Ich gehe mal davon aus, dass Frauen das erzielen wollen :D Sonst würden sie ja keine figurbetonenden Sachen anziehen.

...zur Antwort

Warum reißt du das auch ab? :'D

...zur Antwort

Ich antworte mal eben selbst auf meine Frage^^ Reach for the Stars von Cash Cash ist auch sehr geil ... obwohl das Spiel aus dem es stammt nicht gerade das beste ist... :'D

...zur Antwort

In einer Bücherrei wirst du nur angepssssst :D Da soll man doch nicht redden :D

...zur Antwort

Melde dich beim Amt. Man muss alle Änderungen mitteilen. Auch wenn sie die Unterlagen bereits haben - sicher ist sicher. Die beim Amt verlegen gerne Sachen. Ich sprech aus Erfahrung. Arbeite nämlich auch beim Amt :D

...zur Antwort

Nach dem Kommen weiterzumachen ist schwer. Ich würde mit Zunge/Finger versuchen ein möglichst langes Vorspiel zu erreichen.

Es gibt aber Methoden um den vorzeitigen Erguss zu meiden bzw. rauszuzögern. Schau mal im Internet nach, was es da so gibt.

...zur Antwort

Das ist wohl Legasthenie.

...zur Antwort
§ 965 BGB
Anzeigepflicht des Finders

(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

Halt dich lieber an das Gesetz.

Auch noch interessant:

§ 971 BGB
Finderlohn

(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.

...zur Antwort