Aufstechen das Ding
In der Strafsache gegen (…) wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz hat das Amtsgericht Marburg -Schöffengericht- in der Sitzung vom 01.06.2006. an der teilgenommen haben: (…) für Recht erkannt:
Der Angeklagte ist schuldig des unbefugten Bereithaltens geschützter personenbezogener Daten zum Abruf mittels automatisierten Verfahrens in zwei tatmehrheitlichen Fällen.
Er wird deshalb zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15,00 Euro verurteilt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Angewendete Vorschriften: §§ 44. 43 Abs. 2 Nr. 1. Nr. 2 BDSG. 53 StGB
So könnte das dann aussehen.
Unmöglich... Da musst du noch 'n paar mehr Moneten in die Hand nehmen.
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Ja, das ist möglich. Dazu musst du den Song Downloaden (was nicht ganz Legal ist) und dann gehst du auf deinen Wecker, gehst auf das + dann auf Alarmton und dann ist oben rechts nochmal ein + und dann kann man den heruntergeladenen Song auswählen.