Ein akademischer Titel hat nicht zwangsläufig etwas mit Intelligenz zu tun. Die Korrelation ist natürlich gegeben, jedoch habe ich während meines Studiums auch genug Menschen kennengelernt, die zwar viel wussten, aber nicht besonders intelligent waren. Wissen ist eben nicht gleichzusetzen mit Intelligenz. Überdies gibt es auch akademische Titel in, meines Erachtens nach, sehr einfachen Gebieten. Für einen Meistertitel bedarf es z.B. auch definitiv Intelligenz, ebenso bei diversen Ausbildungsberufen. Ich bin selbst Ingenieurin mit zwei akademischen Titeln und hatte sowohl Partner mit, als auch ohne akademischen Titel. Ein Mann muss geistig mithalten können, dann ist der Titel doch völlig egal.
Dies liegt vielleicht an den Gegensätzen. Ich bin blond und habe grüne Augen, mag aber lieber Männer die dunkelhaarig (schwarz oder braun) sind und dunkle Augen haben. Aber auch schöne rote Haare mag ich bei Männern, wenn es passt. Nur Blondis mit blauen Augen finde ich irgendwie nicht anziehend, obgleich sie dennoch attraktiv wirken können. Die Hautfarbe ist mir ehrlich gesagt ziemlich schnuppe. Das gegensätzliche finden viele attraktiv.
Das habe ich mich auch schon häufiger gefragt. 😀 Ich habe eine recht dunkle Stimme im "Alt" Bereich würde ich sagen. Manchmal etwas leicht rauchig bzw. gehaucht. Meine besten Kumpels machen sich manchmal darüber lustig indem sie sagten, ich könne damit in einer S**Hotline arbeiten oder das ich Hörbücher aufnehmen sollte. Ist das nun gut oder nicht? Keine Ahnung. Nun aber für die Stimme kann ja keiner etwas. Ich las jedoch kürzlich, dass Frauen mit dunkleren Stimmen, im Berufskontext ernster genommen werden.
Vielleicht erfragt der Käufer die IMEI-Nr. ja auch deshalb, da insbesondere in Großstädten täglich Handys geklaut werden. Daher finde ich die Frage durchaus legitim. Bei einem Neukauf im Shop, selbst auf Rechnung, wird die IMEI Nr. ja i.d.R. auch mitgeteilt.
Bei solch teuren Handys finde ich es auch nicht verwerflich einen kurzen Kaufvertrag aufzusetzen und wenn man eine gute Rechtsschutz hat, kann man den Käufer im Zweifel verklagen, falls er nach erfolgter, ordnungsgemäßer Lieferung, seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.