Hmm, mit der kurzfristigen Einnahme der Pille kann sie ihren Hormonhaushalt noch mehr durcheinander bringen... das würde ich nur nach einer ärztlichen Beratung erwägen.

Wie wäre es denn, wenn sie erst einmal mit Ovulationstest herausdfindet, wie ihr Zyklus wirklich ist?

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Dein Kind wurde in Obhut genommen, weil das Jugendamt davon ausgegangen ist, dass du es nicht gut genug versorgen kannst.

Sobald du sie vom Gegenteil überzeugst (auch entsprechende Hilfsangebote - Famileinhebamme z.B. zulässt), ist dies ein erster Schritt dahin, dein Kind wiederzubekommen.

Wie lange das dauert, ist von deiner Mitarbeit abhängig.

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Lebt ihr zusammen?

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Mädchen hast du gekifft?

Du nimmst die Pille, du hast keinen Eisprung, da wird nix rausgespült, da brauchst du auch keine Pille danach!

Solltest du die Pille unregelmäßig eingenommen haben, kann es zum Eisprung kommen und somit auch zu einer Schwangerschaft. Dann würde ein Schwangerschaftstest frühestens 19 Tage nach dem Sex ein positives Ergebnis anzeigen. Dann hilft allerdigns auch kein "Pille danach"...

Meine Güte, du nimmst täglich Hormonbomben ein, ohne die geringste Ahnung wie diese wirken (und neben-wirken). Traurig sowas.

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Hmm, ich weiß nicht, ob ich diese Frage bei dem Nicknamen ernst nehmen darf...

Aber dir als Pflegemutter (-vater?) sollte klar sein, dass deine Pflegetochter unter deinem besonderen Schutz steht, es geht absolut nicht, dass du diese Beziehung duldest.

Dein Sohn ist 22, sie ist 15. Die Gefahr, dass er ihre Unerfahrenheit ausnutzt, ist sehr groß. Das wird auch dein betreuendes Jugendamt so sehen.

Rein rechtlich (sexueller Missbrauch oder auch Inzucht) ist an dieser Beziehung nichts unrechtes, ABER hier ist weit mehr zu beachten.

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Erst einmal bist ja DU bist für deine Tochter unterhaltspflichtig (SGB VIII §94), leistest du deinen Anteil, muss die Einrichtung diesen aber bei einer zeitweiligen anderweitigen Unterbringung dahin weiterleiten (SGB VIII, §95):

http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/94.html

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Für Klassenfahrten gibt es eine Unterstützung für finanziell schwache Familien, ABER diese sind auch Teil des Lehrplanes.

Ein Austauschjahr ist es nicht. Diese Auslandsjahre sind ja schon für Normalverdiener schwer zu finanzieren, ich kann mir kaum vorstellen, dass es dort von Seiten der Schule oder auch von Seiten des Amtes Unterstützung gibt.

Du kannst dich natürlich an den betreffenden Stellen erkundigen.

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muss ich mir sorgen mache wenn ich meine Periode ganz normal am samstag bekomme?

Die Blutung, die in der Pillenpause einsetzt, hat nichts mit einer Regelblutung zu tun, ist also keine "Periode" und auch kein Anzeichen für oder gegen eine bestehende Schwangerschaft. Sie hat lediglich mit der Einnahme bzw. Nichteinnahme der Pille zu tun.

Wernn du doch wusstest, dass die Wirkung deiner Pille durch die Einnahme des Antibiotikums geschwächt ist und du dennoch auf ein Kondom verzichtet hast, bist du bewusst das Risiko, schwanger zu werden, eingegangen....

Frag bei deinem Frauenarzt nach, ob die Pille danach sinnvoll ist... oder du machst (frühestens 19 Tage nach dem ungeschützten Verkehr) einen Schwangerschaftstest.

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Sicher waren es mehrere, aber nur dies eine konnte sich verstecken und wurde von den anderen nicht gefressen.

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Wie alt bist du? Was machst du, Schule... Ausbildung...?

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Bist du volljährig?

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Mutterschutz beginnt auch für dich 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Dann kannst du zuhause bleiben, vorher nicht. Ob du weiterhin beim Sport mitmachen kannst, entscheidet dein Arzt, er kann dir falls notwendig ein Attest ausstellen.

Wie stellst du dir deine Situation vor, wenn das Baby da ist? Wirst du weiterhin zur Schule gehen, bekommst du weiterhin dein Kindergeld, ansonsten nicht.

Für dein Baby bekommst du natürlich Kindergeld und im ersten Lebensjahr den Grundbetrag an Elterngeld. Für eure finanzielle Situation ist in erster Linie der Kindsvater verantwortlich, NICHT deine Mutter. Kann er nicht zahlen, kannst du (sofern ihr nicht zusammen lebt) Unterhaltsvorschuss beantragen.

Das Jugendamt kann dich da ebenfalls beraten, die werden eh auf sich zukommen, solltest du noch minderjährig sein zum Zeitpunkt der Geburt...

