Sonstiges
  • Du wirst während der gesamten Ausbildung/ Studium in Selbstverteidigung und polizeilichen Einschreiten trainiert. Auch Situationen wie "4 gegen 1" wirst du kennen lernen. Bei dem zusätzlichen Sport sind Verletzungen nicht selten.
  • Fließend Deutsch sowohl in Sprache als auch in Schrift ist absolute Voraussetzung. Salopp gesagt, du bildest mit deinen Berichten die Grundlage für Gerichtsverhandlungen- und ggf. deren Verurteilung.
  • Der Beruf ist voll mit Gefahren - aber auch mit vielen schönen Momenten. Er ist extrem abwechslungsreich.
  • Dir dafür raten oder eben nicht, kann ich nicht sagen. Das musst du für dich entscheiden
  • Du brauchst einen Führerschein. Auch hierzu gibt es theoretischen und praktischen Unterricht, insbesondere wenn du mit Sonder - und Wegerechten zum Einsatz fährst.

Bevor du das alles jedoch durcharbeitest, schau dir die Einstellungsvoraussetzungen an. Das ist nämlich die erste Hürde. Der Rest kommt von selbst.

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  • Bauchnabelpiercing: An sich kein Problem, es sieht niemand und es könnte dir auch keiner in einer Stresssituation "dahingreifen", um dich zu verletzen.
  • Nasenpiercing: Das muss raus. Du kannst es nach der Arbeit wieder reinstecken, aber im Dienst muss das raus.
  • Natürlich darf man sich schminken.
  • Die Haare sollten zugebunden sein. Jedenfalls während der Ausbildung/Studium. Haare sind eine einfache Angriffsfläche. Auf den Dienststellen ist man da jedoch viel lockerer.
  • Mindestgrößen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bayern ist es so, solltest du die Mindestgröße nicht haben, musst du im Sporttest bei der Einstellung mindestens eine Note von 2.00 absolvieren.

Extrapunkte:

  • Sichtbare Tattoos sind ein Ausschlusskriterium.
  • Gleiches gilt für kunterbunte Haare.
  • gepflegtes Erscheinungsbild einfach (keine langen Fingernägel, normale Haarlänge etc.)
  • 55 kg sind natürlich ein Leichtgewicht. Die Ärzte aus der Kaserne werden dir sagen, dass du zunehmen musst, was auch passieren wird.
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Das sind Beamte der Kripo. Diese waren natürlich erst im Streifendienst tätig.

Alternative wäre ein Kriminalbiologe:

Hierzu : https://www.youtube.com/watch?v=Str3ypPYTPY

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Nein niemals unter keinen Umständen

So fängt es immer an.. mit 15 Jahren dann der erste harte Scheiss.. mit 20 im Knast.. bloß weg von der. Wer mit 14 kifft, bei dem läuft zu Hause ordentlich was schief.

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Darwinismus. Soweit ich mich an diverse Dokus erinnern kann, haben es nur ganz kleine Säugetiere geschafft, sich vor den Riesen zu verstecken. Das war auch ihr Glück, als die Dinosaurier ausstarben.

Sie konnten den Naturkatastrophen und den klimatischen Veränderungen entkommen, indem sie sich tief vergraben und alles mögliche essen konnten.

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Grundsätzlich: Es gibt nur eine Beleidigung, egal wer damit beleidigt wird (Ob es der Kanzler ist, der Metzger von Nebenan oder der Sachbearbeiter vom Finanzamt).

Ob du das mittelbar machst oder direkt ist völlig egal. Ich kann auch dem geistig behinderten A sagen, er soll C beleidigen. Damit bist du auch der Täter, mittelbar und C ist schuldunfähig, somit straffrei.

Beleidigung ist sehr subjektiv. Der Beleidigte muss in seiner Ehre verletzt worden sein. Das ist alles Auslegungssache

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Wegen was wurden denn die anderen Anzeigen eingestellt?

Falls deine Unschuld bewiesen wurde oder einfach Zweifel an der Tat bestehen (so steht das nämlich im Bescheid) dann kannst du sie wegen falscher Verdächtigung und ggf. Nötigung anzeigen.

Ist jedoch das Strafverfahren aus anderen Gründen, sprich mangels öffentlichen Interesses, Geringfügigkeit, weil andere Verfahren am Laufen sind oder dergleichen eingestellt worden, dann wirds schwierig. Denn hier ist der Tatnachweis meistens gegeben. Das könnte sich der Anwalt der Gegenpartei zu nutze machen.

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Natürlich, der andere könnte genau das Gegenteil behaupten (wenn es sonst kein Unbeteiligter mitbekommen hat).

Wenn es nur ihr beide wart, dann können dir nur andere Beweise helfen (Verletzungen, Chatverläufe mit denen er dir gedroht hat etc.) Ansonsten ist die Anzeige für die Katz.

