Es wird die Anwesenheit bei dem Unterricht gezählt.
Da der Unterricht aber noch nicht offiziell begonnen hat, warst du folglich auch noch nicht anwesend.

Sofern der Lehrer, die von dir genannte Aufgabe nur durchführt hat, weil du nicht anwesend warst, würde ich das definitiv hinterfragen. Selbiges gilt für einen unangekündigten Test.

Wenn du beim Arzt warst, kannst du auch ein Attest nachreichen. Wobei ein Attest meines Erachtens nach nur notwendig bei angekündigten Tests/Klausuren und/oder längerfristigen Fehlzeiten.

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Verpflichtet bist du Auskunft über deine Personalien zu geben - Definitiv!
Sofern eine eindeutige Begründung vorliegt, weshalb der Rucksack durchsucht werden soll, ist auch das rechtens. Ein Beispiel hier wäre, wenn du früher auffällig warst wegen Graffiti oder BtM-Konsum.

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Ganz ehrliche Meinung?

ich muss bei solchen Umbauten immer schmunzeln, denn a) es sieht einfach nicht gut aus, b) hört sich einfach nicht gut an und c) hat keinen Stil.

Das ist meine Meinung. Entweder ein Sportauto kaufen, oder es sein lassen - Meine Meinung.

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Guten Abend, 

also eine Einleitung bedarf es um in gegebene Thematik einzuleiten. Wie lange diese Einleitung sein sollte, hängt natürlich auch von der länge des Textes ab. 

Ich habe Dir mal den Aufbau einer Stellungnahme rausgesucht: http://wortwuchs.net/stellungnahme/

Wie ich bereits oben verlauteten ließ, kommt es immer auf die länge des gegebenen Textes an. Eine Seite für eine Einleitung ist schon recht lang. Deshalb stell Dir doch einfach selber die Frage, ob es notwendig ist die von Dir gelieferten Informationen bereits in der Einleitung offenzulegen. 

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen. 

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Sicherlich trägst du eine Mitschuld, da du fahrlässig gehandelt hast. Denn wer im Straßenverkehr die notwendige Sorgfalt aus den Augen verliert, der erfüllt das Kriterium "Fahrlässigkeit" in jedem Fall - per Definition.

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Hallo Kubanoo, 

ich bin zwar kein Rechtsanwalt, würde aber sagen, dass der feine Herr wohl definitv eine Strafe beganngen hat. Denn der Bürgersteig ist eine sog. Schutzzone (§2 StVO besagt, dass die Benutzung des Gehsteiges durch Fahrzeuge nicht gestattet ist). Weiterhin kann man das natürlich als "fahrlässig" betitteln, denn der §276 BGB besagt, Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dies war mit der Bürgersteigfahrt sicherlich gegeben. 

Das Motiv des Fahrers wird sehr wahrscheinlich Eile gewesen sein. 

Zu der Frage, ob Ihr ihn Anzeigen könntet: Natürlich könntet ihr dass, allerdings wird es sehr schwer sein, dem Fahrer nachzuweisen, dass dieser auch wirklich gefahren ist. Habt ihr Euch das Gesicht gemerkt, könnt ihr eine genaue Personen beschreibung machen, auch noch ein Jahr später? 

So eine Situation ist sehr verzwingt, daher ist eine Anzeige vermutlich sehr schwer durchzusetzen. 

MfG

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Hallo keineahnung6666, 

ich bin zwar ein Junge hoffe allerdings, dass ich deine Frage ebenso beantworten kann wie ein Mädchen und dich meine Antwort zufriedenstellt: 

Viele hier haben schon davon gesprochen, dass du auf dein eigenes Herz hören sollst, und das tuen sollst, was du für das Richtige hälst - und genau so ist es auch. 

Du hattes das Argument gebracht, dass du jetzt bald in die sog. "Qualifikationsphase" am Gymnasium kommst, ich denke, dass dieses Argument kein wirklich gutes ist, um mit dem Fußball aufzuhören. Denn ganz ehrlich, in der Qualifikationsphase wirst du für Deinen Sport, den du sicherlich magst, kann bestimmt genug Zeit finden. Die Qualifikationsphase bedeutet nicht, dass du täglich 10 Stunden vor deinen Schulsachen sitzen musst. 

Ich habe mich damals entschieden mit Fußball aufzuhören, weil ich diesen Sport nicht wirklich Zukunftstauglich finde. Das bedeutet, dass du sicherlich noch ein paar Jahre Spaß am Fußball haben wirst, allerdings wirst du im Alter sicherlich kein Fußball mehr spielen, da es zum Ersten kaum Damenmannschaften im "höheren" Alter gibt und zweitens Fußball relativ "primitiv" wird (Meiner Meinung nach). Deswegen habe ich mich damals ganz klar für Tennis entschieden - Ein Sport den man mMn. auch noch im hohen Altern nachgehen kann, sofern man dazu fähig ist. 

Lass Dir nur das Eine gesagt sein, die Qualifikationsphase, solltest du nur bedingt deinem Hobby vorstellen, denn ein Ausgleich zur Schule ist immer notwendig und Sport ist dort die beste Alternative. 

Ich hoffe ich konnte dir helfen - Wie gesagt, höre auf dein Herz oder dein Bauchgefühl, dann wirst du genau das Richtige tuen. 

Beste Grüße, AppleSpecter

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