Grundsätzlich sind Piercings mit Erlaubnis der Eltern ab 16 Jahren erlaubt. Gibt auch Piercings, die man sich mit 14 stechen lassen kann, dazu gehören Bauch und Zunge aber nicht. Also wird Dir kein Piercer ein Piercing stechen. Zumindest keiner, der legal arbeitet.

...zur Antwort

Schau mal hier: http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/mietvertrag/das-recht-des-vermieters-zur-besichtigung-der-wohnung-bei-weitervermietung.html

...zur Antwort

Auf jeden Fall dem Tierschutz bescheid geben! Das ist Tierquälerei und das ist in dem Fall auch egal wie alt der Junge ist. Zudem sollte man darüber nachdenken, woher er so ein Verhalten hat, denn irgendwo muss er sich das Verhalten abgeguckt haben....

...zur Antwort

Grundsätzlich muss sich keiner arbeitslos melden, dann musst Du aber Deine Krankenversicherung selber zahlen. Und das ist nicht wenig! Und ja, wenn Du dann zum Amt gehst, wirst Du direkt Hartz4 bekommen.

...zur Antwort

Wenn das wirklich so ist, wie Du es schreibst, solltest Du evtl. zur Psychotherapie. Zwänge wreden nämlich nicht besser, sondern nur schlimmer....

...zur Antwort

Ich bin 26 und mache erst seit 2 Jahren Thaiboxen. Also ja, kannst ohne Probleme anfangen :-)

...zur Antwort

Es kommt ganz drauf an, wie und wie groß gedehnt wurde. Ganz wächst das Ohrloch nicht zu. Ich selber hatte etwas größere und ich kann immer noch die Fingerkuppe des kleinen Fingers durchstecken und das nach knapp 2 Jahren. Es wird auch nie wieder richtig zuwachsen. Also kurz: Ganz wächst das Ohrloch nicht mehr zu.

...zur Antwort

Wenn Dein Onkel das per Onlinebanking gemacht hat, wird das mit Sicherheit heute drauf sein. Eig. ist die Überweisung von Sparkasse zur Sparkasse recht zügig. Wenn man das Online macht, ist das Geld auch eig. direkt drauf, also am gleichen Tag auf jeden Fall.

...zur Antwort

Ungesund ist es, dass Du erst um 11 Uhr aufstehst!!!

...zur Antwort

Es ist immer sehr schwer sich von seinem geliebten Haustier zu trennen. Was denkt ihr denn? Ich glaube ihr merkt selber, dass es nicht mehr das Wahre ist oder?

...zur Antwort

Wenn Du die Handyhüllen bekommen und behalten hast, wirst Du wohl oder über bezahlen müssen. Bei "Fernabsatzverträgen" mit gewerblichen Händlern hast Du ein 14tägiges Rückgaberecht.

...zur Antwort

Habt ihr irgendwas schriftliches? Wenn ja, kannst Du ihn anzeigen wegen Betruges anzeigen. Das Geld wirst Du wohl aber trotzdem nicht wiedersehen, auch wenn´s vor Gericht gehen sollte. Zumindest bist Du eine Erfahrung reicher und weißt, dass man niemals nie Geld leihen oder anderweitig zur Verfügung stellen sollte.

...zur Antwort

Warum ist er denn arrogant? Nur weil er kein Interesse an Dir hat? Sei froh, schlimmer wäre es, wenn er Dich verarscht hätte.

...zur Antwort

Nein, Eltern sind ja nicht verpflichtet Dir Taschengeld zu geben.

...zur Antwort

Warst Du schon mal bei der Wohngeldstelle? Weil Wohngeld würden sie Dir wohl in Deinem Fall bewilligen. Natürlich müsstest Du aber erstmal eine Wohnung finden....

...zur Antwort