Hallo Miau123Wuff !
Egal ob jemand einen Therapeuten braucht oder nicht, ob es sich um ein Schulprojekt handelt, ein Praktikum oder sonst Irgendetwas, Niemand kann Dich dazu nötigen etwas mit irgendeiner Person oder einer Personengruppe zu unternehmen, wenn Du das nicht willst. Z.B.: Es ist undenkbar jemanden der Schüchtern und mit wenig Selbstvertrauen ausgestattet ist dazu zu drängen als Zeitungsdrücker oder Staubsaugervertreter loszuziehen. Genauso ein Unding ist es, jemanden mit Lampenfieber dazu bringen zu wollen beim Schulfest in einer Theateraufführung mitzumachen. ( So ist es mir in meiner Schulzeit ergangen, was ich erfolgreich abwenden konnte).Ich denke, Du solltest das genauso versuchen weiterzuvermitteln. Musikalität, Schauspielerisches oder künstlerisches Talent, sowie soziale Kompetenz sind vorhanden oder nicht und können nicht im Rahmen eines Schulprojektes mal kurz erworben werden.  

    

  

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Hallo Miaden123 Wenn Du in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft bist ,kann Dich niemand zwingen religiöse Handlungen zu zelebrieren, die Du ablehnst. Werden Dir deshalb Konsequenzen oder gar Bestrafung angedroht ,erfüllt das den Straf- tatbestand der NÖTIGUNG . D.h. Deine Lehrerin hat sich der Nötigung schuldig gemacht und Du kannst ,wenn Du willst eine Strafanzeige gegen sie erstatten und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie einreichen. Wenn Du,wie ich annehme noch minderjährig bist ,bist Du eine Schutzbefohlene und das wird für Deine Lehrerin auf jeden Fall Konsequenzen haben. Ist Sie wegen Solcher oder ähnlicher Straftatsbestände schoneinmal oder mehrmals aufgefallen kann sich sogar eine Versetzung oder gar eine Suspendierung daraus ergeben. Tip : Besprich das mit Leuten Deines Vertrauens, vielleicht sogar mit Deinen Eltern oder sogar mit Deiner Lehrerin.Wenn nicht,zieh'Dein Ding durch. Wir sind zum Glück kein Gottesstaat und die Behörden sind zur Zeit gegenüber solchen Auswüchsen sehr sensibel. !!!

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Bewerben kannst Du Dich grundsätzlich überall wo es Dir beliebt.Es ist unerheblich, ob Du Dein Wissen aus der Firma hast,in der Du arbeitest oder irgendwoanders einen Tipp bekommen hast. Wenn man von diesen Zeitarbeitsfirmen nur über's Ohr gehauen wird,hat man auch das Recht sich was Besseres zu suchen. Vor einigen Jahren war es noch an der Tagesordnung, das Zeitarbeitsfirmen ihren Lohnsklaven per Arbeitsvertrag verbieten wollten,sich von den Firmen in denen sie beschäftigt waren zwecks Übernahme abwerben zu lassen. - Dem hat der Gesetzgeber jedoch inzwischen einen Riegel vorgeschoben. Schau' das Du so schnell wie möglich da herauskommst. Es hat sich wie eine neue Krankheit der Sklavenmarkt der Leiharbeit in unserem Land breitgemacht,und die Regierung unterstützt das auch noch aktiv,weil sie keine bessere Lösung hat,um den Arbeitsmarkt halbwegs zu stabilisieren,als mithilfe dieser Branche jegliche soziale Gerechtigkeit auszuhebeln. Dem Bürger wird das dann als die "große Chance" verkauft,Arbeitslosen den Wiedereinstieg in den regulären Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