Ich empfehle euch den Besuch einer Sozialberatung (Caritas, Diakonie etc), dort gibt es auch einmalige Hilfen, z.B. für eine Erstlingsausstattung.

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wann werden mir neue stadtverschönerungen wie z.B. die polizei vorgeschlagen

Es ist teilweise vom Charakter der Bewohner abhängig, wer welche Vorschläge macht, soll heißen, nicht jeder Bewohner schlägt jede Stadtverschönerung vor. Dazu findet man auch einige Listen im Netz.

wwarum gibt mir kein Bewohner sein Foto

Das hängt bei den meisten Bewohner vom Freundschaftslevel ab. Aufträge erfüllen und viele Briefe (mit Geschenken) schreiben hilft. Manche Fotos (z.B. die von den Postangestellten) bekommst du durch andere Voraussetzungen (viel Geld aufm Sparbuch etc.)

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was steht mir zu wenn ich ausziehen will mit spätenstens 18j und das kind natürlich behalten möchte ?

Herzlichen Glückwunsch an den werdenden Vater! ER ist dafür verantwortlich, für das Baby UND für dich zu sorgen. Dein Baby hat Unterhaltsansprüche gegen seinen Vater bis zum Abschluss seiner Ausbildung (also mal locker 18 jahre), du die ersten 3 Lebensjahre deines Babys.

DEINE Eltern (weder Vater noch Mutter) müssen gar nichts zahlen. Du bis dann über 18, weder in Ausbildung noch in Schule, sie sind aus ihrer Unterhaltspflicht raus.

Für das Baby bekommst du Kindergeld (dein eigenes Kindergeld fällt weg, da ü18 und keine Ausbildung/Schule), im ersten Jahr bekommst du noch Elterngeld (67% deines letzten Nettos, mindestens aber mal den Grundbetrag).

Den Rest (also wohl den größten Teil!) wird die steuerzahlende Gemeinschaft übernehmen.

Am besten ihr wendet euch schnellstmöglichst an eine Sozialberatung (Caritas, Diaonie oder andere Träger).

Da du noch minderjährig bist, wenn das Kind zur Welt kommt, wird sich das Jugendamt auch noch melden.

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Du bist einundzwanzig und suchst jetzt eine Ausbildungsstelle. Da gehe ich mal davon aus, du hast Abitur. Es ist also null Problem, eine Vollzeitstelle anzunehmen.

Da du z.Z. weder Schule noch Ausbildung machst, sind deine Eltern dir zu keinem Unterlaht verpflichtet und dir (bzw. deinen Eltern) steht auch kein Kindergeld zu.

DU bist erwachsen und für dein Leben verantwortlich...

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Selbstverständlich hat sie Ansprüche auf Leistungen aus dem SGB2, also aufstockendes ALG2 und, sobald ihre Kinder in Deutschland leben, auch auf das Kindergeld. Das wäre nur in den ersten 3 Monaten in Deutschland nicht möglich.

Eine Sozialberatung (Caritas, Diakonie oder ein ähnlicher Träger) wird sie da vorurteilsfrei beraten. Eventuell gibt es in ihrem jetzigen Wohnort ja auch eine spezielle Beratung für Zuwanderer aus Osteuropa.

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Die 12 Monate gelten nur für Mietfahrzeuge zur Personenbeförderung. Anhänger haben ein Prüfintervall von 24 Monaten (Anlage VIII zur StVZO):

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viii_133.html

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Du meinst also, wenn du irgendwo fernab der Menschen die dich lieben und beschützen, ALLEINE wohnen würdest, wärest du sicher vor deinem "Stalker"... gott ich hoffe, dass ist nicht auch die Logik deiner Therapeutin....

Zu deiner Frage: Das Jugendamt ist NICHT zuständig, auch unabhängig von deinem Alter, denn es liegt in deiner Familie keine Kindeswohlgefährdung vor.

Wenn du ausziehen möchstest, müssen (solltest du noch nicht volljährig sein - diese nicht unwichtige Information vermagst du ja hier nicht zu geben) deine Eltern damit einverstanden sein UND müssen sie oder du müssen dies alleine finanzieren.

EDIT: sehe gerade an deinen alten Fragen, du bist irgendwas mit 14... vergiss also das Thema "Auszug von Zuhause"...

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Ich habe eine Leserechtschreibschwäche

Ist das diagnositziert oder einen Annahme von dir selbst? Bei einer diagnostizierten LRS muss der Lehrer dies in seiner Benotung berücksichtigen, dann war die Arbeit vermutlich inhaltlich ebenso schwach wie orthografisch. Spreche ihn doch bei der nächsten Stunde darauf an, wie die Benotung zustande kam.

Dein Vater hat vielleicht die bessere Rechtschreibung, aber eine sehr schwache Pädagogik. Da hilft nur "Ohren zu".

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