was steht mir zu wenn ich ausziehen will mit spätenstens 18j und das kind natürlich behalten möchte ?
Herzlichen Glückwunsch an den werdenden Vater! ER ist dafür verantwortlich, für das Baby UND für dich zu sorgen. Dein Baby hat Unterhaltsansprüche gegen seinen Vater bis zum Abschluss seiner Ausbildung (also mal locker 18 jahre), du die ersten 3 Lebensjahre deines Babys.
DEINE Eltern (weder Vater noch Mutter) müssen gar nichts zahlen. Du bis dann über 18, weder in Ausbildung noch in Schule, sie sind aus ihrer Unterhaltspflicht raus.
Für das Baby bekommst du Kindergeld (dein eigenes Kindergeld fällt weg, da ü18 und keine Ausbildung/Schule), im ersten Jahr bekommst du noch Elterngeld (67% deines letzten Nettos, mindestens aber mal den Grundbetrag).
Den Rest (also wohl den größten Teil!) wird die steuerzahlende Gemeinschaft übernehmen.
Am besten ihr wendet euch schnellstmöglichst an eine Sozialberatung (Caritas, Diaonie oder andere Träger).
Da du noch minderjährig bist, wenn das Kind zur Welt kommt, wird sich das Jugendamt auch noch melden.