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In der Tat ist das ein schwer verständliches Juristendeutsch.Ich verstehe den Vertrag so,das man den Vertrag spätestens bis zum 15.eines Monats Kündigen kann.Das heißt:Man kann irgendwann zwischen dem 1.und15.eines Monats kündigen und ab da läuft die Kündigungsfrist von 4Wochen. Z.B.der Monat hat 30Tage.4Wochen sind 28tage.Wenn Du nun am 2.kündigst,kannst Du bis zum 30.ausziehen.Kündigst Du aber am 10.oder am 15.,dann hast Du sowieso keine 4 Wochen mehr um die Kündigungsfrist bis zum Ende des Monats einhalten zu können.Somit fällt der Auszugstermin in den nächsten Monat,der natürlich voll bezahlt werden muss,da dieFrist zum Ende des Monats ausläuft.Da man zwischen dem 16.und Letzten eines Monats sowieso nicht Kündigen darf hat man nur ein sehr geringes Zeitfenster in dem man ausziehen kann,ohne eine zusätzliche Monatsmiete bezahlen zu müssen,weil sich je nach Kündigungsdatum die Frist versteckt aber automatisch auf zwischen 6 Wochen und 2 Monaten verlängert. Jedenfalls sind durch diese Spitzfindigkeit fast immer 2 Monatsmieten fällig. Bei Vermietern die einen solchen Vertrag vorlegen sollte man aufpassen,wer weiß was da in Sachen Abzocke noch so alles auf einen zukommt.

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Wenn Dein Chef für solche Fälle nicht versichert ist,was so gut wie unmöglich ist,da sonst wgen Sowas ein Betrieb pleite gehen kann wenn er nicht genug Rücklagen hat,ist er selber schuld.Wenn er von der Versicherung eine Rückerstattung zu erwarten hat,will er sich auf eurer Kappe Schadenfrei halten.Eines ist aber auf jeden Fall klar:Solange Euch keine Fahrläsigkeit oder Mutwilligkeit nachzuweisen ist,was nur ein Gericht entscheiden kann,darf Euch der Chef nicht willkürlich in Regress nehmen und schon garnicht durch das Einbehalten des vollen Lohnes.Lohnpfändungen werden von einem Gericht angeordnet,wenn man z.B.zu Schadensersatz verurteilt wurde und seine Raten nicht bezahlt,aber nicht vom Chef ! Ausserdem gibt es eine Pfändungsuntergrenze,so das immer ein Existenzminimum ausgezahlt werden muss.Ich weiss ja nicht um was es genau geht und wieviel Ihr dort verdient,aber ein normaler Lohn steht sowieso in keinem Verhältniss zu 130000 Euro,oder sollt Ihr jetzt bis an Euer Lebensende in Zinsknechtschaft vegetieren? Als reine Strafmaßnahme Sowas zu verfügen ist Willkür und so macht sich der Chef Euch gegenüber Schadensersatzpflichtig.(Zinsen usw.) Seid Ihr Auszubildende,steht Ihr sowieso unter einem besonderen Schutz und da muss der Chef sowieso Versichert sein.Behält er Eueren Lohn oder auch nur Teile davon ein,besteht der Verdacht des Betruges.Zudem kann ich mir nur schwer einen Schaden vorstellen,den man jetzt und sofort begleichen muss,ohne sich mit einer Versicherung auseinandersetzen zu können,wenn es sich nicht um dunkle Geschäfte handelt.Sowas sehen Innungen,Gewerkschaften und Arbeitsgerichte allerdings garnicht gerne!!!

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Auf keinen Fall solltest Du zurückrufen, denn es kann sein,das man genau das erreichen will und plötzlich bist Du 3,99 Euro los,nur um Dir sagen zu lassen,das Du Dich Verwählt hast.

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Glyzerin ist ungeeignet zum befeuchten,weil es genauso schlecht verdunstet wie Salatöl und beim rauchen genauso giftig ist.Apfelstücke kann man nehmen,sie haben allerdings den Nachteil,das sie Aromastoffe an den Tabak abgeben.Ausserdem lässt sich die Feuchtigkeitsabgabe nur sehr schwer abschätzen und schon ist der Tabak viel zu nass. (Ich spreche aus eigener Erfahrung!) Versuche es doch mal mit einem sauberen,feuchten Stoffetzen.So kannst Du rumprobieren, wie groß und wie feucht er sein muss wenn Sowas wieder mal passiert.

