Diese Fragestellung lässt vermuten, dass Du Dich bisher nur oberflächlich mit dem Transportgewerbe beschäftigt hast.

Und damit ist eine der Voraussetzungen die das GüKG vorschreibt schon mal nicht gegeben: Fachliche Eignung.

Bitte versteh das jetzt nicht abwertend, aber benötigst zur Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr schon einige Voraussetzungen.

Ich empfehle Dir daher dringend folgende Gesetze zu lesen und zu verstehen:

Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) (Alle Regelungen zur Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr) Handelsgesetzbuch (HGB) (zwingend notwendig für die Rechtsgrundlage der Verträge)

Vertragsbedingunggen für den Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer (VBGL)

Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr (CMR)

Carnet TIR-Verfahren

Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (BerGKV)

Erlaubnisverordnung für den Güterkraftverkehr (ErlGKV)

Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GrKabGKV)

Fahrpersonalverordnung (FPersV)

Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)

EU-Sozialvorschriften (Lenkzeiten) VO EG Sozialvorschriften)

Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)

Logistik AGB (herausgegeben vom DSLV)

Allgemeine Deutsche Spediteur-Bedingungen (ADSp)

Verkehrshaftungsversicherungs-Bedingungen (VHV 2005)

Nach der Lektüre dieser Gesetze und Bestimmungen wirst Du um einiges informierter sein. Denn so leicht wie es sich anhört ist es nicht gewerblichen Güterkraftverkehr zu betreiben. Außerdem wird es sehr schwer sein, die Preise der großen Paketunternehmen auf diese Art zu unterbieten und konkurrenzfähig zu sein. Bitte bedenke dieses, denn gerade im Paketbereich ist ein hohes Maß an kaufmännischer Fertigkeit gerade im Bereich der Kosten-/Leistungsrechnung erforderlich!

Auch wenn diese Antwort sehr "belehrend" wirken kann, es ist nicht so gemeint. LG Aiconus

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Ich bitte um Entschuldigung für die fehlerhafte Aufzählung. Bitte "2" singemäß als Antwort benutzen.

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Das was du brauchst ist eine "bedingte Formatierung". Das bietet Dir Excel aber bereits frei Haus an :-)

Schau Dir bitte das angehängte Bild an für MS Office 2010er Version.

Die älteren Versionen besitzen diese Funktion aber auch :-)

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Die einzelnen Adern des 4-adrigen USB-Kabels sind durch folgende Farben gekennzeichnet:

Anschluss Adernfarbe Funktion

1 rot VCC(+5V)

4 schwarz GND

3 grün + Data

2 weiss - Data

Die maximale Kabellänge darf 5 m nicht überschreiten. Wenn der Adernquerschnitt nicht mindestens 0,56 mm2 beträgt, benötigt man eine Verlängerung, in die eine aktive Komponente (Hub, Verstärker) eingebaut ist (pro 5 m). Dadurch lässt sich das USB-Kabel auf maximal 30 m verlängern. Danach ist die Signallaufzeit zwischen Endgerät und Host zu lang. Der Host (Anschluss im Computer) liefert bei einer Betriebsspannung von 5V einen maximalen Strom von 500 mA.

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Ich denke nicht, dass es sowas gibt. Kleinanzeigen wie bereits gepostet können sicher helfen, aber in der Regel wirst Du so etwas nicht finden. Wer spielt denn schon gerne Kurier für anderer Leute Sachen.

Du kannst aber bei gängigen Paketservices sei es nun DHL, UPS, DPD oder Hermes eine Abholung beauftragen, das geht schnell und ist zuverlässig.

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Der Einfachheit halber ein Link für Dich :-)

http://harz-saale.de/geschichte/bergbau/kupfererz/kupfererz.html

Wobei Google und Wikipedia immer die besten Freunde sind :-)

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Ich würde vorher einen anderen Weg gehen, da es sich hierbei ja eher um Diebstahl handelt.

Schließt den Kaffee weg, und gebt ihn nur heraus, wenn 1 Pfund oder so leer ist. So schlägst Du 2 Fliegen mit einer Klappe :-)

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Alles Normal

Hallo Pipoo, generell gebe ich Dir Recht, dass unsere Gesellschaft ein krankhaftes Verständnis für "Traummaße" entwickelt hat. Ich möchte hier aber nur anmerken, dass jede Veränderung am eigenen Körper, nur durch den freien Willen des einzelnen geschieht. Wird eine Veränderung krankhaft, wie sicher in vielen Fällen gerade in dieser Branche, muss man einschreiten.

Leider hat jeder seinen eigenen Geschmack und über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten :-)

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Ja ist es. Zu beachten sind lediglich die vertraglich geregelten Arbeitszeiten und die Durchführbarkeit. Wenn eine Firma in Hamburg und die andere in München ist, macht das natürlich wenig Sinn :-) Generell spricht da aber nichts gegen

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Die Begründung bzw. der Hintergrund für die Beschränkung der "Vollzeit-Arbeitstage" liegt. ohne den Arbeitsvertrag zu sehen, in der vertraglich geregelten Stundenzeit. I.d.R. ist bei Teilzeitverträgen die maximale wöchentl./mntl. Arbeitszeit geregelt. Sollte es nächstes Jahr dazu kommen, dass Du die Vertretung in Vollzeit übernehmen musst, solltest Du Dich mit deinem AG unterhalten ob eine Umwandlung in einen Vollzeitvertrag nicht sinnvoll wäre. Dies ist natürlich abhängig von der Dauer der Vertretungszeit, hier käme ein befristeter Arbeitsvertrag in Frage, der nach Ablauf der Vertretungszeit in einen Teilzeitvertrag umgewandelt werden könnte.

