Kostenerstattung – die meistgelesenen Beiträge

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Eine erfolglose Reparatur vom Computer. Kostenerstattung?

Hallo,

ich habe vor Kurzem ein Problem mit meinem Laptop und habe beschloßen ihn zu reparieren lassen. Ich wohne in Berlin und da es um ein schon ganz altes Modell handelt, habe ich natürlich keine Garantie auf das Gerät mehr, und habe in ein Elektronik Reparturservice nicht weit von meinem Haus abgegeben.

Der freundlicher Techniker hat sofort festgestellt, dass es ein bekanntes Problem ist und dass der GPU Chip einen Reflow braucht. Es wurden keine Teile ersetzt sondern der alte GPU Chip repariert gelassen. Das hat mir 130 Euro gekostet. Nun läuft das Gerät wie neu, aber in zwei Wochen wurde es tot - wurde plötzlich ausgeschaltet und ging nicht mehr an.

Bei meinem nächsten Besuch wurde mir gesagt, dass der Chip scheint nicht mehr reparaturfähig zu sein und dass es die ganze Logicboard ersetzt muss. Das Logicboard kostet aber rund 250 Euro und muss noch bestellt werden.

Nun bin ich in der Situation, dass ich einen toten Laptop habe aber doch für die Reparatur 130 Euro ausgegeben habe. Ich habe versucht mein Geld zurück zu bekommen, weil die Reparaturarbeiten 3 Monaten Garantie haben und der Techniker hat auch selbst erwähnt, dass es ihm missgelungen ist den Chip zu reparieren, aber er hatte die Arbeit durchgeführt und kann mir leider weiter nicht helfen, als nur die Logicboard zu ersetzen.

Auf meinen Vorschlag, dass ich diesfalls nur für die Diagnostik 50 Euro zahle, aber den Rest - 80 Euro zurückbekomme, weil die Reparatur missgelungen ist und das Gerät läuft nich mehr, wurde nicht akzeptiert.

Ist das zu Recht?

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Ist die überhöhte Arztrechnung einer Privatpraxis anfechtbar wenn keine Aufklärung über die voraussichtlichen Kosten erfolgte?

Ich bin privat versichert mit einem Tarif entsprechend einer GKV und war aufgrund eines Burnouts anfang des Jahres in einer Privatpraxis. Es fand keine Aufklärung über die entstehenden Kosten statt und ich erhielt keinen Kostenvoranschlag, jedoch sofort einen Termin mit der Aussage, daß eine schnelle Untersuchung vonnöten wäre.

Nach Abschluss der Untersuchung (Drei Termine a 1h) erhielt ich eine Rechnung über ca. 1.600€. Diese reichte ich bei meiner KK ein. Die Ärztin der Praxis rief mich an und teilte mir mit, daß die Rechnung wohl ein wenig hoch ausgefallen wäre und Sie das auch nicht verstehen würde.

Die KK lehnte eine Zahlung ab und verlangte weitere Informationen für die medizinische Prüfung (Untersuchungsbericht, Befund). Diese wurden von der Praxis an die KK bereitgestellt. Hierauf erfolgte eine Prüfung durch einen von der KK beauftragten Gutachter.

Die gutachterliche Prüfung ergab eine Rückerstattung von ca. 150€. Ich sitze nun auf den restlichen 1.450€. Habe ich eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen?

Kann ich anfechten, daß ich keine Auskunft über die voraussichtlichen Kosten bekommen habe und ist die Praxis nicht normalerweise über die Erstattungsrichtlinien informiert?

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