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Ja, das ist Schimmel.Da die Scheibe offensichtlich eine Kältebrücke nach aussen bildet, entsteht an ihr auch das Kondenswasser durch Unterschreitung des Taupunktes an dieser Stelle.Weil Du in dem Zimmer wohnst und auch schläfst erhöht sich die Luftfeuchtigkeit natürlich auch entsprechend,was völlig normal ist.Im Winter kühlt sich die Luft an der Scheibe ab und hinterlässt überschüssige Feuchtigkeit als Tau oder besser als Kondensat an dem kalten Glas.Die abgekühlte und nun schwerere Luft sinkt nach unten,während sie sich mit der umgebenden Raumluft vermischt.Auf dem Boden angekommen gibt die mitgerissene und ebenfalls etwas abgekühlte Raumluft überschüssige Feuchtigkeit an
die sich wieder erwärmende Kaltluft ab, aber einen kleinen Teil leider auch an den Teppichboden ab,der dann an den Stellen,wo die Feuchte gerade ausreicht Schimmel bilden kann. Der Effekt wird umso stärker,je höher der Temperaturunterschied zwischen Scheibe und Raumluft ist,lässt bei steigender Aussentemperatur nach und hört schließlich ganz auf.Wäre es ein "normales"Fenster,käme die Kaltluft Garnicht dazu den Boden in dem Maß zu berühren, das er so auskühlt. Dadurch das der Fernsehschrank diesen Teil des Raumes ziemlich eingrenzt wird die Auskühlung der Ecke wegen der Unzureichenden Durchmischung mit der Raumluft zusätzlich begünstigt. Als Abhilfe würde ich den Teppich an der Stelle schamponieren,oder Flüssigem Waschmittel versetztem Wasser abbürsten,klarem Wasser und einem Putzlumpen gut nachreiben und dann trocknen lassen. (Im Sommer ) Auch rate ich einen kleinen Teppich oder ein bis zwei Läufer dort hinzulegen,um die Dämmung auf dem Boden zu verstärken.Zudem wäre es ratsam den Fernsehschrank so zu drehen,das die rechte hintere Ecke des Schrankes die Ecke des Raumes nicht so sehr vom Rest des Zimmers abtrennt und lieber den Fernseher auf dem Schrank etwas schräg drehen,oder Beides als Gesamtheit etwas vom Fenster wegzustellen. Ich hoffe, ich konnte Dir eine Hilfestellung geben.

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Geht geschlossen zum Rektor und beschwert Euch.Sollte das nicht helfen,beschwert Euch beim Elternbeirat.Wenn auch das nichts bringt,schreibt an das Kultusministerium Eueres Bundeslandes.Macht in Eueren Beschwerden darauf aufmerksam,das in Schulen ähnliche Vorgaben einzuhalten sind wie sie bei Büroarbeitsplätzen herrschen.Bei 15-16 Grad ist es fast unmöglich einer sitzenden Beschäftigung nachzugehen ohne zu frieren, -Auch mit Jacke !!! - geschweige denn sich zu konzentrieren.Einen Mindeststandart von 18-20Grad Celsius kann man abverlangen und da wir uns nicht in Kriegszeiten befinden die unser Land bedrohen,sind auch Sparmaßnahmen,welche die Gesundheit und das Wohl Aller gefährden kein ausreichendes Argumment.Um Solche scheint es sich nämlich zu handeln angesichts dessen,das die Lehrerschaft in der Sache scheinbar an einem Strang zieht. Es kann allerdings auch sein,das der Hausmeister die Nachtabsenkung zu spät wieder ausschaltet und die Heizung dadurch zu wenig Zeit hat das Gebäude bis Schulbeginn ausreichend zu beheizen. -Tipp: Nachtabsenkung eine Stunde früher einschalten und dafür eine Stunde früher ausschalten. Heizkosten bleiben gleich.

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Läuft der Wecker mit Batterien? Wenn ja,dann setz´doch mal Neue ein,denn es kann sein das die Batteriespannung Zusammenbricht wenn sie zu schwach sind um den Mehrverbrauch an Strom Während des Weckvorganges zu bewältigen.Der Wecker schaltet dann ab um Strom zu sparen.Ist der Wecker neu,können die beigefügten Batterien trotzdem schwächeln ( Lange Lagerzeit,Klimawechsel durch Überseetransport etc.).

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Paypal-Fall Händler will erst Ware senden, wenn ich Fall lösche

Hallo zusammen!

Es geht bei mir zur Zeit um folgendes Problem: Ich hab Anfang Dezember ein Angebot von einem schwedischen Onlineshop wahrgenommen. Dort sollte es zwei spezielle, ziemlich teure Zahnbürsten im Doppelpack geben, wovon die eine stark reduziert war. Eine davon wollte ich für mich behalten, die andere sollte ein Weihnachtsgeschenk für meine Schwester sein. Ich hatte bereits einst zuvor dort bestellt. Die Lieferung erfolgt damals sehr schnell! Dieses Mal tat sich bis Ende Dezember absolut gar nichts! Ich kontaktierte den Händler erst via Email. Aber erhielt keine Antwort. Nach einigen Tagen erstellte ich dann einen Fall bei Paypal. Daraufhin meldete sich der Händler. Er gab an, das Produkt bereits verschickt zu haben (was ich aber nicht glaubte!), daraufhin gab er an, es noch ein Mal zu versuchen. Wenige Tage später fand ich das Paket dann im Briefkasten - mit allerdings nur einer Zahnbürste! Ich kontaktierte den Händler erneut... Dieses Mal kam wieder keine Antwort und meine Bestellung wurde kommentarlos einfach auf "Abgebrochen" gesetzt. Jetzt beantragte ich bei Paypal einen Antrag auf Käuferschutz. Der Händler meldete sich und verlangte von mir, diesen zu löschen. Ich erklärte, dass ich dies tun würde, wenn ich die zweite Zahnbürste erhalte oder die Tracking-ID des Päckchens. Eben erhielt ich wieder eine Mail, in der man mir erklärte, dass dies unmöglich sei, da Paypal ihnen sehr bald Geld abziehen würde... Und das Paket mit Sendungsnummer zu versenden würde 3 Mal so viel kosten. Ich zweifle ehrlich gesagt an dessen Wahrhaftigkeit und habe nicht vor den Fall für beendet zu erklären, weil ich mich sonst nicht mehr abgesichert fühle und befürchte, dass sie mir die Zahnbürste nicht zusenden.

Ich würde gern wissen, was ihr davon haltet... Stimmt es, dass das Versenden mit Sendungsnummer wirklich teurer ist? Ich habe schon so oft online bestellt und eigentlich fast immer eine Sendungsnummer erhalten - auch bei recht niedrigen Versandkosten! Ich habe das Gefühl, die wollen mich da an der Nase herum führen...

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Ich kann nur sagen: Beharre auf den Käuferschutz,denn genau für solche Fälle ist er da. Und lass´ Dich nicht unter Druck setzen,denn der Händler hat mehr zu verlieren als Du. Wenn sowas nämlich öfter vorkommt,ist bald schluss mit solchen Machenschaften.Du bist als Kunde nicht für Anderer Schlampereien (oder doch Vorsatz?) verantwortlich. So wichtig können ein paar Zahnbürsten garnicht sein Als das ich mich von so einem Krämer für dumm verkaufen ließe. Geld zurück und Fertig !!!

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Wenn Du Deinem Sachbearbeiter Deine Situation Schilderst wird er Dir bestimmt Adressen geben können,die Dir weiterhelfen.Wenn nicht,gehe auf jeden Fall zum Sozialamt,dort wird man sich Bemühen zu helfen (Wegen Wohnung und so) . Dazu sind sie von Amtswegen verpflichtet.Ausserdem bekommst Du noch Hartz IV. Es endet bei uns Keiner in der Gosse, der das nicht will.Zudem gibt es ja auch noch einen Vater,der wenn möglich auch herangezogen wird.Manko ist halt das Du deinen Job gekündigt hast-Das wird man Dir überall vorwerfen.

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Du solltest bei den beiden Briefen schauen ob sie vom gleichen Sachbearbeiter verschickt wurden.Ist das der Fall,kannst Du davon ausgehen,das sich der Termin verschoben hat. Sind es jedoch verschiedene Sachbearbeiter kann es sein das es sich tatsächlich um zwei verschiedene Termine handelt.Es kann aber auch sein das es sich um einen "normalen" Termin und um eine Infoveranstaltung oder sowas handelt.Deshalb solche Sachen immer ganz genau untersuchen.(Sachbearbeiter,Zimmernummer etc.)

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Der Norden von Mali ist seit geraumer Zeit von Al Kaida nahestehenden moslemischen Rebellen besetzt, die dort ein talibanähnliches Terrorregime eingeführt haben.Da nun ganz Mali droht diesen Rebellen in die Hand zu fallen,hat die Malische Regierung die UNO um Hilfe gebeten.Frankreich ist mehr oder weniger die Feuerwehr welche die agressiven Aufständigen versucht in Schach zu halten bis auch andere Länder (hauptsächlich afrikanische Nachbarstaaten) so weit sind das Land mit Soldaten und Waffen zu unterstützen.

