Sondeln auf Spielplätzen in NRW?
Hallo. Wir möchten gerne auf Spielplätzen und ähnlichem nach Metalobjekten suchen. Oft wird gesagt, es sei grundsätzlich erlaubt.... Leider bekommen wir aber von Seiten der Städte oft gesagt, es sei beispielsweise in Münster nicht erlaubt. Wo bitte finde ich nun einen entsprechenden Gesetzestext, der es mir erlaubt oder verbietet? §15 DschG ist da leider auch nicht wirklich hilfreich. Denn er besagt, das man eine NFG für bewegtem Boden braucht. Aber auch dass man für die Nutzung von Hilfsmitteln, die geeignet sind, Bodendenkmäler zu finden eine erlaubnis benötigt, die zu erteilen sei,wenn das Gebiet eben nicht archäologisch relevant sei. Allerdings ist die obere Denkmalbehörde nicht zuständig für eben "neuzeitliche" Funde. Archäologisch relevante Dinge findet man ja auf Spielplätzen nicht. Wer kann mir da weiter helfen?