Solange das Kind durch den Wurf direkt nicht zu schaden kommt ist es keine KV. Wenn aber durch die Kippe z. B. Brandflecken am Material auftreten dann ist es Sachbeschädigung. Ich weiß leider nicht inwiefern es fahrlässig ist, wenn das Kind sowas verschlucken würde und ob es schon als fahrlässige KV zählt.
Ich würde evtl. mal Ordnungsamt oder Vermieter dazuziehen.