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Rechtsstreit mit dem Vermieter

Hallo liebe Forengemeinde.

Zunächst möchte ich euch sagen, dass es nicht um meinen persönlichen Rechtsstreit geht, sondern aus einer nahen Verwandschaft. Ich bin lediglich als Zeuge vor Gericht genannt. Es geht darum, dass meine Patentante und Onkel einen Bungalow gemietet haben, und es kurz danach schon Ärger gab. Der Vermieter schikanierte sie, wo es nur ging und auch bereits vorhandene Mängel wurden nicht schriftlich festgehalten. Jetzt ist er hingegangen, nachdem sie wieder ausgezogen sind und hat ihnen alle Mängel, sei es angebliche einschnitte im Fußboden, gesprungene Gläser und Schrammen in Türen, etc in Rechnung gestellt. Ich selbst war sowohl beim Ein - als auch beim Auszug dabei und dabei ist gewiss nichts kaputt gegangen. Eine "ordentliche" Schlüsselübergabe ist nicht zustandegekommen, weil der Vermieter provokativ kurz vor der Übergabe an uns vorbei gefahren ist und sich dann mit ca. 20 Minuten verspätung erbarmte doch in begleitung zwei weiterer Personen, welche äußerst unhöflich waren, zu erscheinen. Zwischenzeitlich hat mein Onkel den Schlüssel in den Briefkasten geworfen, da wir nicht mehr mit dem Erscheinen des Vermieters gerechnet haben. Wie sehen die Chancen aus, dass es zu einem positiven Ergebnis kommt ? Den "Schaden", den sie hinterlassen haben sollen beläuft sich laut Gutachten auf ca. 4500€. Der Vermieter hat sogar die Schließzylinder tauschen lassen, weil er den Verdacht hat, dass die beiden noch einen Schlüssel haben. Nur warum ? Die Wohnung ist leer und die sind froh dass sie aus dem Loch raus sind.

Wäre Dankbar für eure Hilfe

Gruß The Viper

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Es ist immer sehr gefährlich beim Wohnungseinzug eventuelle Mängel nicht in einer Liste festzuhalten. Deshalb sollte man sich eine solche Liste immer bestätigen lassen. Der Gedanke das man nicht gleich ein Spannungsverhältniss Aufbauen möchte ist falsche Rücksichtnahme,denn Dieses entsteht dann, wenn einer was im Schilde führt. Umgekehrt werden sich die meisten Vermieter auch den bis auf die in der Liste aufgeführten Mängel einwandfreien Zustand der Wohnung bestätigen lassen.

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Lade Dir ein gutes Virenschutzprogramm auf den Rechner (Kaspersky Internet Security ist so ziemlich das Beste auf dem Markt,habe ich selbst drauf) und lass´ es mal die ganze Festplatte komplett Überprüfen.Es ist sowieso gefährlich ohne Virenschutzprogramm in´s Internet zu gehen.Firewall alleine reicht nicht aus,weil man ja selbst immer wieder das "Tor" in der Mauer öffnen muss.

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Ich habe einen Surfstick von O2 und es kommt oft vor,das die Verbindung Fehlschlägt,weil das Netz überlastet ist. Es kann auch sein das Du dort wo du den Stick betreiben willst einen schlechten Empfang hast.In einem solchen Fall benutze ich zuhause ein 3Meter USB Kabel und platziere den Stick so optimal wie möglich Auf jeden Fall solltest Du etwas rumprobieren, um den Stick Kennenzulernen. Gebrauchsanleitung lesen und Vorzugseinstellungen austesten (HSDPA,GPRS usw.) sind wichtige Erfahrungswerte.

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Wenn eine zum Schneeräumen verpflichtete Partei für diesen Dienst nicht abkömmlich ist, (Urlaub,Geschäftsreise,Schichtarbeit etc.) so ist sie verpflichtet für Ersatz zu sorgen. (evtl.Nachbarn,Bekannte).Zur Not muss sogar ein Hausmmeisterservice bestellt werden. Tut sie das nicht,so ist sie für alle daraus resultierenden Schäden haftbar.

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Wenn Du in der Systemsteuerung das Audiocenter öffnest,überprüfe doch mal, ob alle Anschlüsse noch den passenden Geräten zugeordnet sind.Wenn nicht,dann tausche entweder die Stecker um,oder ändere die Zuordnung wieder so wie vor dem Reset.

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