Strafanzeige nur mit Telefonnummer?

6 Antworten

Wofür soll die Strafanzeige gut sein, so wie Du es in der Frage schilderst ist kein Straftatbestand erkennbar.

Naja, dafür dass ich bedroht worden bin am telefon, dass mir was passieren könnte, ich soll ja schließlich aufpassen... Keine Ahnung warum man wegen einem alten Golf so abgeht, aber muss man sich das gefallen lassen?

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@Naico
dafür dass ich bedroht worden bin am telefon, dass mir was passieren könnte, ich soll ja schließlich aufpassen...

Nun ja, nicht jeder der sich bedroht fühlt wird es auch.

§ 241 StGB, Bedrohung:

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

Weisst Du was der Unterschie zwischen Verbrechen und Vergehen ist? Du findest die Antwort hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__12.html

Eine "mögliche" Körperverletzung gehört nicht dazu.

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Die Bedrohung ist hier Auslegungssache - kann man bejahen, aber auch nicht. Ich tippe eher auf ein nein (er muss dir schon sagen, dass er dich "kalt" machen will). Was du anzeigen kannst, sind die Beleidigungen.

Die Handy Nummer reicht im Normalfall aus. Die Polizei bekommt so ziemlich zügig die Daten bzw. die Adresse des "Halters". Kann aber auch sein, dass es irgendwelche Fremdpersonalien sind. Macht aber auch nix, dann folgt man eben der Spur.

Eine Ortung wäre auch möglich. Die ist aber viel Aufwendiger und wird nur bei besonderen Lagen verwendet (zb Suizident der im Wald verschwinden).

Aber unabhängig davon - lass dich nicht von so einem Großmaul einschüchtern. Heiße Luft ist das, mehr nicht. Die Beweislage ist leider auch sehr dünn. Ein Gespräch zwischen euch - das kein anderer mitverfolgt hat oder irgendwo gespeichert ist.

Den Stress dafür, dass alles eingestellt würde? Lass gut sein

Also würde da irgendwann ein schreiben kommen, dass die Staatsanwaltschaft das fallen lässt, weil kein öffentliches interesse besteht? dann schenk ich mir das...

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@Naico

"Im Zweifel für den Angeklagten"

"Aussage gegen Aussage"

Spar dir das. Zur Not legst dir lieber einen treuen & potentiell gefährlichen Hund zu, der ist effektiver sollte er auftauchen ;) Der hat aber halt einfach ein großes Maul.

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@NinjaKeks01

"Aussage gegen Aussage" existiert in der deutschen Rechtsprechung nicht.

Der Richter entscheidet immer selber, wem er mehr Glauben schenkt.

Man muss nicht denken dass ein Verfahren eingestellt wird, nur weil zwei Parteien unterschiedliches behaupten.

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@Xiaomi4Life

Danke, das hab ich auch nie behauptet! Nur steht die Situation in Verbindung zu dem anderen!

Er hat Beweispflicht! Abgesehen von einem Anrufverlauf hat er keine Beweise (darf man neuerdings Gespräche als Anbieter zwischenspeichern?).

Zwar ist sich der Richter im klaren er wird sicher einen Grund zu der Anzeige haben, aber hat er keine Nachweise.

Grundsatz der Richter ist lieber einen Schuldigen laufen zu lassen, als jemand unschuldiges einzusperren.

Das Problem ist auch, wenn es negatic für einen selbst aus geht.. Wer zahlt das Verfahren ohne Versicherung?

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Das ist strafrechtlich ohne öffentliches Interesse.

Das reicht schon aus für die Polizei du kannst Erstmal eine anzeige gegen unbekannt stellen da du aber eine Nummer hast ist die irgendwo angegeben!

oft Reicht auch aus die Nummer in der rückwärts einzugeben um an Daten zu kommen!