Ich bin überzeugt, dass jeder der in der Lage ist einen Menschen zu töten, schwer gestört ist.

Vertraue auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Polizei. Da arbeiten Menschen die sehr viel Erfahrung haben.

Ja, ich bin für mich überzeugt, dass die Ermittler die richtige Person beschuldigt haben und hoffe sehr, dass er noch verurteilt wird.

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Was sagt der EnergieAusweis? Ist das Altbau? Was für Baujahr? Hohe Decken? Nicht isoliert? Wird das Warmwasser auch mit Gas erwärmt ? Fragen über Fragen. ...

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Kann 105 m3 Warmwasser 15000 kWh Gas verbrauchen?

Vermieter berechnet für 105 m3 Warmwasser (gesamtverbrauch vom Haus rosa links) 15.000 kWh Gasverbrauch obwohl das Haus von der Südseite mit Solaranlage für Warmwasser ausgestattet ist. Haus Baujahr 2005! Alle 4 Wohnungen haben durchschnittlichen Wärmeverbrauch zwischen 40-60 kWh /m2a und nur seine Wohnung für seinen Erntehelfer (lese Sklaven aus Rumänien) wird mit einem Verbrauch für Wärme von 180 kWh /m2a ausgewiesenen. Dazu noch das Warmwasser für insgesamt 105 m3 Wasser wird mit 15.000 kWh abgetan. Gesamt Gas Verbrauch für das Haus Links mit 275 m2 Heizfläche 36.500 kWh Gas. Da Gaszähler nur im Haus Links ist und Vermieter behauptet Haus rechts (weiss) eine eigene Ölheizug besitzt, bin ich mir ziemlich sicher, das hier 2 Häuser über einen Gaszähler beheizt werden und die Kosten nur auf Haus Links umgelegt.

Wie sieht ihr das? Ich muss dazu sagen, dass bis 2013 der Vermieter selbst mit seiner Familie im Haus rechts (weiss) gewohnt hat und seine Eltern. Die Eltern wohnen immer noch dort und bewohnen Kellergeschoß und Erdgeschoss. 1 OG und Dachgeschoss sind seit 2016 vermietet und die Mieter warten noch auf eine Abrechnung die bis 2.01.2018 kommen müsste. Ich denke aber dass der Vermieter jetzt damit wartet, weil die Mieter aus dem Haus Links beim Anwalt sind mit der Abrechnung von 2015 und 2016.

Meiner Meinung nach, werden beide Häuser mit eine Heizungsanlage beheizt und deshalb haben beide Häuser eine Solaranlage auf dem Dach Links und rechts vom Kamin.

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Die Frage ist beantwortet. Der Vermieter "verkauft" an die Mieter die Sonnenenergie für stolze 70€ pro MWh. Und es gibt nur eine Heizungsanlage für beide Häuser. Danke an Bauordnungsbehörde die uns die Einsicht in die Baupläne ermöglicht hat.

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Ich beziehe Fernwärme und habe gerade die Info über Preiserhöhung bekommen. Du hast Recht. Der Preis bei dir kann nicht stimmen. Arbeitspreis brutto ab 1.01.2018 60,15 €/MWh (6,02 ct/ kWh )

Grundpreis pro Kilowatt brutto 30,42 €/kW

2017 waren es um 3,45 €/MWh weniger

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Kommt auf die Raumtemperatur und Heizverhalten an. Auch was für eine Heizung du hast ist wichtig.

Bei mir beziehe ich Fernwärme mit Warmwasser zusammen. Raumtemperatur Wohnzimmer von 12.00 - 22.00 Uhr 21 Grad, Schlafzimmer 18 Grad, Küche 19 Grad, Bad nur bei Bedarf früh und Abend je 1 Stunde 23 Grad.

Warmwasser Verbrauch jährlich 13 m3. Wohnfläche 50 m2.

Kosten monatlich 33 euro. Soll allerdings jetzt um 6,1 % teurer werden.

Ich weiss dass diese Frage alt ist, aber die Antwort kann anderen vielleicht als Beispiel was nutzen.

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110 m3 Warmwasser entspricht dem durchschnittsverbrauch von ca 5 erwachsenen Personen im Jahr, die täglich duschen.

Ich habe alleine 13 m3 Warmwasser im Jahr mit Sparduschkopf und 37 Grad duschwassertemperatur.

Du solltest dein Verbrauch vielleicht etwas einschrenken. Bei mir würde das 1100 Euro kosten weil ich Fernwärme habe und 1m3 Warmwasser 10 Euro kostet und das ist nur das erwärmen ohne Wasser und Abwasser.

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Das hängt mit der Psyche und Stress zusammen. Meistens machen es die Menschen in Schlaf und bekommen es gar nicht mit. Wenn du es schon tagsüber unbewusst tust, solltest du der Ursache auf den Grund gehen. Für die Nacht kann eine Beißschiene helfen. Du musst zum Kieferorthopäde

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Das kann sein. Ich bezahle 103 für 52 m2 und auch ohne HZ, WW, Strom. Meine Wohnung ist nicht privat und es stimmt alles.

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Ich habe jetzt Beweise, dass der Vermieter 2 Häuser über einen Gaszähler beheizt und die Gasrechnung kopiert. Wir zahlen vollen Verbrauch und das andere Haus auch die gesamte Gasrechnung. 

Er hat immer versichert dass die Häuser separate Heizung haben.

Kann ich es eigentlich anzeigen? Das ist doch vorsätzlicher Betrug. 

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Ich nehme an, du hast 955 € Nachzahlung bekommen, und das finde ich schon viel für eine 100qm Wohnung. 1800 + 955= 2755 € Das ergibt 2,75 €/m2 a.

Ich würde es schon genauer anschauen.  

