertung in Hotelbewertungssyteme zu schreiben und dann lass einen Bekannten ein Tag vorher beim Hotel anrufen und nach dem gleichen Zeitraum fragen, wo Du gebucht hattest. Wenn Hotel mitteilt, das ausgebucht ist, dann ist dem Hotel auch kein Schaden enstanden und Du zahlst garnichts. Denn ein Hotel kann bei einer Stornierung immer nur bei tatsächlichen Leerstand seinen Schaden berechnen und dieser ist nicht 100%, sondern das Hotel erspart sich ja Strom, Wasser, Bettwäsche etc., also cirka maximal 80%.

o.k.? :-)

Tipp: Kauf Dir einen Prepaidstick oder von Huwai das mobile WLan-Router, passt in die Hosentasche, kannst Du 5 Geräte dranhängen und hast immer und überall Internet und nicht nur im Hotel. Denn mal ehrlich - WLAN im Hotel ist meistens schlecht, veraltet und nicht mehr uptodate :-) Gruss Markus Urban

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2-Bettzimmer bedeutet, das das Zimmer 2 Einzelbetten hat, sodas eine oder zwei Personen übernachten können. Dabei ist es wichtig, zu erfahren, wie gross die Einzelbetten sind. 90x200 wäre klein, 120x200 cm wäre besser. Und wichtig ist auch, ob das Bett offen ist, also ein grosser Mensch mit den Füssen Platz hat.

Bei einem Doppelbett gibt es auch sehr viele Unterschiede: kompletter Mist ist 140x200 cm. Vom Hotel gerne als Doppelbett genommen, damit das Zimmer grösser wirkt. Aber nur für zwei sehr schmale Menschen geeignet. Es gibt dann noch Kingzizebett - das ist 180x200 oder Queensizebett - das gibt es zum Beispiel oft in England und auch ist Mist, weil das beinhaltet alles bis 159 cm Breite, das kann also auch 130 cm mal sein. Da muss man unbedingt beim Hotel direkt erfahren, welche Breite ist tatsächlich ist.

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Es gibt keine gesetzlichen Regelungen die festschreiben, ab welchem Alter junge Menschen ohne Eltern in den Urlaub fahren dürfen. Für Menschen unter 14 ist es jedoch ratsam, eine volljährige Betreuungsperson dabei zu haben. Jugendherbergen, Zeltplätze, Ferienwohnungen und Hotels nehmen Jugendliche ohnehin nicht vor dem 14. Lebensjahr als Alleinreisende auf. Da Eltern bis zum 18. Geburtstag ihrer Kinder die Aufsichtspflicht haben, können diese auch mit entscheiden, wohin es in den Urlaub geht. Generell empfiehlt es sich, Ihrem Kind eine schriftliche Erlaubnis zur Alleinreise mitzugeben. Im besten Fall mit einer Kopie des Personalausweises aller Erziehungsberechtigten sowie deren Unterschrift.

Bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist zudem darauf achten, dass die Geschlechtertrennung eingehalten wird und möglichst große Hürden schaffen. Falls Beispielsweise Du nun mit 15 mit Deinem gleichaltrigen Freund in den Urlaub will, sollte durchaus eine volljährige Begleitperson dabei sein, die gegebenenfalls dafür sorgt, dass die Nächte getrennt verbracht werden. Denn bis zum 16. Lebensjahr gilt noch das Kuppelleigesetz. Das bedeutet, dass Eltern in der Pflicht sind, die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger zu verhindern. Aus diesem Grund müssen Sie diese darauf achten, dass Ihre minderjährigen Kinder nur mit Gleichgeschlechtlichen Urlaub machen. Falls Ihr plant ins Ausland zu verreisen, beachten Sie, dass in jedem Land andere Regeln gelten. In manchen Ländern sind die Bestimmungen sehr streng. Um Enttäuschungen zu vermeiden, informieren Sie sich vorab welche Bestimmungen im jeweiligen Land gelten. Hierbei kann Ihnen das Auswärtige Amt weiterhelfen. Herzliche Grüsse Markus Urban

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