Welche Strafe bekommt man für Nummer veröffentlichen?

2 Antworten

In der Strafsache gegen (…) wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz hat das Amtsgericht Marburg -Schöffengericht- in der Sitzung vom 01.06.2006. an der teilgenommen haben: (…) für Recht erkannt:

Der Angeklagte ist schuldig des unbefugten Bereithaltens geschützter personenbezogener Daten zum Abruf mittels automatisierten Verfahrens in zwei tatmehrheitlichen Fällen.

Er wird deshalb zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15,00 Euro verurteilt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Angewendete Vorschriften: §§ 44. 43 Abs. 2 Nr. 1. Nr. 2 BDSG. 53 StGB

So könnte das dann aussehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung