Wer muss den Gehwegräumen?
Hallo. Kurze Frage. Wer ist hier Räum und Streupflichtig? Nur Reihenhaus 1 oder auch die Häuser 2 und 3 bezüglich des öffentlichen Gehweges? Wenn es geht nur rechtlich belegbare Antworten. (Siehe Bild)
3 Antworten
Die Schnee- und Räumpflicht gilt auch für Hinterhäuser. Auch die Zufahrt muß geräumt werden. Dazu wäre es ratsam, wenn sich die Eigentümer absprechen würden, wer wann dran ist.
Hier in meinem Landkreis ist es tatsächlich so, dass auch die Hinterlieger mit verpflichtet sind. Daher vielen Dank, dass Sie diese Meinung vertreten haben. Hierdurch habe ich mir die Satzung von der Gemeinde zu senden lassen um sicher zu sein.
Also soweit ich weiß muss jeder nur von seiner eigenen Türe kehren. Also ist Haus 1 verpflichtet den Gehweg zu räumen. Ansonsten grenzt ja kein anderes Grundstück an den Gehweg.
Ob es stimmt weiß ich allerdings auch nicht, da ich nur laie bin und hier keine Rechtsberatung ist. 😁
nein, gar nichts klar. Die Pflicht haben auch Hinterhäuser, die mit der Straße direkt nichts zu tun haben !!! Denn auch diese haben Familienmitglieder, die auf dem Gehweg zu Fuß gehen.
Wieso? Was haben denn die hinteren Häuser mit dem Grundstück vorne zu tun?
Auch die betreten den Gehweg mit Familienangehörigen und Besuchern und ihre Adresse hat den selben Straßennamen. Sie müssen sich abwechseln.
Nee das stimmt nicht, die Grundstücke sind voneinander unabhängig und die Häuser haben eigene Hausnummern. Im Grundbuch dürfte allerdings ein Wegerecht zu finden sein so dass das hintere Haus den Weg der vorderen Häuser mitbenutzt kann. Das rechtfertigt meiner Meinung nach aber noch nicht eine Räumpflicht von den hinteren Häusern.
dass die Grundstücke unabhängig sind und eigene Hausnummern haben, ist kein Grund den gemeinsamen Gehweg nicht räumen zu müssen.
Vielleicht hilft tatsächlich einen Blick ins Grundbuch.
oder auch ins Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Bundeslandes
Tatsächlich haben Sie Recht. Habe mir wegen der Unklarheit die Satzung meines Landkreises von der Gemeinde zusenden lassen und hier sind auch Hinterliegende Häuser verpflichtet der Schnee und Räumpflicht nachzukommen.
Der Bürgersteig wird von dem gestreut, dessen Grundstück daran grenzt. Also Haus 1.
Alles klar danke.