Wo erhalte ich einen Nachweis der Elterneigenschaft

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"Das Gesetz schreibt keine konkrete Form des Nachweises vor. Es werden alle Urkunden berücksichtigt, die geeignet sind, zuverlässig die Elterneigenschaft des Mitglieds zu belegen, z. B. Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch des Standesamtes, Auszug aus dem Familienbuch, steuerliche Lebensbescheinigung des Einwohnermeldeamtes usw."

http://www.sfk-recht.de/texte/aktuelles/pflege.htm