Ich hoffe dies hilft Dir weiter.

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Hallo Rose5,

tatsächlich musst Du Dir hier einen Vorwurf gefallen lassen. Das war sehr unklug, dies nicht vor dem Umzug abzuklären. Rechtlich gesehen, hast Du zwar durch die Elternzeit und den Status "unkündbar" in dieser Zeit, noch eine klein bißchen Zeit, diese Angelegenheit zu regeln, aber Du kannst jetzt schonmal davon ausgehen, dass es hier zu einem Verlust des Arbeitsplatzes kommt.

Als Arbeitnehmer ist es Deine Pflicht dafür Sorge zu tragen pünktlich und regelmäßig zur Arbeit zu erscheinen. Das kannst Du ja nun nicht mehr.

Als Option bleibt Dir nur Dich in M-V nach einem neuen Arbeitsplatz umzusehen und Deinen jetzigen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag zu bitten oder selber zu kündigen.

Rechtlich hast Du keine andere Wahl, leider.

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Hallo SoerenSoeren,

Da du volljährig bist greift für Dich das Jugendarbeitschutzgesetz nicht mehr, welkches eine maximale Stundenzahl/Woche regelt. Als Erwachsener kannst du auch gut und gerne 80 Stunden die Woche arbeiten. Auch für Deinen Minijob (400,-€ Basis), denn ich gehe davon aus, dass es ein solcher ist, gibt es keine maximale Stundenzahl mehr. Hier ist der Arbeitsvertrag maßgeblich, je mehr Stunden Du leistest desto schlechter Dein Stundenlohn. HIer kann u.U. bei zu vielen Stunden, die Du arbeiten musst, der Stundenlohn irgendwann einmal sittenwidrig werden, diese Gefahr sehe ich aber bei 80 Stunden im Monat nicht.

Man sagt immer so schön: "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" und das gilt auch leider in diesem Fall. Um Deine Ausbildung finanzieren zu können bekommst Du BaföG und Kindergeld. Die Frage die leider offen bleibt ist, warum Du nicht bei Deinen Eltern wohnst, denn diese sind bis zum Abschluß der 1. Berufsausbildung (bis max. zum 26. Lebensjahr) unterhaltspflichtig, und da wird auch das Arbeitsamt, denn dies wird auch die einzige Behörde sein, zu der Du gehen kannst, so sehen und Deine Eltern in die Pflicht nehmen.

Wenn Deine Eltern ein zu geringes Einkommen haben, übernimmt das Arbeitsamt im Rahmen des SGB, die zum Lebensunterhalt notwendigen Leistungen, Das ist das sogenannte aufstockende Hartz IV, und das wird als einzige Wahl bleiben, wenn Du nicht mehr arbeiten möchtest.

Optional solltest Du vielleicht überlegen, statt einem 400,- € Job, wenn es denn einer ist einen Teilzeitjob zu suchen, der sich mit deinen Schulzeiten kombinieren lässt. Vorteihaft, der Verdienst ist höher, Nachteil mehr Arbeitsstunden.

Ich hoffe dies hilft Dir weiter

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Ich würde die Füße ganz still halten und den Schaden selber regulieren.

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Direkte Email an den Betreiber der Website, Strafanzeige bei der Polizei gegen den Nutzer. Die ermitteln dann wer er ist. Und zwar sofort bitte, bei solchen Typen gibts kein pardon!

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Ganz ehrlich? Du kannst gar nichts falsch machen. Lass es einfach geschehen, und Du wirst sehen, dass Du ganz von alleine darauf reagierst.

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Bei den hier genannten Summen kommt es zu keiner Unterhaltszahlung an den weniger verdienenden Ehegatten. Wenn überhaupt wird hier Unterhalt für evtl. Kinder der beiden eine Rolle spielen.

Die Berechnungsformeln gibt das SGB vor: Es gibt dafür auch einige Hartz IV-Rechner im Internet.

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Hallo fire57,

generell darfst Du natürlich in einem Blog über Deine Erfahrungen mit einem Spiel berichten. Gegen positive Werbung wird der Hersteller des Spieles sicher nichts unternehmen. Du musst aber darauf achten, dass Du u.U. keine Urheberrechtsverletzung begehst wenn Du Markennamen und Markenlogos verwendest. Hol Dir von den Herstellern eine schriftliche Erlaubnis ein. Damit hast Du etwas in der Hand. Gerade im Videospielsektor wird Dir dies auch in der Regel gestattet, da Mundpropaganda immer ncoh die beste Form der Werbung ist!

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Wenn der Hersteller ein eingetragener Markenname ist, dürft ihr ihn nicht verwenden. Ich würde hierzu raten den Hersteller anzuschreiben und um Erlaubnis zu bitten, den Namen verwenden zu dürfen. Damit habt ihr dann eine schriftliche Antwort und könnt Euch darauf berufen, falls jemand Einwände erhebt.

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