Gruß

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Nicht in Ordnung

Es war richtig wie du gehandelt hast. Egal, ob es für dich sowas wie ein "Karma" jetzt dafür gibt oder nicht.

Der Chef wird das sicher nicht vergessen. Er erzählt es zu Hause seiner Familie und Freunden etc. Die werden sich auch denken "toll dass es ehrliche Menschen gibt".

Man kann daraus einen ewigen Rattenschwanz ziehen. Und versetz dich mal in die andere Lage - sollte jemand deinen zb verlorenen Geldbeutel finden. Es ist ein tolles Gefühl, seinen verlorenen Inhalt wieder zu bekommen.

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Mit Sicherheit. Dafür müsste es eben Petitionen, Debatten und dergleichen geben.

Aber anhand Grundrechtsprinzipien und Sozialstaatseigenschaft würden solche Versuche kläglich scheitern.

Das Prinzip von Gefängnissen in Deutschland ist ein anderes. Neben der Strafe soll versucht werden, den Verurteilten in seiner Haftzeit zu erziehen und in die Gesellschaft wieder einzugliedern. Ich möchte nicht sagen, dass es dieses Ziel in anderen Ländern nicht gibt, aber eine 50 Jährige Haftstrafe nimmt dir alle Hoffnung, dein Leben irgendwie noch aufbauen zu können. Du kommst mit 70 raus und weißt eigentlich, dass du in 10 Jahren unter der Erde liegst.

Und wenn es wirklich ein "Psychopath" ist dann kommt er in die Sicherungsverwahrung. Fast schon komisch, dass letzteres aus der NS-Zeit stammt.

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Was haltet ihr vom Inzest-Verbot? Haltet ihr es für ein rein moralisches oder für ein sinnvoll begründetes Gesetz?

Ich saß letztens mit ein paar Freunden zusammen. Dort haben wir neben vielem anderen auch über ein Inzestverbot diskutiert; bitte fragt nicht, wie wir darauf gekommen sind, das ist eine lange Geschichte.

Im ersten Moment befürworte ich dieses Verbot natürlich, weil ist halt eklig ist und man das halt einfach nicht macht .

Das sollte aber eigentlich im 21 Jahrhundert nicht mehr als Begründung für ein Verbot reichen. Ein Verbot sollte ja nicht existieren, einzig um der Gesellschaft eine bestimmte Moral einzubläuen.

Das ist natürlich aber auch nicht die offizielle Begründung; diese ist ja, dass Nachkommen aus solchen Verhältnissen ein höheres Risiko haben, behindert auf die Welt zu kommen.

Nur ist es ja zum einen so, dass diese Begründung z.b. bei gleichgeschlechtlichem Sex von miteinander eng Verwandten keinen Sinn macht, ich bin mir aber auch nicht absolut sicher, dass dieser wirklich verboten ist.

Zum andern gelten behinderte Menschen in der heutigen Gesellschaft ja nicht als weniger Wert oder grundsätzlich schlechter als Menschen ohne Behinderung, meiner Meinung nach völlig zurecht. Ist dann ein Verbot, dass dazu dient, zu verhindern, dass diese überhaupt auf die Welt kommen, nicht recht makaber?

Es gibt ja auch kein generelles Verbot, welches die Förderung von Behinderungen bei Ungeborenen verbietet, bzw. welches das absichtliche Zeugen von Menschen mit Behinderung verbietet.

Was es meiner Meinung nach recht willkürlich erscheinen lässt, nur einzelne Handlungen, die diesen Nebeneffekt haben, zu verbieten.

Wie steht Ihr also zu einem Inzestverbot, findet Ihr es sinnvoll oder nicht? Was haltet ihr von meinen Argumenten, habe ich welche vergessen?

PS: Ich bitte darum, dass alle zivilisiert bleiben und niemand anfängt, anderen etwas zu unterstellen.

 

 

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Also ich versuche mal so kurz wie möglich zu antworten:

Nehmen wir an, Inzest ist erlaubt.

Die Wahrscheinlichkeit, Menschen mit einer Behinderung auf die Welt zu bringen, steigt mit jeder weiteren Geburt bzw mit jedem weiteren Erben (Sohn, Enkel, Urenkel usw.)

Alle betreiben Inzest. Nun die Folge ist ganz einfach:

Aufgrund der Weitergabe defekter Erbinformationen, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Behinderung pro Generation weiter an. Nehmen wir auch mal an, dass mit den Behinderten Inzest gemacht wird

Dies führt am Ende dazu, dass wir uns nicht mehr Fortpflanzen können und letztlich aussterben. Dieses Verbot hat seinen Sinn.

Abgesehen davon bin ich der Meinung, dass man einen psychologischen Defekt hat, wenn man beispielsweise mit seiner Schwester schlafen möchte und daraus auch Kinder entstehen.

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Zur Polizei gehen. Beweise aufbewahren. Alles in Ruhe schildern. Und krank schreiben lassen, um die Schule zu wechseln.

