doch, klar. Er muss aber im selben Haus leben und vielleicht eine bevollmachtung haben!
Empfangsberechtigt sind
- der angegebene Empfänger,
- der durch schriftliche Vollmacht ausgewiesene Empfangsbevollmächtigte,
- sowie Angehörige des Empfängers und andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen.
Es erfolgt keine Auslieferung an Nachbarn und Hausbewo