Normalerweise wäre es vollkommen moralisch, zu tun, was man kann, um Übel zu verhindern. Etwas Besseres, als sein eigenes Leben zu retten und den Schaden von sich fern zu halten, wäre das moralisch richtig oder kann es nicht richtig sein.
Es ist verführerisch, sich eine dritte Möglichkeit zurechtzulegen - zum Beispiel dass er sowohl die Anderen als auch sich selbst ausschließen möchte.
https://www.youtube.com/watch?v=tzjWIfSC2EI
Doch hier kommen wir jetzt zum Gedankenexperimenten, mit realistischen Tatsachen.
Von dem Jahr 1986- 2002 Habe ein Station nach Leistung von Treue und Glaube einer Andere Einrichtung die Versorgung ihrer Patienten überlassen.
Nach dem Jahr 2002 kündigen beide das Gegenseitige Vertragsverhältnis zu einander
Doch im Jahre 2020 erklärte der BGH, das Hausrecht über dem Gewohnheitsrecht steht und wenn jemand fremdes Hausrecht nutzen möchte, dieses Recht nur mit dessen Erlaubnis sich Gesetz habe.
Im Jahr 2024 Versucht die selbe Stadion, die bereits anwesenden Patienten um zurück zukehren, zu deren Betten zu bewegen.
Die Idee deren Psychologen, ist die Aufhebung deren Teilnahme der erst gekommenen Teilnehmer ausgeschlossen werden soll, weil sonst die Nachkommenden Patienten nicht daran teilnehmen können.
Interessant ist zu wissen.
Das die vorherige Einrichtung habe 16 Personen aufgenommen und Therapiert.
Nach der Vertraglichen Kündigung, wurde die Leitung auf 3 Personen herunter gebracht.
Die Frage ist, welche Patienten müssen welchen denn anderen ihre Plätze überlassen