Was tun wenn jemand private videos von mir nicht löschen will?
Und zwar folgendes : das ganze ist schon bestimmt 10 Monate her, aber ein Bekannter hat damals ein Video von mir gemacht wo ich leider sehr betrunken bin und auf der Toilette wo er eigentlich auch nicht hin durfte! Er hat mich aber gefilmt durch den Spalt bei der Toilettenkabine und das ist mir natürlich sehr unangenehm und peinlich.
Ich habe ihn mehrfach aufgefordert die Bilder zu löschen bin mir aber nicht sicher ob er es wirklich getan hat da er aus "Spaß" meinte dass er noch ein Video von mir hätte.
Wie soll ich weiter vorgehen? Ich möchte wirklich nicht dass das andere Leute sehen! Kann ich bei sowas sogar zur Polizei gehen?
4 Antworten
Die Rechtsgrundlage für Deine Situation ist im § 201a StGB geregelt:
"§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
von
einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen
Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme
herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen
Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
2.
eine
Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau
stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den
höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
3.
eine
durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme
gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
4.
eine
befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2
bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich
macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten
Person verletzt.
(2) Ebenso
wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme,
die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu
schaden, einer dritten Person zugänglich macht.
(3)
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person
unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,
1.
herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder
2.
sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.
(4)
Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer
4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung
überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst
oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte
oder ähnlichen Zwecken dienen.
(5) Die
Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die
der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a
ist anzuwenden".
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
Setze Ihn in Kenntnis, dass du rechtliche Schritte gegen Ihn einleiten wirst.
Geh zur Polizei und bring das zur Anzeige.
LG Tim
Ja kannst du. Nimm als Beweis die schriftliche Löschaufforderung mit und was er darauf geantwortet hat.
Klar können die das, die haben spezielle IT-Fachleute. Du musst erstmal eine Anzeige machen, vorher wird da nichts gemacht.
Das ist wohl deine einzige Möglichkeit.
Kann die Polizei sein Handy durchsuchen und ihn zwingen das Video zu löschen?