Der will das du in sein unternehmen mit einsteigst. Also mit allen rechten und Pflichten. Wenn du deine Sachen nur auf Provision verkaufen willst, dann solltest bei diesem unternehmen die Finger weg lassen.

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Nein keine 3 Monate . Sollte es sich in der Zwischenzeit nichts geändert haben höchstens 1 Monat nach dem Ableben. Schon gar nicht um die Wohnung aufzulösen . Diese Kosten müssen die Erben tragen.

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Das kann durchaus sein, das die Sparkasse ihre entgeltbedingungen geändert hat. Oftmals wird das sehr gern irgendwo auf dem Kontoauszug oder Brief versteckt der aussieht wie Werbung. Klar es kann auch sein, das irgendein Fehler bei der Sparkasse passiert ist. Schaue einfach was die dir sagen. Sollte die Sparkasse an den Gebühren festhalten, dann such dir sofort eine andere Bank , welche keine kosten verlangt. Oftmals sind reine onlinekonten bei Banken kostenfrei . Aus Sentimentalität sollte man aber nie bei einer Bank bleiben.

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Ich würde dir die Höhergruppierung empfehlen. Du kannst dann nicht zurückgestuft werden. Das ist nicht erlaubt. Bei den sonderzahlungen bis auf weiteres besteht ,meines Erachtens , die Gefahr das dir diese wieder gestrichen werden kann. Gerade wenn ein Wechsel bei den Vorgesetzten vonstatten geht. Die versuchen ja gern Kosten zu sparen. Vorteil der Höhergruppierung euer Personalrat muss seine Zustimmung erteilen . Sowas ist dann fix , und wie gesagt, nicht mehr rückgängig zu machen.

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Hallo auch, tut mir leid das dein Tier verstorben ist. Eine gewisse Zeit kommt das Tier ohne Partner aus, jedoch nicht für immer. Deine Angst , das sich der neue Partner mit deinem Tier nicht versteht ist berechtigt und eine Vergesellschaftung schwierig . Bei mir war es auch so, dass der Partner meiner Häsin verstorben ist. Ich habe aber ein supertolles tierheim gefunden, die meine Maus aufgenommen hat . Sie durfte sich sozusagen einen neuen Partner aussuchen. Die Pfleger haben sozusagen im tierheim vergesellschaftet. Nach ca. 2 Wochen konnte ich beide wieder abholen. Mein Rat frage in Tierheimen nach und vielleicht ist auch in deiner Nähe eines , welches Vergesellschaftungen im tierheim macht. Vor allem haben die ein gutes Gespür welches Tier am besten zu deinem passt.

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Am besten sofort druckverband, wenn es das zulässt. Ansonsten genau schauen ob es länger blutet. Wenn ja zum Tierarzt der kann es gut versorgen. Das mal ne Kralle rausgerissen wird, passiert schon mal. Meinen Tieren sogar beim Tierarzt passiert, weil sie partout beim Krallen schneiden nicht ruhig halten wollten.

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Schwierige Frage. Ich würde aber mal den Spieß umdrehen und den Nachweis von denen abfordern das du es nicht getan hast. Du hast doch bestimmt auch einen Mitarbeiterausweis oder ähnliches gehabt, was du abgeben musstest. Wenn ich meine Firma als Beispiel nehme, da behalten wir vom letzten Gehalt einen angemessen Betrag vom letzten Gehalt ein, wenn nicht alle Schlüssel, Ausweise etc. Abgegeben wurden. Persönlich würde ich sagen, dass die Forderung nach 5 Jahren bereits verjährt ist. Hoffe es geht gut für dich aus .

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Nein das können sie nicht, solange du an diesem unternehmen nicht beteiligt warst und dir keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Hoffentlich hast du einen schriftlichen Geschäftsführervertrag gehabt. Am besten der Forderung der Gläubiger widersprechen und einen Anwalt einschalten.

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Hallo Antje Wenn in deinem Mietvertrag steht das du die Wohnung renoviert übergeben müsst, ist das rechtens. Die starren Regelungen in welchem Zeitraum Räume renoviert werden müssen sind weggefallen. Solltest du aber im letzten Jahr Zimmer renoviert haben, so brauchst du diese nicht noch einmal renovieren. Auch hier wieder die Einschränkung , sind die Wände nicht Weiss musst du wieder. Ich kann dir folgenden Tipp geben. Treffe dich im Vorfeld mit dem Vermieter . Geht gemeinsam durch die Wohnung und notiert was gemacht werden muss. Dann gibt es auch keinen Stress bei der wohnungsübergabe.

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Also ich finde es zwar auch blöd das du die Tiere abgeben willst aber lieber so als sie irgendwo auszusetzen oder gar verhungern zu lassen. Mein Tipp wende dich aneignen Mitarbeiter über die Homepage kaninchenhilfe.com Die versuchen die Tiere zu vermitteln.

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Ja könnte das Finanzamt . Da jede einzelne Wohnung für sich veranschlagt wird . Diese Steuer entfällt erst , wenn du die Wohnung länger als 10 Jahre besitzt.

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Hallo auch, Was mir geholfen hat und auch ein Tipp meiner Ärztin gewesen ist, am Abend grundsätzlich auf Kohlenhydrate verzichten.

