http://www.oelmuehle-solling.de/index.php?page=shop.product_details&category_id=0&flypage=flypage.tpl&product_id=239&option=com_virtuemart&Itemid=51
Wenn sie umziehen und sie ihren bisherigen Anschluss behalten wollen, ist eine Kündigung in den meisten Fällen nicht nötig. Ihr Anschluss zieht mit um. Meist erledigen die Telefongesellschaften die Formalitäten für den Kunden, benachrichtigen Sie in diesem Fall einfach Ihren Anbieter.
Möchte ein Kunde seinen Anschluss bei einem Umzug komplett kündigen, sind bei den meisten Unternehmen die AGB des Dienstes bzw. Paketes maßgeblich. Handelt sich um eine außerordentliche Kündigung sollten sie mit ihrem jeweiligen Anbieter Kontakt auf nehmen und sich an erster Stelle dort erkundigen, welche Möglichkeiten die Telefongesellschaft Ihnen bietet, aus dem Vertrag herauszukommen.
Ihre Kündigung richten sie schriftlich an die zuständige Kundenniederlassung, unter der Beachtung der einzuhaltenden Fristen (bei außerordentlicher Kündigung z.B. 2 Wochen).
Bei einer Kündigung eines Festnetzvertrages variieren die Fristen und Bedingungen der jeweiligen Anbieter, deshalb ist hier zu empfehlen sich die AGB`s des Unternehmens anzusehen. Für einen kleinen Überblick dienen die folgende Beispiele:
Kündigungsfrist Unterschiedliche Angaben, je nach Angebot und Leistung (von 6 Werktagen bis zu 3 Monaten). Beispiele:T-Net vor Ort:- jeder Werktag, mindestens 3 Monate vor dem Tag der Wirksamkeit. T-Net xxl/enjoy:- jeder Werktag, mindestens 6 Werktage vor dem Tag der Wirksamkeit
Samstag ist kein Werktag. Bei Kündigung vor Ablauf eines Monats sind die monatlichen Gebühren zu zahlen. Servicenummer:0800/ 3301000.
Krank im Ausland.
Wird man im Ausland krank, unterliegt man auch hier den üblichen Mitteilungspflichten. Die Arbeitsunfähigkeit muss man sich auch hier ärztlich bescheinigen lassen. Außerdem muss man der Firma die Adresse des Aufenthaltsortes mitteilen und die Krankenkasse informieren. Also nie ohne die Telefonnummer des Chefs in den Urlaub.
Gegen Blähungen und Völlegefühl: 1 gehäufter Teelöffel Heilerde für den inneren Gebrauch (Apotheke, Reformhaus) wird in 1/8 Liter Wasser verrührt und zügig getrunken. Die Heilerde bildet in Magen und Darm eine riesige Oberfläche, und die saugt Fette, Gifte und andere Schadstoffe auf und führt sie über den Darm ab.
Es tut aber auch immer Wärme gut: Eine mit warmem Wasser gefüllte Gummiwärmflasche oder ein im Backrohr erhitztes Kirschkern-Kissen aus dem Reformhaus oder einen im Wasserdampf erhitzten Heublumensack (Apotheke) auflegen.
Sehr oft kommt es bei kühlem Wetter - speziell in Zusammenhang mit Streß - zu einer Magenschleimhautentzündung, auch Gastritis genannt. Dagegen hilft die Kamillen-Rollkur. Rollkuren kennt man ja auch mit synthetischen Medikamenten. Bei einer Magenschleimhaut-Entzündung beruhigen sich die Magenschleimhäute sehr gut mit einer Kamillen-Rollkur:1 gehäufter Eßlöffel große Kamillenblüten (Apotheke, Reformhaus) wird mit 1 Liter kochendem Wasser übergossen, 10 Minuten zugedeckt ziehen lassen. Dann den lauwarmen Tee ungesüßt zügig trinken. Danach jeweils 4 Minuten auf den Bauch, auf die linke Seite, auf den Rücken und schließlich auf die rechte Seite legen. Auf diese Weise können die Wirkstoffe der Kamille - überwiegend ätherische Öle - alle Schleimhäute des Magens benetzen, können dabei die Entzündung hemmen.
In leichten Fällen von Gastritis verordnen britische Ärzte den Patienten jeden Tag 2 Bananen. Der Bananenbrei bildet auf der gereizten Magenschleimhaut eine schützende Schicht.
Wenn nach dem Essen leichte Magenbeschwerden auftreten, helfen oft zwei ganz einfache Hausmittel: Trinken Sie eine Tasse sehr warmes Wasser langsam in kleinen Schlucken. Und legen Sie auch da wieder eine mit sehr warmem Wasser gefüllte Gummi-Wärmflasche auf den Bauch.
hie hast du etwas:
http://www.mathepower.com/klasse5.php
Wieviel Porto auf den normalen Brief?
Der „normale“ Brief, auch Standard genannt, kostet 0,55 € oder 0,75 €. Dieser „Standardbrief“ darf nicht mehr als 20 Gramm wiegen, er ist 140 bis 235 mm lang und 90 bis 125 mm breit, bis 0,5 cm dick. Innerhalb Deutschlands kostet er 0,55 €. Geht derselbe Brief ins Ausland, egal ob das Land ein EU-Mitglied ist oder in Übersee liegt, kostet er 0,75 €. Was sind Kompaktbriefe?
Wenn Ihr Brief schwerer (bis 50 Gramm) und / oder bis 1 Zentimeter dick ist, fällt er in die Gruppe Kompaktbrief. Er muss dann zwischen 100 und 235 mm lang und 70 bis 125 mm breit sein. Achtung: Sehr kleine Briefe, die das Standardmaß nicht erfüllen, sind auch Kompaktbriefe und teurer! Weniger ist hier eindeutig mehr. Der Kompatkbrief benötigt folgendes Porto:
Deutschland: 0,90 €
Interrnational: 1,45 €
Wieviel Porto auf Großbriefe?
Andere Maße gelten für Großbriefe und Maxibriefe. Diese dürfen zwischen 100 und 353 mm lang sein und 70 bis 250 mm breit. Der Großbrief ist höchstens 2 cm dick und wiegt höchstens 500 Gramm. Dann kostet er: Mehr Informationen
Internetmarke – Das Porto selber drucken
Internetporto und Handybriefmarke
Sondermarken ohne Zuschlag kaufen
Deutschland: 1,45 €
International: 3,45 €
Faustregel für Maße von Standardbriefen, Kompaktbriefen und Großbriefen
Für Standardbrief, Kompaktbrief und Großbrief gilt eine verwirrende mathematische Regel: Die Länge muss mindestens das 1,4-fache der Breite betragen. Ganz ohne Taschenrechner und Maßband oder Lineal scheint die Post ihre Kunden nicht ernst zu nehmen. Faustregel: Zählen Sie für die Länge einfach die Hälfte der Breite nochmal dazu. Wenn Ihr Brief 10 cm breit ist, sollte er mindestens 15 cm lang sein. Welche Briefmarken auf Maxibriefe?
Der Maxibrief wiederum darf 5 cm dick sein und bis 1 kg (1000 Gramm) wiegen. Er kostet:
Deutschland: 2,20 €
International: 7,00 €
Die richtige Frankierung von Maxibriefen wird erschwert durch eine zweite Maxi-Gruppe, sozusagen Maxi-Maxi (umgangssprachlich auch "Päckchen" genannt, das echte Päckchen kostet aber innerdeutsch nur 3,90 €, besser man erkundigt sich in der Postagentur nach der günstigsten Möglichkeit). Das Maxi-Maxi kostet zwischen 4,40 € und 16,90 €
Für Maxi 2 gelten die Maße: bis 60 cm lang, bis 30 cm breit, bis 15 cm dick, Gewicht bis 2 kg (2000 Gramm). Ausnahme: Länge + Breite + Tiefe = 90 cm (keine einzelne Seite darf über 60 cm messen, sprich: 70 + 10 + 10 cm sind nicht erlaubt!). Es kostet:
Deutschland: 4,40 €
International: 16,90 €
Die gute alte Postkarte
Das Beste kommt zum Schluss: Wenn Sie Freunde und Familie von Deutschland aus per Postkarte grüßen möchten, kostet diese 0,45 € (Deutschland) oder 0,75 € (Ausland). Büchersendungen sind billiger als Päckchen
Fast alles, was anders als „normal“ sein soll – schneller, dicker, schwerer, Infopost, Einschreiben, Werbesendung, etc. - lässt man am besten in der Postagentur frankieren und verschicken. Achtung: Büchersendungen sind erheblich billiger als Päckchen oder Maxibriefe! Nähere Informationen findet man mit einem gewissen Suchaufwand über den Portokalkulator der Deutschen Post. Dazu sollte man aber bereits mit der postalischen Terminologie vertraut sein… Einen guten Überblick verschaffen neue Broschüren der Deutschen Post zum internationalen Briefverkehr, darin werden auch die Geschwindigkeitskategorien "Economy" und "Priority" erklärt. Zeit sparen, Briefmarkenvorrat anlegen
Wer kostbare Zeit sparen möchte, legt sich am besten einen satten Briefmarkenvorrat an, vor allem, wenn man außerdem noch Ansprüche an Schönheit und Motivwahl stellt. Wenn man moderne Methoden wie Internetporto, Handyporto, Nummernporto gar nicht erst kennen lernen möchte, kann man die guten alten Briefmarken auch bestellenund zuschicken lassen. Man kann per Dauerauftrag einmal im Quartal „schöne“ Marken bekommen, das ist nicht nur für Sammler interessant, sondern auch für Menschen, die keine Massensendungen verschicken, sondern ganz privat ihren Freunden und Sammlern in der Verwandtschaft etwas Gutes tun möchten. Das muss gar nicht mal teuer sein, die Post bietet eine große Zahl an Sondermarken ohne Zuschlag.
Vollständigen Artikel auf Suite101.de lesen: Wieviel Porto kostet ein Brief? Neu seit 2011: Welche Briefmarke, wie schwer darf er sein? Richtig frankieren! | Suite101.de http://andreareidt.suite101.de/wieviel-porto-kostet-ein-brief-neu-seit-2011-a56005#ixzz1pm6JfuO8
http://de.images.search.yahoo.com/search/images?_adv_prop=image&fr=yfp-t-708-s&va=chinesisches+Alphabet
Wohngeld
Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.
Wohngeld wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.
Wohngeldberechtigt für einen Mietzuschuss sind:
Mieter oder Untermieter von Wohnraum
Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen.
Wohngeldberechtigt für einen Lastenzuschuss für den eigengenutzten Wohnraum sind:
Eigentümer eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle oder Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts - bei Miteigentümern jeder für den von ihm genutzten Wohnraum.
Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum (Mieten oder Belastungen aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung) handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind. Miete im Sinne des Wohngeldgesetzes ist das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung des Wohnraums (einschließlich Betriebskosten wie Kosten des Wasserverbrauchs, der Abwasser- und Müllbeseitigung), allerdings ohne die Kosten für Heizung, Warmwasser, die Vergütungen für Möbel, Garagen, Gärten und Zuschläge für Untervermietung sowie die Benutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken.
Berücksichtigungsfähig sind nur angemessene Aufwendungen. Die über bestimmten Höchstbeträgen liegenden Aufwendungen werden nicht berücksichtigt. Die Höchstbeträge richten sich nach der Haushaltsgröße und der Mietenstufe der Gemeinde, in der die Wohnung liegt (Liste der Mietenstufen (Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz). So liegt z.B. der berücksichtigungsfähige Höchstbetrag für die Miete bei einem Ein-Personen-Haushalt je nach Mietenstufe (Liste der Mietenstufen) zwischen 292 und 407 €, bei einem Vier-Personen-Haushalt zwischen 490 € und 693 € monatlich.
Die Zuschussbedürftigkeit bestimmt sich vor allem nach dem anrechenbaren Gesamteinkommen (absolute Einkommensgrenze seit 1. Januar 2009 für einen Alleinstehenden 870 €, für einen Vier-Personen-Haushalt 1.900 € monatlich). Hierzu zählen die steuerpflichtigen positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes aller zum Haushalt rechnenden Personen, wovon die nach dem Steuerrecht vorgesehenen Werbungskostenpauschalen oder nachgewiesene höhere Werbungskosten abzusetzen sind. Darüber hinaus sind noch die im Wohngeldgesetz im Einzelnen aufgeführten steuerfreien Bezüge (z.B. Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld aber auch Unterhalt) anrechenbar. Als Abzugs- und Freibeträge kommen z.B. ein pauschaler Abzug von 6 % bis 30 % (je nachdem, ob Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung oder vergleichbaren Einrichtungen und Steuern vom Einkommen gezahlt werden) sowie Freibeträge für besondere Personengruppen (z.B. unter bestimmten Voraussetzungen für Kinder unter zwölf Jahren ein Freibetrag von 600 € und für schwerbehinderte Menschen je nach Grad der Behinderung von 1.200 € oder 1.500 € jährlich) in Betracht.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich also nach der Haushaltsgröße, dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (Wohngeldtabellen). Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Sollte sich innerhalb des 12-monatigen Bewilligungszeitraumes die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöhen oder verringern oder das Gesamteinkommen des Haushalts oder die Miete um mehr als 15 % erhöhen oder verringern, wird das Wohngeld neu berechnet. Bei einem Umzug wird der Wohngeldbescheid für die bisherige Wohnung kraft Gesetzes unwirksam. Hier sollte deshalb unverzüglich ein neuer Wohngeldantrag für die neue Wohnung gestellt werden. Der Wohngeldantrag ist mit dem entsprechenden Antragsvordruck und den erforderlichen Nachweisen bei der Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung einzureichen.
Wohngeld wird u.a. versagt,
für Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder rechnen, denen Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder den §§ 59, 101 Abs. 3 oder § 104 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch dem Grunde nach zustehen;
Für eine Kollektorschaltung werden zunächst nur ein Transistor und ein Widerstand benötigt. Ohne Eingangsspannung leitet der Transistor nicht, der Ausgang liegt also auf 0V. Sobald man am Eingang eine Spannung anlegt, wird der Transistor jedoch leitend, die Ausgangsspannung wird größer. Gleichzeitig wird dadurch die Basis-Emitterspannung kleiner. Der Ausgang erreicht also maximal etwa die Eingangsspannung abzüglich der 0,7 Volt, die benötigt werden, damit auf der Basis-Emitterstrecke ein Strom fließen kann. Die Spannungsverstärkung ist folglich etwas kleiner als 1. Im Gegenzug besitzt die Kollektorschaltung eine sehr hohe Stromverstärkung und dadurch auch einen sehr hohen Eingangswiderstand. Die Kollektorschaltung wird auch als Emitterfolger bezeichnet. Bei dieser Schaltung kann auf den Basis-Vorwiderstand verzichtet werden, solange man am Eingang keine Spannung anlegt, die größer ist als die Versorgungsspannung. Der Strom durch die Basis reguliert sich durch die variable Emitterspannung selbst. Allerdings kann ein Basis-Vorwiderstand auch als Kurzschlussschutz dienen, da bei einem begrenzten Basisstrom auch der Kollektor-Emitterstrom begrenzt ist.
Was muss man beachten, wenn man umziehen will
Generell kann jeder ALG II Empfänger umziehen - egal ob mit oder ohne Zustimmung der ARGE, genau dieses Recht wird auch durch die Formulierung des § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II zum Ausdruck gebracht, denn dort steht "soll" und nicht muss. Dabei ist es auch unerheblich, ob er/sie innerhalb des Ortes oder in einen anderen Ort innerhalb der BRD umzieht. Das folgt ebenfalls aus der Formulierung des § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II, denn dort ist von "bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers" sowie von "der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger" die Rede. Anderer Ort = anderer Träger.
Wenn man mit Zustimmung der ARGE umziehen will, bedeutet dies, dass man lt. SGB II § 22 Abs. 2 die Zustimmung zur neuen Wohnung vor Unterschrift des Mietvertrages einholen muss. Mit Zustimmung können auch Umzugskosten und Mietkaution nach SGB II § 22 Abs. 3 beantragt werden.
Wenn man ohne Zustimmung der ARGE umziehen will, gibt es dabei einiges zu beachten: 1. Die neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte, da nach SGB II § 22 Abs. 1 Satz 2 nach einem nicht genehmigten Umzug die ARGE für die neue Wohnung nur die Kosten zahlt, die es zuvor für die alte Wohnung gezahlt hat. Kostet die neue mehr, muss man die Mehrkosten für die Zeit dieses ALG2-Bezuges selbst tragen. 2. Man muss mindestens 25 Jahre alt sein, denn: - lt. SGB II § 22 Abs. 2a übernimmt sonst die ARGE die Kosten der Unterkunft nicht, bis man 25 Jahre alt ist. - lt. SGB II § 20 Abs. 2a erhält man statt 100% nur 80% der Regelleistung, bis man 25 Jahre alt ist. 3. man bekommt mit Sicherheit keine Umzugskosten oder Mietkaution nach SGB II § 22 Abs. 3.
Hinweis 1 Lt. SGB II § 22 Abs. 2 Satz 2 ist der kommunale Träger nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind. Das trifft für alle Fälle eines erforderlichen Umzuges zu! Die ARGE darf damit einen Mietvertrag über eine angemessenen Wohnung nicht ablehnen, wenn sie der Erforderlichkeit eines Umzuges bereits zugestimmt hat.
Hinweis 2 Was die angemesenen Kosten der Unterkunft sind, darf jede ARGE selbst festlegen. Dies darf jedoch nicht willkürlich geschehen. Es muss ausreichend Wohnraum zu den geforderten Kriterien zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft. Erst und nur wenn ausreichend Wohnraum nach diesen Kriterien zur Verfügung steht, darf die ARGE eine Aufforderungen zur Kostensenkung verschicken. - Bundesverwaltungsgericht vom 28.04.2005, AZ: 5 C 15.04 - Bundessozialgericht vom 7.11.2006, AZ: B 7b AS 18/06 R - Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 27.03.2006, AZ: L 8 AS 626/06 ER-B - Landessozialgericht Hessen vom 05.01.2007, AZ: L 9 SO 82/06 ER
Hinweis 3 Wenn der Umzug durch die ARGE verursacht wurde, z.B. aufgrund einer Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft, muss die ARGE die Umzugskosten und Mietkaution bewilligen und als einmalige Beihilfe übernehmen (Kaution unter Anrechnung der zu erstattenden Mietkaution der alten Wohnung) = Verursacherprinzip des BG: durch den Umzug, d.h. die Aufwendungen dazu, ensteht dem Mieter ein Aufwand, der ohne den Umzug nicht entstanden wäre. Da die ARGE den Umzug veranlasst hat, kann der Mieter den dadurch entstandenen Aufwand als Schadenersatz fordern.
Hinweis 4 Für unter 25jährige werden im SGB II § 22 Abs. 2a folgende wichtige Gründe für einen Umzug genannt: 1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann, 2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder 3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Hinweis 5 Generell muss das Amt Kosten für eine Auszugsrenovierung tragen. Diese gehören zu den Kosten der Unterkunft. Z.B. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.09.2006, AZ: L 9 AS 409/06 ER
Hinweis 6 Anspruch auf Erstausstattung nach SGB II § 23 Abs. 3 Nr. 1 hat man immer dann, wenn man erstmals einen Einrichtungsgegenstand der in eine Wohnung gehört, benötigt. Sozialgerichts Hamburg, Beschluss vom 21.06.2007, AZ: S 56 AS 1219/07 ER (Alle Angaben ohne Rechtsverbindlichkeit- 26.07.07)
Zutaten für 4 Portionen
1 Schälchen Erdbeeren . in Frühjahr und Sommer frische, geputzte 2 Banane(n), in grobe Stücke geschnittene 4 Orange(n), frisch gepresste 2 EL Honig 2 Äpfel oder Birnen, grob geschnittene
Zubereitung Alle Zutaten vorbereitet in einen Mixer geben.
Wem der Saft zu dick erscheint, kann mit passenden und fertigen Obstsäften verdünnen. Ich nehme meistens Traubensaft dafür. Meine Kinder lieben es und bekommen so ihre tägliche Vitaminration.
Man kann eigentlich alle Obstsorten nehmen. Optimal für Kinder, die kein Obst essen. Ideal in den Wintermonaten als Vitaminbombe. Arbeitszeit: ca. 5 Min. Schwierigkeitsgrad: simpel Brennwert p. P.: keine Angabe Freischaltung: 04.03.08 Rezept-Statistiken: 154.555 (3.952)* gelesen 400 (9)* gespeichert 4.205 (112)* gedruckt 46 (0)* verschickt * nur in diesem Monat Smoothies, kommen aus den USA und haben bei uns auch den wenig klangvollen Namen Ganzfruchtgetränke. Für Smoothies werden ganze Früchte oder Gemüse püriert, anstatt sie nur zu entsaften. Smoothie leitet sich vom englischen smooth für weich, cremig oder sanft ab, was sich im Fall dieses alkoholfreien Getränks auf die Konsistenz bezieht.
Je nach Rezept werden beim Smoothie das Fruchtmark beziehungsweise das Fruchtpüree mit Säften, Wasser, Sahne, Joghurt oder Eiscreme gemischt. Gerade im Herkunftsland Amerika ist es sehr beliebt, Nahrungsmittelergänzungen wie Vitamine, Proteine und Mineralien mit in das Getränk zu geben. Bei Smoothies gibt es bisher auch noch keine lebensmittelrechtliche Definition, was ein Smoothie ist und was auf keinem Fall etwas in dem erfrischenden Püree zu suchen hat.
In manchen Ländern findet man Smoothies auch in der Tüte oder aus der Flasche, wogegen sich die Fans der handgemachten Smoothies wehren: Die Vitaminbomben müssen im Mixer cremig geschlagen werden, was bei einem Smoothie aus dem Tetra Pack schlecht möglich ist.
Meistens sind Bananen wegen ihrer ohnehin schon cremig-weichen Konsistenz ein Bestandteil der Smoothies. Aber auch andere Früchte oder Gemüsearten werden für Smoothies verwendet. Man schält und entkernt die Früchte, beziehungsweise das Gemüse, schneidet es klein und püriert es mit den anderen im Rezept angegebenen Zutaten. Anschließend füllt man den Drink in Gläser um, dekoriert sie wie Cocktails oder bestreut die Gemüse-Smoothies mit ein paar frischen Kräutern und serviert sie. Eisgekühlt sind Smoothies am besten.
Das beste Mittel gegen Übelkeit
Vomex^- Übelkeit und Erbrechen überraschen uns häufig ohne Vorankündigung. Je nach Ursache kann das ganze Leid auch noch von krampfartigen Schmerzen im Bauchraum begleitet werden. Man kann sich aber gegen die „üble“ Überraschung mit einem Wirkstoff wappnen, der die Beschwerden lindert und auch von Ärzten empfohlen wird.
Das Übel kommt ganz plötzlich
Erkältungen oder grippale Infekte lassen den Betroffenen meistens noch die Zeit, sich mit Wärmflasche und Kräutertee ins Bett zu retten. Übelkeit dagegen kommt plötzlich und wird schnell sehr unangenehm. Meist ist sie noch von Erbrechen und Magen-Darm-Krämpfen begleitet. Auf einmal verspürt man dieses Gefühl, das sich langsam im Körper aufbaut und zunehmend stärker wird. Besonders unangenehm ist es, wenn es einen in Situationen erwischt, in denen man nicht in der Lage ist, sich schnell in das heimische Bett zurückzuziehen.
Darum wird uns übel
Übelkeit und Erbrechen sind Warnsignale und stellen somit eine Art Selbstschutz des Körpers dar. Ursachen dafür gibt es viele. Jeder kennt das Phänomen, dass man bei Übelkeit aufgrund verdorbener Speisen meistens genau weiß, welche Lebensmittel den Brechreiz verursacht haben. Der Körper spürt das noch früher und versucht, uns durch das Gefühl Übelkeit zu warnen, dass schädliche Stoffe in den Körper gelangt sind. Von echten Infektionen einmal abgesehen, kann Übelkeit zudem durch Alkohol, scharfes Essen oder Süßigkeiten ausgelöst werden. Aber auch der veränderte Hormonhaushalt bei Schwangerschaften verursacht Übelkeit. Migräne-Patienten wissen ebenfalls ein Lied von der Übelkeit zu singen, denn Migräne-Attacken sind typischerweise von starker Übelkeit begleitet.
Eine weitere und vor allem sehr häufige Ursache für Übelkeit ist die Reisekrankheit, die durch eine Störung des Gleichgewichtsorgans ausgelöst wird. Darunter leiden mehr Menschen, als man denkt. Schon eine kurze Fahrt mit dem Auto oder der Straßenbahn enden für die Betroffenen oft „übel“. Ganz zu schweigen von Flugreisen, Bootsausflügen oder Gondelfahrten in den Bergen!
Adresse Brechzentrum
Aber ganz gleich welcher Absender, Adressat der auslösenden Botschaften ist immer das so genannte Brechzentrum im Hirnstamm. Dort laufen die Meldungen ein, und dort wird dann das Erbrechen ausgelöst. Vom Brechzentrum aus gehen Informationen zum Zwerchfell, welches die Brust- von der Bauchhöhle trennt. Das Zwerchfell drückt dann ruckartig nach unten Richtung Magen, die Bauchmuskulatur wird unwillkürlich angespannt – Erbrechen des Mageninhaltes ist die Folge.
Das beste Mittel
Abgesehen von umsichtigem Essverhalten und der Vermeidung von Fortbewegungsarten, die der Körper eventuell nicht verträgt, ist das beste Mittel gegen Übelkeit und Erbrechen, auf den Ernstfall vorbereitet zu sein.
Mittel aus der Apotheke mit dem Wirkstoff Dimenhydrinat verschaffen umgehend Linderung. Quälende Übelkeit lässt schnell nach und der Brechreiz geht zurück. Darüber hinaus beruhigt der Wirkstoff auch die Magen-Darm-Motorik. Dies ist besonders positiv bei Infektionen, die meist mit Krämpfen einhergehen. Gerade bei Reisen in südliche und ferne Länder kann man also nicht nur für die Reise vorsorgen, sondern ist auch gegen Montezumas Rache vor Ort gerüstet.
Damit ist das Mittel für jede Haus- und Reiseapotheke zu empfehlen, um die Übelkeit bereits im Anfangsstadium erfolgreich bekämpfen zu können.
http://www.ooowiki.de/TextRahmen
hier kannst du nachlesen.
Aktuelle Laptops haben eigentlich immer ein WLAN-Empfänger eingebaut. Aber selbst wenn du dir ein älteres, gebrauchtes Gerät anschaffen möchtest - USB-WLAN-Sticks bekommt man im Elektromarkt bereits ab. 10 €.
Du muss dann Sicherheitsschlüssel für WLAN-Router und Empfänger (Laptop WLAN oder USB Stick WLAN) eingeben. Erfolgt Übereinstimmung und du hast Internetverbindung
Wenn du allerdings eine Fritzbox ohne WLAN (also ohne diese kleinen Antennen an der Rückseite) bekommen hast, mußt du dir eine solche zulegen. Am besten mal bei Alice anrufen und fragen ob die dir ein solches Gerät günstig anbieten können.
Du kannst dir auch einen einzelnen WLAN Router besorgen (so ab ca. 50€ erhältlich) und den hinter das bisherige kabellose Modem/Router schalten, aber die Einrichtung könnte etwas knifflig sein und jemanden ohne fundierte PC-Kenntnisse überfordern.
http://www.sts.tu-harburg.de/pw-and-m-theses/2001/Carr01.pdf
http://www.amazon.de/Alte-Spiele-Klassiker-f%C3%BCr-den-PC/lm/R17KEYCJK2W83Q
1. Kaufkraftanalyse - die Erforschung der Kaufkraft von Populationen, bestimmten Personengruppen oder Marktsegmenten. Bei der direkten Kaufkraftanalyse werden dabei neben dem Einkommen vor allem auch die fixen Zahlungsverpflichtungen (Mieten, Kreditzinsen usw.) berücksichtigt. Die indirekte Kaufkraftanalyse schließt dagegen von typischen Kaufkraftindikatoren auf die jeweilige Kaufkraft der Personen. Beide Verfahren haben Vor- und Nachteile. Der Vorteil der direkten Kaufkrafterhebung liegt in deren Exaktheit. Nachteilig wirkt sich dagegen die teilweise mangelnde Bereitschaft aus, über Vermögens- und Einkommensverhältnisse Auskunft zu geben. Ebenfalls nicht erfasst wird die Konsumbereitschaft der Personen. Der Vorteil der indirekten Kaufkraftanalyse besteht vor allem darin, dass besonders die tatsächliche Konsumbereitschaft berücksichtigt wird. Nachteilig hingegen ist, dass die ökonomisch rationale Kaufkraft nicht berücksichtigt wird. Daher kann es bei der Prognose der Kaufkraft mittels dieses Verfahrens zu Interferenzerscheinungen kommen. Kaufkraftanalysen erfolgen regional differenziert, um bestimmte Zielgebiete auf deren Markteignung hin zu testen.
2. Kaufkraft -Geldwert der Maßstab für den Wert des Geldes. Die Kaufkraft des Geldes gibt an, welche Gütermenge mit einer Geldeinheit oder einem bestimmten Geldbetrag gekauft werden kann. Die Preise der Güter verändern sich jedoch ständig. So wird z. B. Heizöl im Winter teurer, während andere Güter wie Fahrräder oder Computer im gleichen Zeitraum billiger werden. Die Kaufkraft des Geldes kann deshalb nur in Bezug auf bestimmte Güter gemessen werden. Dazu wird ein Warenkorb zusammengestellt, der die typischen Güter enthält, die von einem Haushalt gekauft werden, und der bei der Berechnung des Verbraucherpreisindex zugrunde gelegt wird.
Ist der Preisindex der Lebenshaltung gestiegen (gesunken), hat sich die Kaufkraft des Geldes in Bezug auf die Güter des Warenkorbs verringert (erhöht). Die Kaufkraft des Geldes ist also gestiegen (gesunken), wenn für eine Geldeinheit mehr (weniger) Güter als zu einem früheren Zeitpunkt gekauft werden können. Geldwert und Preisniveau verhalten sich also umgekehrt. Wenn die Kaufkraft bei gleich hohem Nominaleinkommen sinkt, wird von Geldentwertung oder Inflation gesprochen. Steigt die Kaufkraft des Geldes bei gleich hohem Einkommen, spricht man von Deflation.
Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet man auch das verfügbare Einkommen einer Person oder Personengruppe als Kaufkraft.
Deshalb frage ich , ob jemand mit seinen Kindern schon Erfahrungen hatte. Nach eine Diagnose fragt keiner.
Es gibt Mensch, die glauben zwar nicht an Gott, aber z.B. an übersinnliche Phänomene. Materialisten glauben nur an das, was sie sehen, hören und anfassen können - Ursache und Wirkung, Nützlichkeit und Zweck.
Allgemeine Fragen
Was wissen Sie über unser Unternehmen?
Warum haben Sie sich bei uns beworben?
Wo haben Sie sich noch beworben?
Warum sollten wir ausgerechnet Sie einstellen?
Erzählen Sie mir etwas über sich und Ihre Person.
Was haben Sie zuletzt gemacht und wofür waren Sie zuständig?
Warum gefällt Ihnen Ihr alter Job / Ihre aktuelle Arbeitsstelle nicht mehr?
Aus welchem Grund wurde Ihnen gekündigt?
Aus welchem Grund haben Sie gekündigt?
Warum waren Sie so lange arbeitslos? Persönliche Fragen / Verhaltensfragen
Wie würden Ihre Arbeitskollegen Sie beschreiben?
Wie würden Ihre Freunde Sie beschreiben?
Wie würde Ihr letzter Vorgesetzter Sie beschreiben?
Wie verhalten Sie sich bei Konflikten oder Auseinandersetzungen?
Beschreiben Sie Ihren Arbeitsstil / Ihre Arbeitsweise.
Was gehört zu Ihren Stärken?
Erzählen Sie mir etwas über Ihre Schwächen. Oder haben Sie etwa keine?
Wie reagieren Sie auf Stress bzw. in Stresssituationen?
Wie reagieren Sie, wenn Sie unter Zeitdruck arbeiten müssen?
Ein Kunde ist ärgerlich und reagiert ziemlich ausfallend. Was tun Sie in einer solchen Situation?
Wie reagieren Sie auf Kritik?
Was halten Sie von Teamarbeit?
Wo möchten Sie in fünf Jahren stehen?
Was sind Ihre beruflichen Ziele?
Was tun Sie, wenn wir Sie nicht einstellen? Fragen an Führungskräfte:
Wie motivieren Sie Ihre Mitarbeiter oder Ihr Team?
Wie lösen Sie Konflikte oder Auseinandersetzungen im Team?
Beschreiben Sie, wie Sie schwierige Mitarbeiter integrieren.
Ein Mitarbeiter sackt plötzlich in seinen Leistungen stark ab. Wie reagieren Sie darauf? Frauen stellt man gerne folgende Fragen:
Haben Sie Kinder?
Möchten Sie gerne Kinder?
Was tun Sie, wenn Ihre Kinder krank werden?
Wie sieht Ihre Lebensplanung aus?
Bekommen Sie Beruf und Familie unter einen Hut? Ist das nicht viel zu stressig?
Sie waren seit vielen Jahren nicht mehr berufstätig. Seitdem hat sich einiges verändert. Warum glauben Sie, den Anforderungen gewachsen zu sein? Fragen für Selbständige
Sie waren selbständig und haben eigenverantwortlich gearbeitet. Können Sie sich noch in ein Team integrieren?
Warum geben Sie Ihre Selbständigkeit auf?
Würden Sie noch einmal ein Unternehmen gründen, wenn Geld keine Rolle spielen würde? Fragen zum Abschied
Über Geld redet man ja nicht so gerne. Sprechen wir bitte trotzdem darüber. Was sind Ihre Gehaltsvorstellungen?
So, das wäre es von unserer Seite. Haben Sie noch eine Frage an uns? Tipps
Um Ihnen die Angst vor dem Gespräch im Bezug auf einige Fragen zu nehmen, möchte ich Ihnen an dieser Stelle folgenden Tipp geben. Sie sind nicht dazu verpflichtet alle Fragen, die Ihnen gestellt werden, zu beantworten. Sie dürfen sogar lügen oder schweigen! Jedoch nicht in Bezug auf Fragen, die mit der auszuführenden Tätigkeit in Bezug stehen. Verschweigen oder verdrehen Sie bitte keine Informationen, die es Ihnen unmöglich machen, die zur Position gehörenden Aufgaben vertragsgemäß zu erfüllen. In diesen Fällen kann Ihr Arbeitsvertrag im Nachhinein vom Arbeitgeber angefechtet werden. Fragen die nicht gestellt werden dürfen
Es gibt Fragen, die Ihnen im Vorstellungsgespräch nicht gestellt werden dürfen. Es handelt sich hierbei um Fragen, die gegen das Recht auf “Schutz der Persönlichkeit” verstoßen. Wenn allerdings eine besondere und eindeutige Beziehung zur auszuübenden Tätigkeit besteht, dürfen diese Fragen doch gestellt werden. In diesem Abschnitt möchte ich näher auf diese Fragen und einige Fallbeispiele eingehen. Hier einige Beispiele:
Grundsätzlich dürfen Ihnen keine Fragen zu Ihrer Partei-, Kirchen- oder Gewerkschaftszugehörigkeit gestellt werden. Wenn das angestrebte Unternehmen allerdings eine Partei, eine Kirche oder eine Gewerkschaft ist, dann dürfen Ihnen auch diese Fragen gestellt werden, denn es besteht ja ein klarer Bezug zu der auszuführenden Tätigkeit.
Wenn Sie nach Ihren finanziellen Verhältnissen gefragt werden, dann dürfen Sie schweigen. Das geht niemanden etwas an. Aber auch hier gibt es eine kleine Ausnahme, nämlich wenn Sie sich als leitender Angestellter oder in einer Vertrauensstellung bei einem Unternehmen bewerben.
Fragen zu Ihrem bisherigen Gehalt dürfen ebenfalls nicht gestellt werden. Es gibt aber wieder Ausnahmen, z.B. wenn der potentielle Arbeitgeber Rückschlüsse auf Ihre Qualifikation ziehen möchte. Dies trifft vor allem auf Verkäufer zu, die zusätzlich zum Grundgehalt mit einer Provision bezahlt werden. Wenn Sie auf diese Frage eingehen, machen Sie bitte keine zu hohen Angaben (sprich: hauen Sie nicht auf den Putz!), sonst kann Ihr Arbeitsvertrag im Nachhinein angefechtet werden.
Nach einer Lohnpfändung darf grundsätzlich nicht gefragt werden. Hier dürfen Sie schweigen! Alternativ können Sie eine freundliche, aber bestimmende Aussage machen, z.B. das diese Frage nichts mit der anzustrebenden Tätigkeit zu tun hat.
Oft wird nach Vorstrafen gefragt. Diese Frage darf allerdings nur gestellt werden, wenn Sie sich um eine besondere Vertrauensstellung (Systemadministrato