Glaub mir, du wirst unglaublich erleichtert sein, wenn die ganzen *** im Unterricht abgeführt werden und schön an der Dienststelle von Mama und Papa abgeholt werden müssen.

Das Jugendamt weiß dann auch Bescheid. Und die Schule überlegt es sich auch nochmal die beizubehalten. Es kommt alles zurück, und zwar mit der vollen Ladung.

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Ohne viele Erklärungen:

Mord: Sieh dir den Tatbestand an. Niedere Beweggründe, Mordlust etc. Hier kommt es insbesondere auf den subjektiven Tatbestand an.

Totschlag: Nichts anderes als Mord, ohne jedoch "Mörder" zu sein. (Ein Mord ist meistens geplant und mit purer Absicht, Totschlag eher im Affekt bzw. plözlich)

KV mit Todesfolge: Du bist auf dem Oktoberfest und ziehst einem dein Bierglas übers Hirn. Er stürzt und bekommt eine Hirnblutung. Wenig später stirbt er im Krankenhaus (Die Körperverletzung ist vorsätzlich, der Eintritt des Todes am anderen jedoch nie gewollt und damit fahrlässig)

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Die Bedrohung ist hier Auslegungssache - kann man bejahen, aber auch nicht. Ich tippe eher auf ein nein (er muss dir schon sagen, dass er dich "kalt" machen will). Was du anzeigen kannst, sind die Beleidigungen.

Die Handy Nummer reicht im Normalfall aus. Die Polizei bekommt so ziemlich zügig die Daten bzw. die Adresse des "Halters". Kann aber auch sein, dass es irgendwelche Fremdpersonalien sind. Macht aber auch nix, dann folgt man eben der Spur.

Eine Ortung wäre auch möglich. Die ist aber viel Aufwendiger und wird nur bei besonderen Lagen verwendet (zb Suizident der im Wald verschwinden).

Aber unabhängig davon - lass dich nicht von so einem Großmaul einschüchtern. Heiße Luft ist das, mehr nicht. Die Beweislage ist leider auch sehr dünn. Ein Gespräch zwischen euch - das kein anderer mitverfolgt hat oder irgendwo gespeichert ist.

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Ja

Na mal dir mal aus, wenns nicht verboten wäre. Freifahrschein für alle Beleidiger. Dann will auch niemand in den Polizeidienst gehen, die innere Sicherheit stirbt aus und wir sind wieder in der Bronzezeit.

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Ob es gut oder schlecht ist das Zeug, ist eine Grundsatzdiskussion. Es kommt drauf an, ob du damit die Leute ins verderben bringst.

Ich hatte mal einen Freund, der eben regelmäßig konsumiert hat, über drei Jahre. Sein Hirn ist, wenn ich ihn mal in der Stadt seh und mit ihm rede, zu einem kompletten Kurzzeitgedächtnis degeneriert. Er ist total dumm geworden und ne richtige Arbeit hat er auch nicht. Das ist der Start für ein scheiß Leben. Insofern würde ich den Verkäufer an seinem Kraut krepieren lassen.

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Wenn du einen Gerichtstermin hast, solltest du ihn wahrnehmen, insbesondere wenn du als Zeuge einen erheblichen Anteil zur Wahrheitsfindung beizutragen hast (va. bei größeren Straftaten).

Natürlich kannst du auch zu Hause bleiben. Dann holt dich aber die Polizei ab, wenn nötig.

Wenn du mit deiner Aussage einen Verwandten belasten würdest, kannst du deine Aussage verweigern. Ansonsten bist du zu Wahrheit verpflichtet. Unabhängig davon musst du deine Personalien zuerst angeben, sprich reden musst du so oder so.

Es kommt auch im Gericht vor, dass deine Vernehmung als Zeuge nicht mehr erforderlich ist. Dann rufen sie dich kurz rein und fragen ob du Auslagen hattest und dann darfst du wieder gehen.

Ich empfehle dir, wenn du hereingerufen wirst, und der Richter anfängt dich nach deinen Personalien zu befragen, ihm gleich zu sagen, dass du stotterst. Die verteufeln dich nicht, die reden ganz nett mit dir und verstehen das auch.

Gruß Alex

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Ja, das ist möglich. Du wirst jedoch nur im Tagdienst unterwegs sein und gefährliche Einsätze werden logischerweise nicht immer angefahren. Das Praktikum ist dann eher eine Schnupperwoche , denn beispielsweise andere Schichten, insbesondere Nachtdienste am Wochenende, fallen raus. So zumindest in Bayern.

Ich empfehle es, in einer Großstadt zu machen. Dort ist man aufgrund der Stärke flexibel und du kannst gleichzeitig in andere Arbeitsbereiche einblicken (KPI; VPI; Einsatzzüge, Ermittlungsgruppen, Hundeführer etc.)

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