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Unbefriedigende Sanierung aufgrund eines fremdverschuldeten Wasserschaden im Wohneigentum

Im April dieses Jahres gab es in unseren Haus (Eigentumswohnungen). In der Wohnung über mir ist eine Wasserleitung gebrochen in dessen Folge diverse Wände, Decken in meiner Wohnung stark durchnässt wurden. Der Hausverwalter wurde umgehend davon in Kenntnis gesetzt, Bilder des Schaden habe ich ihm per mail zukommen lassen. Es vergingen 3 Monate (!!!!) bis der sich die mittlerweile getrockneten Wände vor Ort angesehen hat. Angeblich wurde der Schaden in meiner Wohnung der Versicherung gemeldet. Eine Dienstleisterfirma, kein Malerfachbetrieb, wurde beauftragt die betroffenen Wände zu streichen. Als Auftrag wurden nur Teilflächen angegeben! Nach mehrfacher Rücksprache und dem Hinweis das es m.E. für mich als Eigentümer unzumutbar wäre nur Teilflächen ersetzt zu bekommen, wurde der Auftrag erweitert und die 3 betroffenen Räume wurden komplett gestrichen. Die allerdings derart deletantisch, da kein Fachbetrieb, das sich die alte Farbe löste (Ablatzer der Farbe sind nun an der kompletten Decke verteilt, die Wasserflecken wurden nicht deckend überstrichen), die Wohnung stark verunreinigt (Farbklekse, unsaubere Kanten da nicht ausreichend abgeklebt, Fliesen teilweise überstrichen etc.) und das Ergebnis ist mehr als deletantisch und für mich sehr unbefriedigend/ärgerlich. Der Verwalter spielt die Sache herunter und behauptet das die Versicherung keine Fachfirma bezahlen will und die eventl. Nacharbeiten, Säuberung der Wohnung zu meinen Lasten geht. Nun meine Frage, kann ich vom Verwalter die Schadensnummer, Ansprechpartner der Verischerung, etc. fordern um die Richtigkeit der Abwicklung zu überprüfen und ggfls. meine Ansprüche geltend zu machen? Ich habe den Verdacht das der Schaden gar nicht der Versicherung des Verursachers gemeldet,sondern vom Eigentümer der Verursacherwohnung getragen wird! Um die Kosten möglichst niedrig zu halten wurde ein zweifelhafter Dienstleister beauftragt, der dann auch nur Teilflächen streichen sollte. Ich möchte nur das meine Wohnung in den Zustand wieder hergestellt wird wie es vor dem Wasserschaden der Fall war. Weiterhin sehe ich nicht ein die Verunreinigungen des Dienstleister zu beseitigen und ggfls. Nacharbeiten selbst zu tragen. Der Schaden wurde durch Dritte verursacht ergo sollte doch die Versicherung sämtliche Kosten der Schadenregulierung übernehmen, oder? Nach 4 Monaten liegen mittlerweile meine Nerven blank, durch den Schaden ist mir auch einiges an Lebensqualität abhanden gekommen und ich möchte es abschliessend geklärt wissen.

Vielen Dank und Grüße

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Das ist ja eine blöde Situation für dich. Erstens würde ich dir empfehlen den Hausverwalter schriftlich darüber zu informieren , dass Mängel an der Leistung bestehen und du Nachbesserung verlangst. Dann würde ich dies eurem Verwaltungsbeirat melden und zeigen. Dieser soll Druck auf den Hausverwalter ausüben. Ich denke du selbst kannst keinen Druck auf den Versicherer ausüben, da der Schaden die WEG betrifft( Wände und Decken sind in der Regel Gemeinschaftseigentum). Sollte sich dann wirklich nichts bewegen müsst du auf eigene Kosten ein Gutachten erstellen lassen und notfalls gegen die WEG Klagen. Was auch nicht gern gesehen wird, ist dem Verwalter bei der nächsten WEG Versammlung die Entlastung zu verweigern und in dieser Versammlung unter sonstiges den Fall nochmals zu besprechen . Dann sind deine Argumente im Protokoll und notfalls bei einem Gerichtsverfahren als Beweis protokolliert . Mich wundert es eh, das die Versicherung keinen Gutachter bestellt hat. Klar der Verursacher hat das Recht die Kosten selbst zu tragen, aber in diesem Fall wundert mich das. Denn auch hier stellt sich mir die Frage wie kann es sein, das nicht eure Gebäudeversicherung eingeschalten wurde, da Wasserrohre in der Regel auch Gemeinschaftseigentum sind.

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Stimmt gab es diese Woche viele fragen. Einfach löschen. Seriöse Inkassofirmen schicken sowas immer per Post .

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Nein . Einstellungen sind grundsätzlich immer gemäß 99 Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig . Daran führt kein Weg vorbei, sollte die Person unter die Gruppe der Arbeitnehmer fallen. . Sollte sich der Geschäftsführer auch an Absprachen mit dem BR nicht gehalten haben, so kann dieser der Einstellung seine Zustimmung verweigern.

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Du müsstest eigentlich einen Auszug erhalten, da die Gebühren für die Löschung der Grundschuld auch zu deinen Lasten geht

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Mir ist das auch schon passiert, das ein Artikel bei real ausverkauft war, wenn er im Angebot war. Ich habe einen Bestellzettel bekommen, auf dem vermerkt wurde das der Artikel zum Angebotspreis dann bezahlt wird. Nach ca. 2 Wochen haben die mich angerufen und ich konnte den Artikel abholen. Hatte nie Probleme .

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Normalerweise wird die für dein unternehmen zuständige BG automatisch melden. Bedingt durch den Datenaustausch zwischen den Behörden.

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