Zumindest vergleichen was sich zur Vorjahren erhöht hat.

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Hast tu den Energieausweis  bekommen? Der Vermieter MUSS dir den ohne Aufforderung zeigen und eine Kopie davon geben. Du kannst dort den Energiebedarf einsehen pro m2 und Jahr.  Das ist eine gute Orientierungshilfe.  Was habt ihr dort für Heizung?  Fernwärme oder gibt es eine Heizung im Keller des Hauses? Warmwasser aus der Heizungsanlage oder Durchlauferhitzer?

Du kannst auch dem Vermieter sagen, dass du die letzte Heizkostenabrechnung gerne sehen möchtest. 

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Ist das privater Vermieter? Ist die Heizung bei euch im Haus? Wer gibt den Zählerstand (Gaszähler)an den Gasversorger an? 

Du hast das Recht die Unterlagen einzusehen und auch Kopien oder Bilder davon zu machen.

Der Mieter kann Einsicht in alle Rechnungen und Lieferscheine verlangen (§ 259 BGB: Rechenschaftspflicht bei einer mit Einnahmen und Ausgaben verbundenen Verwaltung).
Auch Ablese- und Zwischenableseprotokolle – bei Heizkosten auch in die der anderen Mieter -, die Datenblätter der Heizkörper oder auch der Einheitswert- und Wohnflächenberechnung müssen gegebenenfalls zur Einsicht vorgelegt werden. Insbesondere ist der Mieter berechtigt, in die Gesamtabrechnung der Heizkosten des Hauses Einsicht zu nehmen.
Der Vermieter kann die Einsichtnahme in Abrechnungsunterlagen nicht aus Gründen des Datenschutzes verweigern.

Ich würde es prüfen. Verbrauch von allen Mietern zusammenrechnen und mit dem Gesamtverbrauch vergleichen. Sollte es nicht stimmen, widersprechen. Eine Abrechnung muss transparent und nachvollziehbar sein.

Man sollte auch überlegen ob man die zählerstände am Jahresende auch nicht selbst kontrolliert und fotografiert. 


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Fristablauf NK-Abrechnung bei Nichtzustellung?

Ich habe ein kleines Problem, wir hatten eine Mieterin, die bereits bei der NK-Abrechnung 2014 einen hohen Nachzahlungsbetrag hatte. Auf Biegen und Brechen habe ich von ihr ihre neue Anschrift erhalten. Sie hat allerdings nicht gezahlt, sondern ich habe das zuständige Jobcenter rausgefunden und von dort wenigstens 2/3 der Kosten erhalten. Nun wollte ich das für 2015 wieder so machen, also der ehemaligen Mieterin die NK-Abrechnung für 2015 per Email und als Einschreiben zugestellt. Zeitgleich dem Jobcenter das wieder zugestellt. Das Schreiben an die Mieterin (Einschreiben) kam als unzustellbar zurück mit einem Aufkleber mit einer neuen Adresse. Sie ist also wieder umgezogen. Jetzt habe ich an diese Adresse das weitergesandt, wieder als Einschreiben und das zuständige Jobcenter rausgefunden und denen das auch zugestellt als Einschreiben. Jetzt habe ich gerade überprüft anhand der Nummer ob die Sendung an die Mieterin zugestellt wurde. "Sendung kann nicht zugestellt werden, geht an den Empfänger zurück". Da es ein Einwurf-Einschreiben war, gehe ich davon aus, dass die Anschrift falsch ist oder kein Name am Briefkasten oder so. Durch das hin und her ist nun leider sehr viel Zeit vergangen, jetzt läuft ja eigentlich zum 31.12. die Frist für die NK-Abrechnung 2015 ab. Hat jemand da schon Erfahrungen gemacht? Eigentlich kann ich die Frist ja jetzt gar nicht mehr einhalten und dann wäre das Geld abgeschrieben oder? Es handelt sich um fast 500 EUR, die ich nicht einfach so abschreiben will. Was kann ich tun? Würde mich über hilfreiche Tips freuen.

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Warum hast tu die Abrechnung so spät gemacht? Hattest ja 12 Monate Zeit .  

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Du kannst die 2 Abrechnungen auch hochladen und dann schauen wir mal.

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Du musst vergleichen was dieses Jahr mehr ist.

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Du musst das in Amt melden und bekommst das Geld für den gasabschlag überwiesen. Brauchst vom Gasversorger nur die Rechnung wo die monatliche Höhe steht. ich sehe da kein Problem . Jobcenter muss die Heizkosten übernehmen. Außerdem fallen die Ölkosten aus den Nebenkosten raus und somit wird sich der Betrag nicht viel ändern. 

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Bei meiner Nichte in der Abrechnung habe ich auch Unstimmigkeiten gefunden. Der Vermieter hat doppelt die Gerätemiete für Wärme, Warmwasser und Kaltwasser in Rechnung gestellt, dann doppelt die Erfassungsgebühren von der Techem, das Wasser was erwärmt wurde, hat er von Kaltwasser nicht abgezogen aber beim Warmwasser angerechnet, also wieder doppelt für 102 m3 Wasser. Er hat für das Gas einen Gesamtverbrauch von 35 000 kWh angegeben. Ich habe den Verbrauch von den Nachbarn zusammengerechnet und bin auf 10000 kWh gekommen. Für 102 m3 Warmwasser hat er angeblich 14500 kWh verbraucht. Und der Hit war der Betriebsstrom für die Heizung. 517 Euro! Das Haus ist keine 6 Jahre alt und hat modernste Gasheizung. 283 m2 Wohnfläche und so ein Verbrauch? Du solltest ALLES überprüfen. Die versuchen zu besch.... wo es nur geht. Belegeinsicht und von alles Kopie machen oder abfotografieren. Dann prüfen.

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