"Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Verbindliche Auskunft zu thailändischen Einreise- und Ausreisebestimmungen kann nur von einer thailändischen Behörde erteilt werden. Weitere Informationen können u. a. bei den thailändischen Auslandsvertretungen, z. B. der Botschaft des Königsreichs Thailand in Berlin, eingeholt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes."
https://www.auswaertiges-amt.de/de/thailandsicherheit/201558
Die Seite sollte man sich sowieso zu Gemüte führen.