Was muss ich bei der Drohne beachten (Potensic Atom SE)?

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 Da die Drohne unter 250g wiegt, kann ich sie ohne Führerschein fliegen.

Das stimmt so nicht ganz. Du musst dich beim LBA zum Drohnenpiloten registrieren

Die Registrierungspflicht besteht für Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm. Unter 250 Gramm Höchstabflugmasse müssen sich Betreiber nur dann registrieren, wenn diese mit einem Sensor zum Erfassen personengebundener Daten (Kamera) ausgestattet ist. Dies gilt auch, wenn Sie die Drohne nur auf privatem Grund benutzen.

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Du hast eine Kamera, also musst du dich registrieren, egal wie schwer sie ist.

Aber wie sieht es mit Aufstiegsgenehmigungen aus?

Die brauchst du nur wenn du in der Klasse certified oder specific fliegst. Du fliegst in der Kategorie Open, wenn du privat fliegst. In die Kategorie certified kommt die Drohne wahrscheinlich nicht, esseiden du willst Gefahrgut oder Personen transportieren.

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 Und was muss ich noch beachten
Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.
Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.
Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:
Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 
Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem „Follow-me“-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.
Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)
Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.
Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)
Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:
Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.
Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft, Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg.
Übergangsregelungen
Um "ältere" Drohne ohne CE-Kennzeichnung erlaubterweise bis 31. Dezember 2022 zu nutzen, müssen Kategorievorgaben und gewisse Gewichtsgrenzen eingehalten werden:
Drohnen bis 500 g dürfen unter den Voraussetzungen der Unterkategorie A1 verwendet werden. Für Geräte unter 250 g gelten Erleichterungen.
Drohnen bis 2 kg dürfen unter den Voraussetzungen der Unterkategorie A2 verwendet werden. Jedoch ist zu unbeteiligten Personen ein Abstand von mind. 50 Metern (anstatt 30 Metern) einzuhalten.
Drohnen unter 25 kg können unter den Voraussetzungen der Unterkategorie A3 verwendet werden.

Quelle

Die Seiten sind größtenteils österreichisch, die Drohnen Verordnung gilt allerdings als EU weit